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Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

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(c) es wird zu einem späteren Zeitpunkt beglichen (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.9).<br />

Derivative Finanzinstrumente können sowohl bedingte als auch unbedingte Termingeschäfte<br />

sein. Typische Beispiele freistehender Derivate (d.h. Derivate, die in keine wirksame<br />

Sicherungsbeziehung eingebunden sind) sind Futures, Forwards, Swaps und Optionen<br />

(B.2, Definition of aderivative: examples of derivatives and underlyings).<br />

Futures, Forwards und Swaps sind unbedingte Termingeschäfte, da <strong>von</strong> beiden Vertragsparteien<br />

die Erfüllung zu den vereinbarten Konditionen verlangt wird. Unter Futures werden<br />

börsengehandelte, standardisierte Termingeschäfte verstanden. Als deren Basiswert kommen<br />

unterschiedliche Finanzprodukte in Betracht: Es gibt Terminkontrakte auf Zinsen (Zinsfutures),<br />

auf Aktienindizes (Aktienindexfutures) und auf Fremdwährungen (Devisenfutures).<br />

Ein Forward ist ein außerbörsliches Termingeschäft, bei dem zwei Vertragsparteien vereinbaren,<br />

an einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt einen Betrag zu zahlen. So beinhaltet<br />

z.B. ein Zins-Forward die Zahlung bzw. den Erhalt des heute vereinbarten Vertragszinses,<br />

bezogen auf einen bestimmten Nominalbetrag und einen festgelegten Zeitraum. Ein Austausch<br />

des Nominalbetrags findet nicht statt. Ein Swap stellt eine vertragliche Vereinbarung<br />

über den Austausch <strong>von</strong> Zahlungsströmen auf der Basis eines zugrunde liegenden Nominalbetrags<br />

dar. Bei einem Zinsswap vereinbaren zwei Parteien den Austausch <strong>von</strong> unterschiedlich<br />

gestalteten Zahlungsströmen über einen bestimmten Zeitraum.<br />

Optionen stellen bedingte Termingeschäfte dar, weil die Vertragserfüllung unter dem Vorbehalt<br />

steht, dass der Optionskäufer <strong>von</strong> der Gegenpartei die Abwicklung einfordert. Charakteristisch<br />

für eine Option ist das asymmetrische Risikoprofil: Käufer und Verkäufer haben<br />

aufgrund ihrer unterschiedlichen Rechte und Pflichten nicht das gleiche Gewinn- und<br />

Verlustpotenzial. Die Ausstattungsmöglichkeiten <strong>von</strong> Optionen im Hinblick auf Laufzeiten<br />

und Basiswerte sind sehr vielfältig. Standardisierte Optionen werden an Terminbörsen gehandelt,<br />

für individuelle Kontrakte wird der Handel außerbörslich (OTC) abgewickelt.<br />

Derivate leiten ihren Wert aus der Entwicklung eines bestimmten Basisobjekts (Underlying)<br />

ab. Auch Derivate mit mehr als einem Underlying erfüllen die Definition für Derivate und<br />

fallen somit in den Anwendungsbereich <strong>von</strong> <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> (B.8, Definition of aderivative: foreign<br />

currency contract based on sales volume).<br />

Die Beurteilung, ob und in welcher Höhe eine Anfangsinvestition vorliegt, richtet sich <strong>nach</strong><br />

dem Wert des Basisobjekts relativ zum Anfangswert des derivativen Finanzinstruments.<br />

<strong>IAS</strong> <strong>39</strong> gibt keinen Hinweis, wann eine Anfangsinvestition als gering anzusehen ist. Insofern<br />

ist eine sachgerechte Auslegung vom bilanzierenden Unternehmen selbst vorzunehmen. Die<br />

im Zusammenhang mit derivativen Geschäften erbrachten Marginzahlungen gehören jedoch<br />

nicht zur Anfangsinvestition, sondern stellen Sicherheitsleistungen dar, die als eigenständige<br />

Vermögenswerte zu bilanzieren sind (B.10, Definition of aderivative: initial net investment).<br />

Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten sind Termingeschäfte. Die Vertragsparteien<br />

legen bei Abschluss des Geschäfts die einzelnen Vertragsbestandteile wie Basis, Menge,<br />

Preis, Liefer- und Erfüllungsdatum fest. Die Erfüllung der Geschäfte erfolgt in der Zukunft.<br />

Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob das jeweilige Termingeschäft (z.B. eine Option)<br />

auch tatsächlich zur Ausübung gelangt oder nicht, so lange die anderen beiden Kriterien erfüllt<br />

sind (B.7, Definition of aderivative: option not expected to be exercised).<br />

42 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG

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