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Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

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Bei Instituten ist hinsichtlich der Bewertung und Erfolgswirksamkeit eine Aufteilung in<br />

Handels- und Anlagenbestand sowie Liquiditätsreserve vorgesehen. Welche Wertpapiere<br />

zum Handelsbestand gehören ist jedoch nicht geregelt. Die Abgrenzung der Kategorien hängt<br />

ganz allgemein <strong>von</strong> der Disposition des einzelnen Instituts ab. Welche Wertpapiere zur<br />

Liquiditätsreserve gehören ist in § 340f Abs. 1 HGB negativ definiert. Es sind dies Wertpapiere,<br />

die nicht wie Anlagevermögen behandelt werden und nicht Teil des Handelsbestands<br />

sind (vgl. Scharpf, Handbuch Bankbilanz, Düsseldorf 2002, S. 154-156).<br />

Fortgeführte Anschaffungskosten<br />

Als fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen<br />

Verbindlichkeit wird der Betrag bezeichnet, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle<br />

Verbindlichkeit bei der erstmaligen Erfassung bewertet wurde, abzüglich Tilgungen, zuzüglich<br />

oder abzüglich der unter Anwendung der Effektivzinsmethode kumulierten Amortisierung einer<br />

etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren<br />

Betrag sowie abzüglich etwaiger Minderungen (entweder direkt oder durch Verwendung eines Wertminderungspostens)<br />

für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.9).<br />

Die fortgeführten Anschaffungskosten sind regelmäßig der relevante Bewertungsmaßstab für<br />

finanzielle Vermögenswerte der Bewertungskategorie: „held-to-maturity“ und „loans and<br />

receivables“ sowie für nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten. Innerhalb der Kategorie<br />

„available-for-sale“ kommen die fortgeführten Anschaffungskosten regelmäßig nur für die<br />

Vereinnahmung der Zinsen <strong>nach</strong> der Effektivzinsmethode in Betracht.<br />

Effektivzinsmethode<br />

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten<br />

eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit (bzw. eines Portfolios)<br />

undZuordnung der Zinserträge und -aufwendungen über die jeweilige Berichtsperiode.<br />

Der effektive Zinssatz ist der Kalkulationszinssatz mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse<br />

oder -abflüsse während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments oder –<br />

sofern angemessen – während eines kürzeren Zeitraums auf den Nettobuchwert des finanziellen<br />

Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit exakt abgezinst werden. Bei<br />

der Berechnung des effektiven Zinssatzes hat ein Unternehmen die Cashflows unter Berücksichtigung<br />

aller vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments (z.B. vorzeitige Tilgungen)<br />

– jedoch ausschließlich der künftig erwarteten Zahlungsausfälle – zu schätzen. In diese<br />

Berechnung fließen alle unter den Vertragspartnern gezahlten oder erhaltenen Gebühren und<br />

sonstigen Entgelte ein, die Bestandteil der effektiven Verzinsung (<strong>IAS</strong> 18), der Transaktionskosten<br />

und der sonstigen Agien oder Disagien sind. Es wird da<strong>von</strong> ausgegangen, dass die<br />

Cashflows und die erwartete Laufzeit eines Portfolios gleichartiger Finanzinstrumente verlässlich<br />

geschätzt werden können. In den seltenen Fällen, in denen es nicht möglich ist, die<br />

Cashflows oder die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments (bzw. eines Portfolios)<br />

verlässlich zu schätzen, sind die vertraglichen Cashflows über die gesamte vertragliche Laufzeit<br />

des Finanzinstruments (bzw. des Portfolios) zu verwenden.<br />

ERNST & YOUNG I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I 49

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