Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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Unternehmen einen Wertminderungsaufwand in Höhe der bestmöglichen Schätzung innerhalb<br />
dieser Bandbreite zu erfassen. Dabei sind alle vor Veröffentlichung des Abschlusses<br />
verfügbaren relevanten Informationen über die am Bilanzstichtag bestehenden Gegebenheiten<br />
zu berücksichtigen (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.AG86).<br />
Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Einzelwertberichtigungen<br />
Ein Unternehmen hat zunächst zu beurteilen, ob für finanzielle Vermögenswerte, die einzeln<br />
betrachtet wesentlich sind, jeweils gesonderte objektive substanzielle Hinweise auf eine<br />
Wertminderung vorliegen, und ob für finanzielle Vermögenswerte, die einzeln betrachtet nicht<br />
wesentlich sind, jeweils gesonderte oder gemeinsame Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen<br />
(<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.64; Abb. 8).<br />
Wenn ein Unternehmen feststellt, dass keine objektiven substanziellen Hinweise auf eine<br />
Wertminderung einzeln bewerteter finanzieller Vermögenswerte (unerheblich ob wesentlich<br />
oder unwesentlich) vorliegen, sind diese Vermögenswerte zu einer Gruppe <strong>von</strong> finanziellen<br />
Vermögenswerten mit vergleichbaren Ausfallrisiken zusammenzufassen und mit diesen<br />
gemeinsam auf eine Wertminderung hin zu bewerten (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.64).<br />
Vermögenswerte, die einzeln auf eine Wertminderung hin bewertet werden und für die ein<br />
Wertminderungsaufwand zu erfassen ist oder weiterhin erfasst wird, werden konsequenterweise<br />
keiner gemeinsamen Bewertung im Hinblick auf eine Wertminderung mehr unterzogen<br />
(<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.64).<br />
Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über die Bestimmung der Wertminderung auf<br />
Einzel- sowie auf Portfoliobasis <strong>nach</strong> <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.64:<br />
Abb. 8: Bestimmung der Wertminderung auf Einzel- und Portfoliobasis <strong>nach</strong> <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> (2003)<br />
Es ist somit zunächst zu untersuchen, ob objektive substanzielle Hinweise für eine dauerhafte<br />
Wertminderung <strong>von</strong> finanziellen Vermögenswerten vorliegen, wobei wesentliche Einzelposten<br />
einzeln zu betrachten sind und bei nichtwesentlichen Posten eine Betrachtung auf<br />
Portfolioebene erfolgen kann. Werden bei der Einzelfallbetrachtung objektive, substanzielle<br />
Hinweise auf eine dauerhafte Wertminderung identifiziert, ist die Ermittlung des Betrags der<br />
92 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG