Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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positionen, zur Vermeidung <strong>von</strong> übermäßigen Risikokonzentrationen und bezüglich der<br />
Anforderungen an zusätzliche Sicherheitsleistungen zur Minderung <strong>von</strong> Ausfallrisiken<br />
erlassen worden sind. Unabhängig <strong>von</strong> den zu einem bestimmten Stichtag tatsächlich eingesetzten<br />
spezifischen Instrumenten können auf diese Weise weitergehende allgemeine Einsichten<br />
vermittelt werden.<br />
<strong>IAS</strong>32.58 Fair Value Hedges, Cashflow Hedges, Hedges of a Net Investment in a Foreign<br />
Operation<br />
Folgende Angaben sind bei einer Absicherung des Fair Value, des Cashflows und der<br />
Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb gesondert zu<br />
machen:<br />
(a)<br />
(b)<br />
(c)<br />
(d)<br />
eine Beschreibung des Sicherungsgeschäfts,<br />
eine Beschreibung der Finanzinstrumente, die zum Bilanzstichtag als Sicherungsinstrument<br />
eingesetzt werden, sowie Angaben über ihre Fair Values,<br />
die Art der abgesicherten Risiken und<br />
im Falle einer Absicherung <strong>von</strong> Cashflows Angaben zu den Perioden, in denen die<br />
Cashflows erwartet und wann diese voraussichtlich bei der Bestimmung des<br />
Periodenergebnisses berücksichtigt werden. Eine Beschreibung aller vorhergesehenen<br />
Transaktionen, für die vormals Hedge Accounting erfolgte, mit deren Eintritt jedoch<br />
nicht länger gerechnet wird.<br />
<strong>IAS</strong> 32.59 Gewinne und Verluste aus der Absicherung <strong>von</strong> Cashflows<br />
Sofern ein Gewinn oder Verlust aus einem zur Absicherung des Cashflows eingesetzten<br />
Finanzinstruments über die Aufstellung der Veränderungen des Eigenkapitals direkt im<br />
Eigenkapital erfasst wurde, sind folgende Angaben im Abschluss erforderlich:<br />
(a)<br />
(b)<br />
(c)<br />
der Betrag, der während der Berichtsperiode auf diese Weise im Eigenkapital erfasst<br />
wurde,<br />
der Betrag, der aus dem Eigenkapital entfernt und im Periodenergebnis erfasst wurde;<br />
und<br />
der Betrag, der im Rahmen einer Absicherung einer höchstwahrscheinlich eintretenden<br />
vorhergesehenen Transaktion in der Berichtsperiode aus dem Eigenkapital entfernt und<br />
bei der erstmaligen Bewertung der Anschaffungskosten oder eines anderen Buchwerts<br />
eines nicht finanziellen Vermögenswerts bzw. einer nicht finanziellen Verbindlichkeit<br />
berücksichtigt wurde.<br />
14.7. Sicherheiten<br />
<strong>IAS</strong>32.94(b) Angabe der Buchwerte der als Sicherheit verpfändeten Vermögenswerte<br />
Ein Unternehmen hat den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte anzugeben, die als<br />
Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändet wurden, den Buchwert der als Sicherheiten für<br />
Eventualverbindlichkeiten verpfändeten finanziellen Vermögenswerte und (in Übereinstimmung<br />
mit <strong>IAS</strong> 32.60(a) und 63(g)) alle wesentlichen vertraglichen Bedingungen über Laufzeiten<br />
und sonstige Bedingungen in Bezug auf die als Sicherheiten dienenden Vermögenswerte<br />
128 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG