Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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Ein Sicherungsinstrument wird regelmäßig nur in seiner Gesamtheit mit einem einzigen<br />
Fair Value bewertet, und die Faktoren, die zu Änderungen des Fair Value führen, bedingen<br />
sich gegenseitig.<br />
Daher wird ein Sicherungsinstrument grundsätzlich in seiner Gesamtheit einer Sicherungsbeziehung<br />
zugeordnet. Die einzigen zulässigen Ausnahmen <strong>von</strong> diesem Grundsatz sind:<br />
(a)<br />
(b)<br />
eine Trennung des inneren Werts und des Zeitwerts einer Option, wobei nur die Änderung<br />
des inneren Werts einer Option als Sicherungsinstrument designiert werden<br />
kann, wohingegen Änderungen des Zeitwerts ausgeklammert werden und<br />
eine Trennung <strong>von</strong> Zinskomponente und Kassakurs eines Terminkontrakts, wobei nur<br />
die Änderung des Kassakurses als Sicherungsinstrument designiert werden kann<br />
(<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.74).<br />
Diese Ausnahmen sind deshalb gestattet, dader innere Wert einer Option und die Prämie<br />
eines Terminkontrakts in der Regel getrennt bewertet werden können (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.74). Sofern<br />
eine Abspaltung des Zeitwerts einer Option oder der Terminkomponente eines Termingeschäfts<br />
erfolgt und nur der innere Wert der Option bzw. die Kassakurskomponente des<br />
Termingeschäfts in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind, werden die Fair Value-<br />
Änderungen der abgespaltenen Teile der Kategorie „heldfor trading“ zugeordnet.<br />
So kann z.B. der innere Wert einer Option als Sicherungsinstrument eingesetzt werden,<br />
wohingegen der Zeitwert im Rahmen des Hedge Accounting unbeachtet bleibt. Zeitwertveränderungen<br />
sind somit unmittelbar erfolgswirksam zu erfassen. Entsprechend kann die<br />
Terminkomponente z.B. bei Devisentermingeschäften (die auch als Swapsatz bezeichnet<br />
wird) separat berücksichtigt werden. Auch die Terminkomponente ist bei Abspaltung als<br />
separates Derivat der Kategorie „heldfor trading“ zuzuordnen.<br />
Auch für eine dynamische Sicherungsstrategie, bei der einerseits der innere Wert und<br />
andererseits der Zeitwert der Option bewertet wird, sind die Voraussetzungen für Hedge<br />
Accounting erfüllt (F.1.9, Delta-neutral hedging strategy).<br />
13.3. Gesicherte Grundgeschäfte (Hedged Items)<br />
Bei einem gesicherten Grundgeschäft kann es sich um einen bilanzierten Vermögenswert oder<br />
eine bilanzierte Verbindlichkeit, eine nicht bilanzwirksame feste Verpflichtung („unrecognised<br />
firm commitment“), eine mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eintretende vorhergesehene Transaktion<br />
(„highly probable forecast transaction“) oder um eine Nettoinvestition in einen ausländischen<br />
Geschäftsbetrieb („net investment in a foreign operation“) sowie Gruppen hier<strong>von</strong> mit ähnlichem<br />
Risikoprofil („with similar risk characteristics“)handeln (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.78).<br />
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten<br />
Im Gegensatz zu Vermögenswerten der Kategorie „loans and receivables“ können als<br />
„held-to-maturity“ kategorisierte Finanzinvestitionen keine gesicherten Grundgeschäfte<br />
im Rahmen <strong>von</strong> Absicherungen gegen Zinsrisiken oder Risiken einer vorzeitigen Rückzahlung<br />
(„prepayment risk“) sein, dadie Klassifizierung einer bis zur Endfälligkeit zu<br />
haltenden Finanzinvestition die Absicht voraussetzt, den Vermögenswert unabhängig <strong>von</strong><br />
ERNST & YOUNG I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I 99