Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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hingegen die Frage, <strong>von</strong> welchem Standpunkt aus der Vergleich vorgenommen wird. Veranschaulicht<br />
an dem ALM <strong>von</strong> Banken lässt sich häufig ein Überhang variabel verzinslicher<br />
Verpflichtungen über variabel verzinsliche Kreditvergaben feststellen, während bei Festzinskonditionen<br />
die verzinslichen Kreditvergaben die festverzinslichen Verpflichtungen<br />
übersteigen. Unter der Annahme eines ansonsten ausgeglichenen Verhältnisses zwischen<br />
Gesamtvolumen der Kredite und Gesamtvolumen der Verpflichtungen kann das bestehende<br />
Zinsänderungsrisiko grundsätzlich <strong>von</strong> zwei Ausgangspunkten abgesichert werden: der<br />
Festzinsüberhang im Kreditgeschäft wird dadurch gekennzeichnet, dass mittels eines<br />
Swaps dieser Überhang in eine variabel verzinsliche Vermögensposition konvertiert wird,<br />
sodass der Fair Value unverändert bleibt (Fair Value Hedge), oder dass mittels eines Swaps<br />
variabel verzinsliche Verpflichtungen in eine Schuldposition mit einem für das Kreditgeschäft<br />
passenden festen Cashflow umgewandelt werden (Cashflow Hedge). Es kann<br />
dem<strong>nach</strong> sowohl die Begründung eines Fair Value Hedges als auch eines Cashflow Hedges<br />
zu dem gewollten Absicherungsergebnis führen (F.6.2, Hedge accounting considerations<br />
when interest rate risk is managed on a net basis). Die Wahl der Absicherungsmethode bleibt<br />
hierbei grundsätzlich dem sichernden Unternehmen überlassen.<br />
Ausweispolitisch ist allerdings zu bedenken, dass sich nur bei einem Fair Value Hedge die<br />
Wertänderungen <strong>von</strong> Grund- und Sicherungsgeschäft ausgleichen, während bei dem<br />
Cashflow Hedge nur die Wertänderungen des Sicherungsinstruments erfasst werden (der<br />
effektive Teil der Wertänderungen ist im Eigenkapital in der Cashflow Hedge-Rücklage zu<br />
berücksichtigen, der ineffektive Teil ist unmittelbar erfolgswirksam zu verrechnen).<br />
Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation<br />
(c) Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Hedge ofa<br />
Net Investment in a Foreign Operation) (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.86(c); <strong>IAS</strong> 21.8).<br />
Die Behandlung der Währungsumrechnung <strong>von</strong> Nettoinvestitionen in einen ausländischen<br />
Geschäftsbetrieb werden ausführlich in <strong>IAS</strong> 21 (2003) behandelt (<strong>IAS</strong> 21.8; <strong>IAS</strong> 21.15;<br />
<strong>IAS</strong> 21.32-33; <strong>IAS</strong> 21.48-49). <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> ergänzt die vorhandenen Regelungen durch Voraussetzungen,<br />
die bei Anwendung <strong>von</strong> Hedge Accounting an derartige Sicherungsbeziehungen<br />
gestellt werden. Des Weiteren werden Regelungen aufgestellt, wie im Zusammenhang mit<br />
dem Hedge Accounting anfallenden Gewinne oder Verluste bilanziell zu behandeln sind<br />
(E.3.3, <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> and <strong>IAS</strong> 21 – Exchange differences arising on translation of foreign entities:<br />
equity or income?; E.3.4, <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> and <strong>IAS</strong> 21 – Interaction between <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> and<strong>IAS</strong> 21).<br />
13.5. Voraussetzungen für die Anwendung <strong>von</strong> Hedge Accounting<br />
Eine Sicherungsbeziehung erfüllt die Kriterien für die Anwendung <strong>von</strong> Hedge Accounting <strong>nach</strong><br />
<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.89-102 nur dann, wenn alle der folgenden Bedingungen (kumulativ) erfüllt werden:<br />
Designation und Dokumentation<br />
(a) Zu Beginn der Sicherungsbeziehung muss eine formale Designation und Dokumentation<br />
erfolgen. Dies umfasst auch die Erläuterung der Risikomanagementzielsetzung des Unternehmens<br />
undder dieser Absicherung zugrunde liegenden Strategie (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.88(a)).<br />
In der formalen Designation und Dokumentation sind das Sicherungsinstrument, das<br />
gesicherte Grundgeschäft sowie die Art des abzusichernden Risikos zu benennen und es<br />
106 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG