06.06.2014 Aufrufe

Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg

Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg

Abwasserzweckverband "Obere Röder" - Familie Spiegel in Radeberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Jahresabschluss<br />

13<br />

Der Jahresabschluss des Vorjahres wurde fristgemäß <strong>in</strong> der<br />

Verbandsversammlung vom 15.12.2 005 festgestellt. Dem<br />

Verbandsvorsitzenden und der Geschäftsleitung wurde gemäß<br />

§ 17 Abs. 3 Nr. 2 SächsEigBG die Entlastung erteilt. Mit<br />

Schreiben vom 17.10.2005 wurde der abschließende Vermerk der<br />

überörtlichen Prüfungse<strong>in</strong>richtung (Sächsischer Rechnungshof)<br />

erteilt. Die siebentägige Auslegungspflicht gemäß § 17 Abs. 4<br />

SächsEigBG wurde e<strong>in</strong>gehalten (<strong>in</strong> der Zeit vom 09.01. bis<br />

17.01.2006 <strong>in</strong> der Geschäftsstelle).<br />

Der Jahresabschluss 2 005 wurde durch die Diplom-F<strong>in</strong>anzwirt<br />

Kurt Fröschl Steuerberatungsgesellschaft mbH aufgestellt. Der<br />

Aufstellungsbericht mit Datum vom 12.10.2006 liegt uns vor.<br />

Die Aufstellungsfrist des § 17 Abs.2 SächsEigBG (bis 30.06.<br />

des Folgejahres) wurde nicht erfüllt. Als Grund wurde uns<br />

zusätzlicher Arbeitsaufwand durch die Aufstellung e<strong>in</strong>es<br />

Abschlusses über e<strong>in</strong> RumpfWirtschaftsjahr des<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserzweckverbandes RÖDERAUE genannt, welcher ebenfalls<br />

durch das Steuerbüro Fröschl <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der<br />

Geschäftsstelle erstellt wurde. Zum Prüfungszeitpunkt lag uns<br />

der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und<br />

Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2005 der BDO Deutsche<br />

Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.<br />

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist auskunftsgemäß am<br />

22. Februar" 2007 vorgesehen. Somit wird " auch die<br />

Feststellungsfrist des Jahresabschlusses nach § 17 Abs.3 Satz<br />

2 SächsEigBG (<strong>in</strong>nerhalb 12 Monate nach dem Abschlussstichtag)<br />

nicht e<strong>in</strong>gehalten. Die Gründe hierfür s<strong>in</strong>d unseres Erachtens<br />

aber nachvollziehbar.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!