Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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Effektivität<br />
ist aufzuführen, wie das Unternehmen die Wirksamkeit des Sicherungsinstruments,<br />
Risiken aus Änderungen des Fair Value oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts<br />
zu kompensieren, bestimmen wird. Die Dokumentation hat zu Beginn der Sicherungsbeziehung<br />
zu erfolgen.<br />
Die Dokumentation der Sicherungsbeziehung bei Cashflow Hedges umfasst die eindeutige<br />
Festlegung der gesicherten Cashflows und der dazu eingesetzten Sicherungsinstrumente. Die<br />
Sicherungsinstrumente müssen hierbei den entsprechenden variablen Zahlungsströmen<br />
eindeutig zuordenbar sein. Dabei ist es nicht ausreichend, <strong>nach</strong>weisen zu können, dass die<br />
künftigen variablen Zahlungen des gesicherten Grundgeschäfts brutto größer sind als die<br />
künftigen variablen Zahlungen aus den Sicherungsinstrumenten. Nach <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> muss vielmehr<br />
entweder eine 1:1-Zuordnung der Cashflows aus dem Grundgeschäft und den Sicherungsinstrumenten<br />
oder eine Portfoliozuordnung erfolgen.<br />
Für weitere Hilfestellung vgl. F.6.2, Hedge accounting considerations when interest rate risk<br />
is managed on a net basis; F.6.3, Illustrative example ofapplying the approach in Question<br />
F.6.2.<br />
(b) Hinsichtlich der dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Änderungen des Fair Values<br />
oder der Cashflows muss dieSicherungsbeziehung als hoch wirksam eingestuft werden.<br />
Nach <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.AG105 wird eine Hedge-Beziehung als hoch effektiv eingestuft, wenn das<br />
Unternehmen zu Beginn (prospektive Effektivität) und während der gesamten Laufzeit der<br />
Hedge-Beziehung da<strong>von</strong> ausgehen kann, dass die Fair Value- oder Cashflow-Änderungen der<br />
abgesicherten Positionen sich nahezu vollständig („almost fully offset“) mit den Fair Valueoder<br />
Cashflow-Änderungen des Sicherungsinstruments kompensieren. Es handelt sich hierbei<br />
nicht um die retrospektive Effektivität, sondern um die prospektive Effektivität. Der<br />
Begriff „almost fully offset“ bedeutet bei der Bestimmung der prospektiven Effektivität, dass<br />
eine fast vollständige Sicherungswirkung zwischen dem gesicherten Risiko des Grundgeschäfts<br />
und dem Sicherungsinstrument besteht (F.4.6, Hedge effectiveness: „underhedging“).<br />
Des Weiteren ist an jedem Bilanzstichtag die retrospektive Effektivität zu ermitteln. Hierunter<br />
versteht man die im Nachhinein ermittelte, tatsächliche Effektivität einer bestehenden<br />
Sicherungsbeziehung, indem die Fair Value- bzw. Cashflow-Änderungen <strong>von</strong> Grundund<br />
Sicherungsgeschäft zueinander in Beziehung gesetzt werden. Retrospektiv ist eine<br />
Bandbreite <strong>von</strong> 80 % - 125 % vorgegeben, in welcher das tatsächliche Verhältnis der Fair<br />
Value- bzw. Cashflow-Entwicklung <strong>von</strong> Grund- und Sicherungsgeschäft zu liegen hat<br />
(<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.AG105). Liegt die retrospektive Effektivität außerhalb dieses Korridors, so ist das<br />
Hedge Accounting zu beenden (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.101(b)).<br />
Die Eignung einer Methode zur Beurteilung der Wirksamkeit eines Sicherungsgeschäfts<br />
hängt <strong>von</strong> der Art des zu sichernden Risikos und des eingesetzten Sicherungsinstruments<br />
ab (z.B. Devisenoption, Devisentermingeschäft). Die Methode muss angemessen sein und<br />
den im Zusammenhang mit vergleichbaren Sicherungsbeziehungen angewandten Methoden<br />
entsprechen, sofern die Anwendung einer anderen Methode nicht ausdrücklich gerechtfertigt<br />
ist. Das Unternehmen hat die gewählte Verfahrensweise zur Beurteilung der Wirksamkeit zu<br />
Beginn des Sicherungsbeziehung zu dokumentieren und diese Methode stetig über die<br />
gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehung anzuwenden. Zur Messung der Wirksamkeit einer<br />
ERNST & YOUNG I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I 107