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Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

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• Zu den Übergangsregelungen<br />

Die Neufassung <strong>von</strong> <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> ist verbindlich auf Abschlüsse anzuwenden, die<br />

am oder <strong>nach</strong> dem 1. Januar 2005 beginnen. Als Grundregel gilt, dass der<br />

Standard, soweit nicht Ausnahmen hier<strong>von</strong> konkret geregelt sind, sowohl für<br />

die Berichtsperiode, als auch für sämtliche Vergleichsperioden retrospektiv so<br />

anzuwenden ist, als ob er schon immer angewendet worden wäre. Eine<br />

freiwillige frühere Anwendung ist zulässig, sofern <strong>IAS</strong> 32 analog frühzeitig<br />

angewendet wird.<br />

Weiterhin wurde in IFRS 1 eine bis 1. Januar 2006 zeitlich befristete Erleichterung<br />

dergestalt eingeführt, dass Unternehmen, die bislang <strong>nach</strong> lokalen<br />

<strong>Rechnungslegung</strong>svorschriften wie z.B. <strong>nach</strong> HGB bilanziert haben, auf alle<br />

Finanzinstrumente, die unter den Anwendungsbereich der neuen <strong>IAS</strong> 32 und<br />

<strong>IAS</strong> <strong>39</strong> fallen, in der ersten Vergleichsperiode ihres ersten IFRS-Abschlusses<br />

statt der neuen Standards für Finanzinstrumente weiterhin die lokalen <strong>Rechnungslegung</strong>svorschriften<br />

anwenden dürfen.<br />

ERNST & YOUNG I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I 9

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