Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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2. Geplante Änderungen im (Teil-) Standardentwurf zum Hedging<br />
zinstragender Positionen<br />
2.1. Einleitung<br />
Am 21. August 2003 hat das International Accounting Standards Board einen<br />
41-seitigen (Teil-) Standardentwurf zur geplanten Änderung <strong>von</strong> <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>,<br />
<strong>Financial</strong> <strong>Instruments</strong>: Recognition and Measurement, mit einer Kommentierungsfrist<br />
bis zum 14. November 2003 zur Diskussion veröffentlicht, wodurch<br />
im Gegensatz zu <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> eine bilanzielle Abbildung <strong>von</strong> Absicherungen gegen<br />
Zinsänderungsrisiken auf Portfoliobasis („fair value hedge accounting for a<br />
portfolio of interest rate risk“) ermöglicht werden soll. Gerade für Unternehmen<br />
in der Kreditwirtschaft verursacht die Anwendung der sehr umfangreichen,<br />
detaillierten und komplizierten <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>-Regelungen erhebliche Umstellungen<br />
und Anpassungen. Eine zutreffende bilanzielle Abbildung <strong>von</strong><br />
laufenden Nettopositionen einzelner Portfolien (Bücher) als Macro Hedges<br />
scheidet da<strong>nach</strong> regelmäßig aus, vielmehr sind Unternehmen, die bisher nicht<br />
dem Handelsbestand zugeordnete Bestände auf Basis <strong>von</strong> Macro Hedges<br />
gesichert haben, bislang gezwungen, zu einer aufwändigen, teilweise nicht zu<br />
erbringenden Dokumentation <strong>von</strong> Sicherungsbeziehungen im Rahmen <strong>von</strong><br />
Micro Hedges überzugehen.<br />
Analog zu den bereits verabschiedeten Standards für Finanzinstrumente soll<br />
der (Teil-) Standardentwurf <strong>von</strong> Unternehmen anzuwenden sein, deren<br />
Berichtsperiode am oder <strong>nach</strong> dem 1. Januar 2005 beginnt. Eine frühere Anwendung<br />
soll zulässig sein. Nachfolgend wird der neue Vorschlag zum Fair<br />
Value Hedge Accounting <strong>von</strong> zinstragenden Positionen vor dem Hintergrund<br />
der bisherigen Bilanzierungskonzeption zum Fair Value Hedge dargestellt und<br />
erläutert.<br />
2.2. Skizze der bestehenden Regelungen zum Fair Value Hedge<br />
<strong>IAS</strong> <strong>39</strong> schreibt auch in seiner überarbeiteten Fassung vom Dezember 2003 für<br />
die Bewertung <strong>von</strong> finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten<br />
ein gemischtes Modell („mixed model“) vor. Dies bedeutet, dass<br />
verschiedene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wie bspw. ausgereichte<br />
Kredite und Forderungen sowie finanzielle Verbindlichkeiten, mit ihren fortgeführten<br />
Anschaffungskosten und andere, wie bspw. Wertpapiere des<br />
Handelsbestands sowie Derivate, die in keine bilanzielle Sicherungsbeziehung<br />
eingebunden sind, mit ihrem Fair Value zu bewerten sind. Ein gesichertes<br />
Grundgeschäft („hedged item“) kann da<strong>nach</strong> nur ein bestehender Bilanzposten,<br />
eine feste Verpflichtung (d.h. ein schwebendes Geschäft, „unrecognised<br />
firm commitment“) oder eine vorhergesehene Transaktion („forecast<br />
transaction“) sein, durch das das Unternehmen dem Risiko einer Änderung<br />
des Fair Value oder des künftigen Cashflow ausgesetzt ist und das für Zwecke<br />
der Bilanzierung <strong>nach</strong> <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> als gesichert bezeichnet wird. Eine mit dem Ziel<br />
der Reduktion oder des Ausgleichs dieses Risikos abgeschlossene entgegengesetzte<br />
Transaktion (Derivat) stellt das Sicherungsinstrument dar. Die<br />
Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung („hedge effectiveness“) wird als das<br />
Ausmaß bezeichnet, in dem die beiden Transaktionen zusammen das<br />
betreffende Risiko mindern.<br />
10 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG