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Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

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(g) Eine in ein originäres Schuldinstrument eingebettete Kauf-, Verkaufs-, Rückgabeoder<br />

Vorfälligkeitsoption („call, put, surrender or prepayment option“) ist nicht eng<br />

mit dem Schuldinstrument verknüpft, es sei denn, der Ausübungspreis der Option entspricht<br />

an jedem Ausübungsdatum annähernd den fortgeführten Anschaffungskosten des<br />

Schuldinstruments. Aus der Sicht des Emittenten eines wandelbaren Schuldinstruments<br />

mit einer eingebetteten Verkaufs- oder Kaufoption erfolgt die Beurteilung darüber, ob die<br />

Verkaufs- oder Kaufoption eng mit dem originären Schuldinstrument verknüpft ist, vor<br />

Abtrennung der Eigenkapitalkomponente gemäß <strong>IAS</strong> 32.<br />

(h) Kreditderivate, die in ein originäres Schuldinstrument eingebettet sind und einem Vertragspartner<br />

die Möglichkeit einräumen, das Ausfallrisiko eines dazugehörigen Vermögenswerts,<br />

der sich in seinem Eigentum befinden kann oder nicht, auf einen anderen<br />

Vertragspartner (den Garantiegeber) zu übertragen, sind nicht eng mit dem originären<br />

Schuldinstrument verknüpft (z.B. Credit Linked Notes) Solche Kreditderivate ermöglichen<br />

es dem Garantiegeber, das mit einem Referenzvermögenswert verbundene Ausfallrisiko<br />

zu übernehmen, ohne dass er den dazugehörigen Vermögenswert direkt halten<br />

muss.<br />

Weitere Beispiele für häufig anzutreffende hybride Instrumente in der Praxis sind:<br />

- Wandelanleihen,<br />

- Schuldverschreibungen mit variablem Rückzahlungsanspruch bei Endfälligkeit,<br />

- Anleihen mit Rückzahlungsrecht in Aktien und<br />

- Anleihen mit Kündigungsrechten.<br />

Nachrangig vergebene Kredite, bei denen der Kreditgeber zusätzlich zu Zinsen und Rückzahlungsbetrag<br />

bei einem erfolgreichen Börsengang des kreditnehmenden Unternehmens<br />

Aktien zu einem sehr niedrigen Kurs desselben erhält („equity kicker“), weisen häufig eine<br />

niedrigere als die marktübliche Verzinsung auf. Dieser Equity Kicker stellt ein zu trennendes<br />

eingebettetes Derivat dar (C.4, Embedded derivatives:equity kicker).<br />

5.3. Keine getrennte Bilanzierung <strong>von</strong> eingebetteten derivativen Finanzinstrumenten<br />

Die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten derivativen Finanzinstruments sind in<br />

den folgenden Fällen eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags<br />

verbunden. In diesen Fällen weist das Unternehmen das eingebettete derivative Finanzinstrument<br />

nicht getrennt aus (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.AG33):<br />

(a) Ein eingebettetes derivatives Finanzinstrument, dessen Basisobjekt ein Zinssatz oder<br />

Zinsindex ist, der die Höhe des andernfalls für ein verzinsliches originäres Schuldinstrument<br />

zu zahlenden oder zu empfangenden Zinsbetrags verändern kann, ist eng mit dem<br />

originären Instrument verbunden, es sei denn, die Verpflichtungen aus dem zusammengesetzten<br />

Instrument können so erfüllt werden, dass der Inhaber seine bilanzierte<br />

Finanzinvestition nicht mehr im Wesentlichen vollständig wiedererlangt, oder das eingebettete<br />

derivative Finanzinstrument könnte die anfängliche Rendite aus dem Basisvertrag<br />

mindestens verdoppeln und zu einer Rendite führen, die mindestens doppelt so hoch wie<br />

die Marktrendite für einen Vertrag mit den gleichen Bedingungen wie der Basisvertrag<br />

wäre.<br />

54 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG

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