Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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Allein der Nachweis, dass immer genügend Cashflows aus dem Grundgeschäft generiert<br />
werden können, um die Cashflows aus dem Sicherungsinstrument zu kompensieren, ist<br />
hingegen zur Erfüllung der Voraussetzung nicht ausreichend.<br />
Die Frage, wann eine vorhergesehene Transaktion als ausreichend wahrscheinlich anzusehen<br />
ist, kann im Einzelfall sehr schwierig sein. Zur Überprüfung der Validität der Planungsdaten<br />
kann sich aus praktischen Überlegungen anbieten, die Cashflow-Planung, die als Grundlage<br />
für die Ableitung der zu sichernden vorhergesehenen Transaktionen dient, für die zurückliegenden<br />
Perioden aufzustellen.<br />
In diesem Zusammenhang muss auch definiert werden, in welchen Fällen lediglich eine Verzögerung<br />
der vorhergesehenen Transaktion gegeben ist und wann ein Wegfall der vorgesehenen<br />
Transaktion anzunehmen ist. Bei einer Verzögerung des gesicherten Grundgeschäfts<br />
verbleiben die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Beträge in der Cashflow<br />
Hedge-Rücklage bestehen. Bei einem Wegfall des gesicherten Grundgeschäfts („the forecast<br />
transaction is no longer expected to occur“) ist die Sicherungsbeziehung zu beenden und die<br />
bis zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital aufgelaufenen Beträge sind unmittelbar im<br />
Periodenergebnis zu erfassen (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.101(c)).<br />
Messbarkeit der Effektivität<br />
(d) Die Effektivität der Sicherungsbeziehung muss verlässlich messbar sein (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.88(d)).<br />
Dies bedeutet, dass der Fair Value oder die Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts, die<br />
dem abgesicherten Risiko zugeordnet werden sowie der Fair Value des Sicherungsinstruments<br />
verlässlich bewertet werden können (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.88(d)).<br />
<strong>IAS</strong> <strong>39</strong> schreibt keine spezielle Methode zur Beurteilung der Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung<br />
vor. Die <strong>von</strong> einem Unternehmen gewählte Methode zur Beurteilung der Wirksamkeit<br />
richtet sich <strong>nach</strong> seiner Risikomanagementstrategie. In manchen Fällen werden<br />
für verschiedene Sicherungsbeziehungen unterschiedliche Methoden verwendet.<br />
In der Dokumentation seiner Sicherungsstrategie hat das Unternehmen Angaben über die<br />
zur Beurteilung der Wirksamkeit eingesetzten Methoden und Verfahren zu machen.<br />
Ferner ist anzugeben, obbei der Beurteilung sämtliche Gewinne oder Verluste aus einem<br />
Sicherungsinstrument berücksichtigt werden, oder ob z.B. die Veränderung des Zeitwerts bei<br />
Optionen unberücksichtigt bleibt (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.AG107; F.4.4, Hedge effectiveness: effectiveness<br />
tests). Zu Effektivität bei der Sicherung mittels Termingeschäften vgl. <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.AG108.<br />
Im Rahmen der praktischen Anwendung können die eingesetzten Verfahren regelmäßig in<br />
zwei übergeordnete Methoden zur Effektivitätsmessung: Dollar-Offset-Methode und<br />
statistische Verfahren (z.B. Regressionsanalysen), welche sowohl für die prospektive als<br />
auch für die retrospektive Effektivitätsmessung eingesetzt werden können, unterteilt werden.<br />
ERNST & YOUNG I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I 109