28.11.2014 Aufrufe

Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Geplante Änderungen im (Teil-) Standardentwurf zum Hedging<br />

zinstragender Positionen<br />

2.1. Einleitung<br />

Am 21. August 2003 hat das International Accounting Standards Board einen<br />

41-seitigen (Teil-) Standardentwurf zur geplanten Änderung <strong>von</strong> <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>,<br />

<strong>Financial</strong> <strong>Instruments</strong>: Recognition and Measurement, mit einer Kommentierungsfrist<br />

bis zum 14. November 2003 zur Diskussion veröffentlicht, wodurch<br />

im Gegensatz zu <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> eine bilanzielle Abbildung <strong>von</strong> Absicherungen gegen<br />

Zinsänderungsrisiken auf Portfoliobasis („fair value hedge accounting for a<br />

portfolio of interest rate risk“) ermöglicht werden soll. Gerade für Unternehmen<br />

in der Kreditwirtschaft verursacht die Anwendung der sehr umfangreichen,<br />

detaillierten und komplizierten <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>-Regelungen erhebliche Umstellungen<br />

und Anpassungen. Eine zutreffende bilanzielle Abbildung <strong>von</strong><br />

laufenden Nettopositionen einzelner Portfolien (Bücher) als Macro Hedges<br />

scheidet da<strong>nach</strong> regelmäßig aus, vielmehr sind Unternehmen, die bisher nicht<br />

dem Handelsbestand zugeordnete Bestände auf Basis <strong>von</strong> Macro Hedges<br />

gesichert haben, bislang gezwungen, zu einer aufwändigen, teilweise nicht zu<br />

erbringenden Dokumentation <strong>von</strong> Sicherungsbeziehungen im Rahmen <strong>von</strong><br />

Micro Hedges überzugehen.<br />

Analog zu den bereits verabschiedeten Standards für Finanzinstrumente soll<br />

der (Teil-) Standardentwurf <strong>von</strong> Unternehmen anzuwenden sein, deren<br />

Berichtsperiode am oder <strong>nach</strong> dem 1. Januar 2005 beginnt. Eine frühere Anwendung<br />

soll zulässig sein. Nachfolgend wird der neue Vorschlag zum Fair<br />

Value Hedge Accounting <strong>von</strong> zinstragenden Positionen vor dem Hintergrund<br />

der bisherigen Bilanzierungskonzeption zum Fair Value Hedge dargestellt und<br />

erläutert.<br />

2.2. Skizze der bestehenden Regelungen zum Fair Value Hedge<br />

<strong>IAS</strong> <strong>39</strong> schreibt auch in seiner überarbeiteten Fassung vom Dezember 2003 für<br />

die Bewertung <strong>von</strong> finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten<br />

ein gemischtes Modell („mixed model“) vor. Dies bedeutet, dass<br />

verschiedene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wie bspw. ausgereichte<br />

Kredite und Forderungen sowie finanzielle Verbindlichkeiten, mit ihren fortgeführten<br />

Anschaffungskosten und andere, wie bspw. Wertpapiere des<br />

Handelsbestands sowie Derivate, die in keine bilanzielle Sicherungsbeziehung<br />

eingebunden sind, mit ihrem Fair Value zu bewerten sind. Ein gesichertes<br />

Grundgeschäft („hedged item“) kann da<strong>nach</strong> nur ein bestehender Bilanzposten,<br />

eine feste Verpflichtung (d.h. ein schwebendes Geschäft, „unrecognised<br />

firm commitment“) oder eine vorhergesehene Transaktion („forecast<br />

transaction“) sein, durch das das Unternehmen dem Risiko einer Änderung<br />

des Fair Value oder des künftigen Cashflow ausgesetzt ist und das für Zwecke<br />

der Bilanzierung <strong>nach</strong> <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> als gesichert bezeichnet wird. Eine mit dem Ziel<br />

der Reduktion oder des Ausgleichs dieses Risikos abgeschlossene entgegengesetzte<br />

Transaktion (Derivat) stellt das Sicherungsinstrument dar. Die<br />

Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung („hedge effectiveness“) wird als das<br />

Ausmaß bezeichnet, in dem die beiden Transaktionen zusammen das<br />

betreffende Risiko mindern.<br />

10 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!