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Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg

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III. Rechtlicher Rahmen des ZweckVerbandes<br />

1. Gegenstand und Grundlagen<br />

Gemäß § 2 der Verbandssatzung hat der Zweckverband als<br />

Teilzweckverband die Aufgabe, das im Verbandsgebiet anfallende<br />

Abwasser nach § 63 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes zu<br />

beseitigen. Die Ortskanalisation wird von den<br />

Verbandsmitgliedern <strong>in</strong> eigener Verantwortung hergestellt und<br />

betrieben. Ebenso haben die Verbandsmitglieder Beitrags- und<br />

Gebührenhoheit.<br />

Der Verband f<strong>in</strong>anziert sich gemäß §§ 22 und 23 der Satzung<br />

über Betriebskosten- und KapitalUmlagen se<strong>in</strong>er Mitglieder. Er<br />

erstrebt ke<strong>in</strong>en Gew<strong>in</strong>n.<br />

Der Verband kann für andere Geme<strong>in</strong>den und für Geme<strong>in</strong>deteile,<br />

die nicht zum Verbandsgebiet gehören, Aufgaben der<br />

Abwasserbeseitigung erledigen.<br />

Der Zweckverband kann sich zur Erfüllung se<strong>in</strong>er Aufgaben auch<br />

Dritter bedienen.<br />

2. Gründung und Zusammensetzung<br />

Die Gründung des Zweckverbandes erfolgte am 27.05.1991 mit der<br />

Unterzeichnung der VerbandsSatzung. Die Satzung gilt <strong>in</strong> der<br />

Fassung vom 10.06.1996 (mit Nachträgen vom 01.12.1997 und<br />

27.3.2000). Im nachfolgenden Geschäftsjahr 2006 fand e<strong>in</strong>e<br />

Sicherheitsneugründung des Zweckverbandes statt.

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