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Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

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positionen, zur Vermeidung <strong>von</strong> übermäßigen Risikokonzentrationen und bezüglich der<br />

Anforderungen an zusätzliche Sicherheitsleistungen zur Minderung <strong>von</strong> Ausfallrisiken<br />

erlassen worden sind. Unabhängig <strong>von</strong> den zu einem bestimmten Stichtag tatsächlich eingesetzten<br />

spezifischen Instrumenten können auf diese Weise weitergehende allgemeine Einsichten<br />

vermittelt werden.<br />

<strong>IAS</strong>32.58 Fair Value Hedges, Cashflow Hedges, Hedges of a Net Investment in a Foreign<br />

Operation<br />

Folgende Angaben sind bei einer Absicherung des Fair Value, des Cashflows und der<br />

Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb gesondert zu<br />

machen:<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

(d)<br />

eine Beschreibung des Sicherungsgeschäfts,<br />

eine Beschreibung der Finanzinstrumente, die zum Bilanzstichtag als Sicherungsinstrument<br />

eingesetzt werden, sowie Angaben über ihre Fair Values,<br />

die Art der abgesicherten Risiken und<br />

im Falle einer Absicherung <strong>von</strong> Cashflows Angaben zu den Perioden, in denen die<br />

Cashflows erwartet und wann diese voraussichtlich bei der Bestimmung des<br />

Periodenergebnisses berücksichtigt werden. Eine Beschreibung aller vorhergesehenen<br />

Transaktionen, für die vormals Hedge Accounting erfolgte, mit deren Eintritt jedoch<br />

nicht länger gerechnet wird.<br />

<strong>IAS</strong> 32.59 Gewinne und Verluste aus der Absicherung <strong>von</strong> Cashflows<br />

Sofern ein Gewinn oder Verlust aus einem zur Absicherung des Cashflows eingesetzten<br />

Finanzinstruments über die Aufstellung der Veränderungen des Eigenkapitals direkt im<br />

Eigenkapital erfasst wurde, sind folgende Angaben im Abschluss erforderlich:<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

der Betrag, der während der Berichtsperiode auf diese Weise im Eigenkapital erfasst<br />

wurde,<br />

der Betrag, der aus dem Eigenkapital entfernt und im Periodenergebnis erfasst wurde;<br />

und<br />

der Betrag, der im Rahmen einer Absicherung einer höchstwahrscheinlich eintretenden<br />

vorhergesehenen Transaktion in der Berichtsperiode aus dem Eigenkapital entfernt und<br />

bei der erstmaligen Bewertung der Anschaffungskosten oder eines anderen Buchwerts<br />

eines nicht finanziellen Vermögenswerts bzw. einer nicht finanziellen Verbindlichkeit<br />

berücksichtigt wurde.<br />

14.7. Sicherheiten<br />

<strong>IAS</strong>32.94(b) Angabe der Buchwerte der als Sicherheit verpfändeten Vermögenswerte<br />

Ein Unternehmen hat den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte anzugeben, die als<br />

Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändet wurden, den Buchwert der als Sicherheiten für<br />

Eventualverbindlichkeiten verpfändeten finanziellen Vermögenswerte und (in Übereinstimmung<br />

mit <strong>IAS</strong> 32.60(a) und 63(g)) alle wesentlichen vertraglichen Bedingungen über Laufzeiten<br />

und sonstige Bedingungen in Bezug auf die als Sicherheiten dienenden Vermögenswerte<br />

128 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG

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