Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg
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IV. Förmliche Prüfung und Prüfungsfeststellungen<br />
11<br />
1. Wirtschaftsplan<br />
Gemäß § 58 Abs. 2 SächsKomZG i.V.m. § 21 der Verbandssatzung<br />
s<strong>in</strong>d für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des<br />
Zweckverbandes die Vorschriften des SächsEigBG entsprechend<br />
anzuwenden.<br />
Für das Geschäftsjahr 2005 wurde der Wirtschaftsplan/die<br />
Haushaltssatzung auf der Verbandsversammlung vom 30.09.2004<br />
beschlossen sowie am 05.10.2004 der Rechtsaufsichtsbehörde zur<br />
Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wurde am 04.03.2005<br />
unter folgenden H<strong>in</strong>weisen erteilt:<br />
1. Die bis zum 31.12.2005 gestundeten Forderungen aus<br />
Kapitalumlagen gegen Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den seien 2006<br />
vollständig zu vere<strong>in</strong>nahmen. E<strong>in</strong>e nochmalige Stundung<br />
über das Jahr 2006 h<strong>in</strong>aus sei zu vermeiden.<br />
2. Die E<strong>in</strong>nahmen aus diesen gestundeten Forderungen seien<br />
ausschließlich zur Kredittilgung zu verwenden.<br />
3. Es wird erwartet, dass bei künftigen<br />
StundungsentScheidungen die geltenden Vorschriften gemäß<br />
§ 32 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) beachtet<br />
werden und die Entscheidungen <strong>in</strong> Abstimmung mit den<br />
Rechtsaufsichtsbehörden "getroffen werden.<br />
4. Kreditaufnahmen zum Zwecke der Umschuldung seien nicht <strong>in</strong><br />
die Haushaltssatzung aufzunehmen, sondern lediglich im<br />
Wirtschaftsplan anzugeben.<br />
5. Der Verband wird um e<strong>in</strong>en Bericht gebeten, <strong>in</strong>wiefern<br />
Stellenbeschreibungen vorliegen und diese zu<br />
entsprechenden E<strong>in</strong>stufungen <strong>in</strong> Vergütungsgruppen führen.