Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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<strong>von</strong> der Änderung des Fair Value des derivativen Sicherungsinstruments abweicht.<br />
Eine solche Abweichung kann u.a. aus folgenden Gründen entstehen:<br />
• die tatsächlichen Rückzahlungen weichen <strong>von</strong> den erwarteten ab,<br />
• die erwarteten Rückzahlungen werden korrigiert,<br />
• Posten in dem gesicherten Portfolio wurden als in ihrem Wert gemindert<br />
angesehen (Impairment) bzw. abgeschrieben oder wurden veräußert und<br />
ausgebucht,<br />
• die Zahlungstermine des Sicherungsinstruments und des gesicherten<br />
Grundgeschäfts weichen <strong>von</strong>einander ab oder<br />
• sonstige Gründe (z.B. wenn die Zinssätze einiger gesicherter Grundgeschäfte<br />
<strong>von</strong> dem Referenzzinssatz, zu dem sie abgesichert werden, abweichen).<br />
7. Wertänderung <strong>von</strong> gesichertem Grundgeschäft und Sicherungsinstrument<br />
sowie Effektivitätstest<br />
Der Entwurf schreibt zur Bestimmung der Wertänderung des ‚gesicherten<br />
Gesamtbetrags’, die auf das gesicherte Zinsrisiko entfällt, keine Methode vor.<br />
Werden jedoch bei dieser Bewertung statistische oder andere Schätzverfahren<br />
angewandt, muss das Management <strong>von</strong> dem gleichen Ergebnis ausgehen, das<br />
sich aus der Bewertung der einzelnen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten,<br />
die das gesicherte Grundgeschäft darstellen, ergeben hätte. Die proportionale<br />
Berechnung der Wertänderung des Grundgeschäfts kann formal wie<br />
folgt zusammengefasst werden:<br />
Abb. 2: Ermittlung der Wertänderung des ‚gesicherten Gesamtbetrags’<br />
Zunächst berechnet das Unternehmen für jedes einzelne Laufzeitband/Währung<br />
den Prozentsatz an Vermögenswerten (oder Verbindlichkeiten), der<br />
gesichert wurde, auf der Basis der Zeitpunkte einer Rückzahlung bzw. Zinsanpassung,<br />
die bei der letzten Überprüfung der Effektivität geschätzt wurden<br />
(Schritt 1). Im Anschluss daran wendet das Unternehmen diesen Prozentsatz<br />
auf seine korrigierte Schätzung des Betrags in jedem Laufzeitband/Währung<br />
an, um den Betrag des gesicherten Grundgeschäfts auf Basis seiner korrigierten<br />
Schätzung zu berechnen (Schritt 2). Die korrigierte Schätzung ergibt sich<br />
aus der bereits vorliegenden Ermittlung des ‚korrigierten Gesamtbetrags’. Im<br />
Ergebnis soll dadurch der Umfang des gesicherten Grundgeschäfts auf der<br />
Basis der korrigierten Schätzung ermittelt werden. Im letzten Schritt berechnet<br />
das Unternehmen die Fair Value-Änderung seiner berichtigten Schätzung des<br />
gesicherten Grundgeschäfts, die dem gesicherten Risiko zuzurechnen ist<br />
(Schritt 3). Die so ermittelte Fair Value-Änderung ist zu aktivieren oder zu<br />
16 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG