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Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

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Cashflow Hedge<br />

(b) Cashflow Hedge Accounting: Absicherung des Risikos <strong>von</strong> Schwankungen der Cashflows,<br />

das (i) einem bestimmten mit dem bilanzierten Vermögenswert oder der bilanzierten Verbindlichkeit<br />

verbundenen Risiko oder dem mit einer vorhergesehenen Transaktion verbundenen<br />

Risiko zugeordnet werden kann und das (ii) Auswirkungen auf das Periodenergebnis<br />

haben könnte (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.86(b)).<br />

Grundlegende Beispielefür einen Cashflow Hedge sind:<br />

- ein Zinsswap, um eine variabel verzinsliche Position in eine festverzinsliche Position zu<br />

konvertieren,<br />

- die Absicherung des Fremdwährungsrisikos für eine vorhergesehene Transaktion (z.B.<br />

geplante Umsatzerlöse in Fremdwährung).<br />

Der Begriff der sehr hohen Wahrscheinlichkeit bedeutet eine viel höhere Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

als die Formulierung „für deren Eintritt mehr dafür als dagegen spricht“. Eine<br />

Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass eine vorhergesehene Transaktion tatsächlich<br />

eintritt, ist nicht nur auf Basis der Pläne des Managements vorzunehmen, daeine solche<br />

Absicht nicht <strong>nach</strong>prüfbar ist. Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Transaktion sollte vielmehr<br />

durch beobachtbare Tatsachen und Begleitumstände belegt werden. Bei der Einschätzung<br />

der im Standard geforderten sehr hohen Wahrscheinlichkeit („highly probable“)<br />

des Eintritts eines zukünftigen Geschäftsvorfalls können folgende Sachverhalte herangezogen<br />

werden (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.88(c); F.3.7, Hedge accounting:forecast transaction):<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

(d)<br />

(e)<br />

(f)<br />

die Häufigkeit vergleichbarer Transaktionen in der Vergangenheit,<br />

die finanzielle und operative Fähigkeit des Unternehmens, die Transaktion auch durchzuführen,<br />

umfangreiche Ressourcenbindung für einzelne Aktivitäten (bspw. eine Fertigungseinrichtung,<br />

welche kurzfristig nur zu Herstellung einer bestimmten Warengruppe<br />

geeignet ist),<br />

das Ausmaß eines Verlusts oder <strong>von</strong> Unterbrechungen im operativen Bereich, wenn die<br />

vorhergesehene Transaktion nicht stattfindet,<br />

die Wahrscheinlichkeit, dass Transaktionen mit substanziell anderen Merkmalen zur<br />

Erreichung der gleichen Unternehmensziele eingesetzt werden können (z.B. hat ein<br />

Unternehmen zur Generierung <strong>von</strong> flüssigen Mitteln mehrere Möglichkeiten, die <strong>von</strong><br />

der kurzfristigen Kreditaufnahmebis hin zur Emission <strong>von</strong> Stammaktien reichen),<br />

der Geschäftsplan.<br />

Sofern hingegen zukünftige Transaktionen nicht genügend spezifiziert werden können,<br />

wie z.B. geplante Ausschüttungen (Dividenden) oder nicht genau identifizierbare Käufe oder<br />

Verkäufe, kommen sie <strong>nach</strong> Klarstellung in der Guidance on Implementing nicht als<br />

gesicherte Grundgeschäfte infrage (F.2.4, Hedge accounting: hedging of future foreign<br />

currency revenue; F.2.7, Cash flow hedge: forecast transaction related to an entitiy’s equity;<br />

F.3.10,Hedge accounting: identification of hedged forecast transactions).<br />

Bei Einzelpositionen lässt sich die Art der Hedge-Beziehung (Fair Value Hedge oder Cashflow<br />

Hedge) zweifelsfrei aus dem Sicherungszweck ablesen, d.h. entweder soll durch das<br />

Sicherungsgeschäft eine Fair Value-Änderung abgesichert werden oder es soll eine Änderung<br />

der Cashflows vermieden werden. Bei dem Ausgleich <strong>von</strong> Überhängen aus zusammengesetzten<br />

Positionen z.B. im Rahmen des Asset-Liability-Managements (ALM) stellt sich<br />

ERNST & YOUNG I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I 105

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