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Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg

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IV. Förmliche Prüfung und Prüfungsfeststellungen<br />

11<br />

1. Wirtschaftsplan<br />

Gemäß § 58 Abs. 2 SächsKomZG i.V.m. § 21 der Verbandssatzung<br />

s<strong>in</strong>d für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des<br />

Zweckverbandes die Vorschriften des SächsEigBG entsprechend<br />

anzuwenden.<br />

Für das Geschäftsjahr 2005 wurde der Wirtschaftsplan/die<br />

Haushaltssatzung auf der Verbandsversammlung vom 30.09.2004<br />

beschlossen sowie am 05.10.2004 der Rechtsaufsichtsbehörde zur<br />

Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wurde am 04.03.2005<br />

unter folgenden H<strong>in</strong>weisen erteilt:<br />

1. Die bis zum 31.12.2005 gestundeten Forderungen aus<br />

Kapitalumlagen gegen Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den seien 2006<br />

vollständig zu vere<strong>in</strong>nahmen. E<strong>in</strong>e nochmalige Stundung<br />

über das Jahr 2006 h<strong>in</strong>aus sei zu vermeiden.<br />

2. Die E<strong>in</strong>nahmen aus diesen gestundeten Forderungen seien<br />

ausschließlich zur Kredittilgung zu verwenden.<br />

3. Es wird erwartet, dass bei künftigen<br />

StundungsentScheidungen die geltenden Vorschriften gemäß<br />

§ 32 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) beachtet<br />

werden und die Entscheidungen <strong>in</strong> Abstimmung mit den<br />

Rechtsaufsichtsbehörden "getroffen werden.<br />

4. Kreditaufnahmen zum Zwecke der Umschuldung seien nicht <strong>in</strong><br />

die Haushaltssatzung aufzunehmen, sondern lediglich im<br />

Wirtschaftsplan anzugeben.<br />

5. Der Verband wird um e<strong>in</strong>en Bericht gebeten, <strong>in</strong>wiefern<br />

Stellenbeschreibungen vorliegen und diese zu<br />

entsprechenden E<strong>in</strong>stufungen <strong>in</strong> Vergütungsgruppen führen.

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