Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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(i)<br />
(ii)<br />
<strong>nach</strong>teilige Veränderungen hinsichtlich des Zahlungsverhaltens der Kreditnehmer<br />
in dem Portfolio (z.B. vermehrter Zahlungsverzug oder eine größere<br />
Anzahl <strong>von</strong> Kreditkartenschuldnern, die ihr Kreditlimit erreicht haben und den<br />
monatlichen Mindestbetrag zahlen) oder<br />
nationale oder lokale wirtschaftliche Bedingungen, die mit den Ausfällen<br />
<strong>von</strong> Vermögenswerten in dem Portfolio korrelieren (z.B. Anstieg der Arbeitslosenrate<br />
in der Heimatregion des Kreditnehmers oder <strong>nach</strong>teilige Veränderungen<br />
der Branchenbedingungen, <strong>von</strong> denen die Kreditnehmer in dem Portfolio<br />
betroffen sind).<br />
Nach <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> sind Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Einzelwertberichtigungen<br />
(einschließlich Länderwertberichtigungen) zu bilden. Zusätzliche Wertminderungen, welche<br />
die auf Basis <strong>von</strong> substanziellen objektiven Hinweisen ermittelte Wertminderung übersteigen,<br />
dürfen nicht erfasst werden (E.4.6, Impairment: excess losses). Insofern dürfen Pauschalwertberichtigungen<br />
<strong>nach</strong> <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> nicht gebildet werden. Bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten<br />
ist die Bildung <strong>von</strong> Pauschalwertberichtigungen <strong>nach</strong> den in<br />
<strong>IAS</strong>30, Disclosures in the <strong>Financial</strong> Statements of Banks and Similar <strong>Financial</strong> Institutions,<br />
enthaltenen Regelungen zulässig.<br />
Objektive substanzielle Hinweise bei Eigenkapitalinstrumenten<br />
Für die Beurteilung <strong>von</strong> objektiv substanziellen Hinweisen für eine Wertminderung einer Finanzinvestition<br />
in ein Eigenkapitalinstrument enthält der Standard nunmehr weitere Indikatoren.<br />
Da<strong>nach</strong> liegt ein Impairment vor, wenn signifikant negative Veränderungen im technologischen,<br />
ökonomischen, rechtlichen oder Marktumfeld, in dem das Unternehmen des Emittenten tätig ist,<br />
darauf hindeuten, dass die Anschaffungskosten der Finanzinvestition in das Eigenkapitalinstrument<br />
nicht mehr erzielt werden können. Ebenso stellt ein signifikanter oder andauernder Rückgang des<br />
Fair Value einer Finanzinvestition in ein Eigenkapitalinstrument (unter dessen Anschaffungskosten)<br />
einen objektiven substanziellen Hinweis für eine Wertminderung dar (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.61).<br />
Es ist durchaus möglich, dass in einigen Fällen die zur Schätzung eines Wertminderungsaufwands<br />
erforderlichen beobachtbaren Informationen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung<br />
stehen oder im Hinblick auf die gegenwärtige Situation nicht mehr uneingeschränkt<br />
relevant sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten<br />
gerät und nur wenige Vergleichsinformationen über andere Kreditnehmer zur Verfügung<br />
stehen. In einem solchen Fall basiert die Schätzung des Wertminderungsaufwands bei<br />
Unternehmen regelmäßig auf Erfahrungswerten. Die Verwendung vernünftiger Schätzungen<br />
ist ein notwendiger Beitrag zur Aufstellung <strong>von</strong> Abschlüssen, wodurch deren Verlässlichkeit<br />
nicht beeinträchtigt wird (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.62).<br />
Wurde aufgrund eines Wertminderungsaufwands eine Wertberichtigung für einen finanziellen<br />
Vermögenswert oder ein Portfolio gleichartiger finanzieller Vermögenswerte vorgenommen,<br />
ist zur Ermittlung der Zinserträge auf den Abzinsungssatz („rate of interest“) zurückzugreifen,<br />
der zur Diskontierung der zukünftigen Cashflows verwandt wurde (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.AG93).<br />
90 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG