28.11.2014 Aufrufe

Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

zwei Konzernunternehmen ist, die unterschiedliche funktionale Währungen verwenden<br />

(<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.80).<br />

Nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />

Handelt es sich bei dem gesicherten Grundgeschäft um einen nicht finanziellen Vermögenswert<br />

(z.B. Kupfer) oder eine nicht finanzielle Verbindlichkeit, ist es (a) in Bezug auf Fremdwährungsrisiken<br />

oder (b) insgesamt in Bezug auf alle Risiken als abgesichert zu betrachten.<br />

Dies ist durch die Schwierigkeiten bei der Isolierung und Bewertung der in Bezug auf<br />

spezifische Risiken (ausgenommen der Fremdwährungsrisiken) zurechenbaren anteiligen<br />

Veränderungen der Cashflows bzw. der Fair Values begründet (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.82).<br />

Bei der Zuordnung <strong>von</strong> nicht finanziellen Posten als gesicherte Grundgeschäfte muss<br />

beachtet werden, dass Preisänderungen eines Bestandteils oder einer Komponente eines nicht<br />

finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit in der Regel keine<br />

vorhersehbaren, isoliert messbaren Auswirkungen auf den Preis des Postens aufweisen, die<br />

z.B. mit den Auswirkungen einer Änderung des Marktzinses oder des Kurses einer Anleihe<br />

vergleichbar wären. Deshalb kann ein nicht finanzieller Vermögenswert oder eine nicht<br />

finanzielle Verbindlichkeit nur insgesamt als gesichertes Grundgeschäft oder zur Absicherung<br />

eines Fremdwährungsrisikos designiert werden.<br />

Besteht zwischen den Bedingungen des Sicherungsinstruments und des gesicherten Grundgeschäfts<br />

ein Unterschied (z.B. die Absicherung des vorhergesehenen Einkaufs brasilianischen<br />

Kaffees durch ein Termingeschäft über den Kauf <strong>von</strong> kolumbianischem Kaffee zu<br />

sonst gleichen Bedingungen), kann die Sicherungsbeziehung dennoch die Kriterien für die<br />

Anwendung <strong>von</strong> Hedge Accounting erfüllen, sofern die Bedingungen in <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.88 erfüllt<br />

sind, einschließlich derjenigen, dass das Sicherungsgeschäft als hoch wirksam eingestuft<br />

wird.<br />

Zu diesem Zweck kann der Betrag des Sicherungsinstruments höher oder niedriger sein als<br />

der Betrag des gesicherten Grundgeschäfts (Hedge Ratio), wenn dies die Wirksamkeit der<br />

Sicherungsbeziehung erhöht. Beispielsweise könnte eine Regressionsanalyse durchgeführt<br />

werden, um zwischen dem gesicherten Grundgeschäft (z.B. eine Transaktion mit brasilianischem<br />

Kaffee) und dem Sicherungsinstrument (z.B. eine Transaktion mit kolumbianischem<br />

Kaffee) eine statistische Beziehung herzustellen. Wenn zwischen den beiden Variablen eine<br />

als zulässig erachtete statistische Beziehung („valid statistical relationship“) besteht (d.h.<br />

zwischen dem Preis je Einheit für brasilianischen Kaffee und für kolumbianischen Kaffee),<br />

kann anhand der Steigung der Regressionslinie das Hedge Ratio bestimmt werden, das die<br />

erwartete Effektivität maximieren wird. Wenn das Steigungsmaß der Regressionslinie<br />

beispielsweise 1,02 beträgt, maximiert ein Hedge Ratio auf Basis <strong>von</strong> 0,98 Einheiten des<br />

gesicherten Grundgeschäfts zu 1,00 Einheiten des Sicherungsinstruments die erwartete<br />

Effektivität. Die Sicherungsbeziehung kann jedoch auch zu einer Ineffektivität führen, die<br />

während der Laufzeit der Sicherungsbeziehung im Periodenergebnis zu erfassen ist<br />

(<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.AG100; <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.BC137-BC1<strong>39</strong>).<br />

Anteile an ausländischen Unternehmen<br />

Eine <strong>nach</strong> der Equity-Methode bilanzierte Finanzinvestition kann kein gesichertes Grundgeschäft<br />

im Rahmen eines Fair Value Hedges sein, dabei der Equity-Methode der auf das<br />

bilanzierende Unternehmen entfallende Anteil am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens<br />

erfolgswirksam erfasst wird und nicht die Veränderung des Fair Values der<br />

ERNST & YOUNG I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I 101

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!