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Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

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hingegen die Frage, <strong>von</strong> welchem Standpunkt aus der Vergleich vorgenommen wird. Veranschaulicht<br />

an dem ALM <strong>von</strong> Banken lässt sich häufig ein Überhang variabel verzinslicher<br />

Verpflichtungen über variabel verzinsliche Kreditvergaben feststellen, während bei Festzinskonditionen<br />

die verzinslichen Kreditvergaben die festverzinslichen Verpflichtungen<br />

übersteigen. Unter der Annahme eines ansonsten ausgeglichenen Verhältnisses zwischen<br />

Gesamtvolumen der Kredite und Gesamtvolumen der Verpflichtungen kann das bestehende<br />

Zinsänderungsrisiko grundsätzlich <strong>von</strong> zwei Ausgangspunkten abgesichert werden: der<br />

Festzinsüberhang im Kreditgeschäft wird dadurch gekennzeichnet, dass mittels eines<br />

Swaps dieser Überhang in eine variabel verzinsliche Vermögensposition konvertiert wird,<br />

sodass der Fair Value unverändert bleibt (Fair Value Hedge), oder dass mittels eines Swaps<br />

variabel verzinsliche Verpflichtungen in eine Schuldposition mit einem für das Kreditgeschäft<br />

passenden festen Cashflow umgewandelt werden (Cashflow Hedge). Es kann<br />

dem<strong>nach</strong> sowohl die Begründung eines Fair Value Hedges als auch eines Cashflow Hedges<br />

zu dem gewollten Absicherungsergebnis führen (F.6.2, Hedge accounting considerations<br />

when interest rate risk is managed on a net basis). Die Wahl der Absicherungsmethode bleibt<br />

hierbei grundsätzlich dem sichernden Unternehmen überlassen.<br />

Ausweispolitisch ist allerdings zu bedenken, dass sich nur bei einem Fair Value Hedge die<br />

Wertänderungen <strong>von</strong> Grund- und Sicherungsgeschäft ausgleichen, während bei dem<br />

Cashflow Hedge nur die Wertänderungen des Sicherungsinstruments erfasst werden (der<br />

effektive Teil der Wertänderungen ist im Eigenkapital in der Cashflow Hedge-Rücklage zu<br />

berücksichtigen, der ineffektive Teil ist unmittelbar erfolgswirksam zu verrechnen).<br />

Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation<br />

(c) Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Hedge ofa<br />

Net Investment in a Foreign Operation) (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.86(c); <strong>IAS</strong> 21.8).<br />

Die Behandlung der Währungsumrechnung <strong>von</strong> Nettoinvestitionen in einen ausländischen<br />

Geschäftsbetrieb werden ausführlich in <strong>IAS</strong> 21 (2003) behandelt (<strong>IAS</strong> 21.8; <strong>IAS</strong> 21.15;<br />

<strong>IAS</strong> 21.32-33; <strong>IAS</strong> 21.48-49). <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> ergänzt die vorhandenen Regelungen durch Voraussetzungen,<br />

die bei Anwendung <strong>von</strong> Hedge Accounting an derartige Sicherungsbeziehungen<br />

gestellt werden. Des Weiteren werden Regelungen aufgestellt, wie im Zusammenhang mit<br />

dem Hedge Accounting anfallenden Gewinne oder Verluste bilanziell zu behandeln sind<br />

(E.3.3, <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> and <strong>IAS</strong> 21 – Exchange differences arising on translation of foreign entities:<br />

equity or income?; E.3.4, <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> and <strong>IAS</strong> 21 – Interaction between <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> and<strong>IAS</strong> 21).<br />

13.5. Voraussetzungen für die Anwendung <strong>von</strong> Hedge Accounting<br />

Eine Sicherungsbeziehung erfüllt die Kriterien für die Anwendung <strong>von</strong> Hedge Accounting <strong>nach</strong><br />

<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.89-102 nur dann, wenn alle der folgenden Bedingungen (kumulativ) erfüllt werden:<br />

Designation und Dokumentation<br />

(a) Zu Beginn der Sicherungsbeziehung muss eine formale Designation und Dokumentation<br />

erfolgen. Dies umfasst auch die Erläuterung der Risikomanagementzielsetzung des Unternehmens<br />

undder dieser Absicherung zugrunde liegenden Strategie (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.88(a)).<br />

In der formalen Designation und Dokumentation sind das Sicherungsinstrument, das<br />

gesicherte Grundgeschäft sowie die Art des abzusichernden Risikos zu benennen und es<br />

106 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG

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