Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
(g) Eine in ein originäres Schuldinstrument eingebettete Kauf-, Verkaufs-, Rückgabeoder<br />
Vorfälligkeitsoption („call, put, surrender or prepayment option“) ist nicht eng<br />
mit dem Schuldinstrument verknüpft, es sei denn, der Ausübungspreis der Option entspricht<br />
an jedem Ausübungsdatum annähernd den fortgeführten Anschaffungskosten des<br />
Schuldinstruments. Aus der Sicht des Emittenten eines wandelbaren Schuldinstruments<br />
mit einer eingebetteten Verkaufs- oder Kaufoption erfolgt die Beurteilung darüber, ob die<br />
Verkaufs- oder Kaufoption eng mit dem originären Schuldinstrument verknüpft ist, vor<br />
Abtrennung der Eigenkapitalkomponente gemäß <strong>IAS</strong> 32.<br />
(h) Kreditderivate, die in ein originäres Schuldinstrument eingebettet sind und einem Vertragspartner<br />
die Möglichkeit einräumen, das Ausfallrisiko eines dazugehörigen Vermögenswerts,<br />
der sich in seinem Eigentum befinden kann oder nicht, auf einen anderen<br />
Vertragspartner (den Garantiegeber) zu übertragen, sind nicht eng mit dem originären<br />
Schuldinstrument verknüpft (z.B. Credit Linked Notes) Solche Kreditderivate ermöglichen<br />
es dem Garantiegeber, das mit einem Referenzvermögenswert verbundene Ausfallrisiko<br />
zu übernehmen, ohne dass er den dazugehörigen Vermögenswert direkt halten<br />
muss.<br />
Weitere Beispiele für häufig anzutreffende hybride Instrumente in der Praxis sind:<br />
- Wandelanleihen,<br />
- Schuldverschreibungen mit variablem Rückzahlungsanspruch bei Endfälligkeit,<br />
- Anleihen mit Rückzahlungsrecht in Aktien und<br />
- Anleihen mit Kündigungsrechten.<br />
Nachrangig vergebene Kredite, bei denen der Kreditgeber zusätzlich zu Zinsen und Rückzahlungsbetrag<br />
bei einem erfolgreichen Börsengang des kreditnehmenden Unternehmens<br />
Aktien zu einem sehr niedrigen Kurs desselben erhält („equity kicker“), weisen häufig eine<br />
niedrigere als die marktübliche Verzinsung auf. Dieser Equity Kicker stellt ein zu trennendes<br />
eingebettetes Derivat dar (C.4, Embedded derivatives:equity kicker).<br />
5.3. Keine getrennte Bilanzierung <strong>von</strong> eingebetteten derivativen Finanzinstrumenten<br />
Die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten derivativen Finanzinstruments sind in<br />
den folgenden Fällen eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags<br />
verbunden. In diesen Fällen weist das Unternehmen das eingebettete derivative Finanzinstrument<br />
nicht getrennt aus (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.AG33):<br />
(a) Ein eingebettetes derivatives Finanzinstrument, dessen Basisobjekt ein Zinssatz oder<br />
Zinsindex ist, der die Höhe des andernfalls für ein verzinsliches originäres Schuldinstrument<br />
zu zahlenden oder zu empfangenden Zinsbetrags verändern kann, ist eng mit dem<br />
originären Instrument verbunden, es sei denn, die Verpflichtungen aus dem zusammengesetzten<br />
Instrument können so erfüllt werden, dass der Inhaber seine bilanzierte<br />
Finanzinvestition nicht mehr im Wesentlichen vollständig wiedererlangt, oder das eingebettete<br />
derivative Finanzinstrument könnte die anfängliche Rendite aus dem Basisvertrag<br />
mindestens verdoppeln und zu einer Rendite führen, die mindestens doppelt so hoch wie<br />
die Marktrendite für einen Vertrag mit den gleichen Bedingungen wie der Basisvertrag<br />
wäre.<br />
54 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG