Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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Cashflow Hedge<br />
(b) Cashflow Hedge Accounting: Absicherung des Risikos <strong>von</strong> Schwankungen der Cashflows,<br />
das (i) einem bestimmten mit dem bilanzierten Vermögenswert oder der bilanzierten Verbindlichkeit<br />
verbundenen Risiko oder dem mit einer vorhergesehenen Transaktion verbundenen<br />
Risiko zugeordnet werden kann und das (ii) Auswirkungen auf das Periodenergebnis<br />
haben könnte (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.86(b)).<br />
Grundlegende Beispielefür einen Cashflow Hedge sind:<br />
- ein Zinsswap, um eine variabel verzinsliche Position in eine festverzinsliche Position zu<br />
konvertieren,<br />
- die Absicherung des Fremdwährungsrisikos für eine vorhergesehene Transaktion (z.B.<br />
geplante Umsatzerlöse in Fremdwährung).<br />
Der Begriff der sehr hohen Wahrscheinlichkeit bedeutet eine viel höhere Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
als die Formulierung „für deren Eintritt mehr dafür als dagegen spricht“. Eine<br />
Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass eine vorhergesehene Transaktion tatsächlich<br />
eintritt, ist nicht nur auf Basis der Pläne des Managements vorzunehmen, daeine solche<br />
Absicht nicht <strong>nach</strong>prüfbar ist. Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Transaktion sollte vielmehr<br />
durch beobachtbare Tatsachen und Begleitumstände belegt werden. Bei der Einschätzung<br />
der im Standard geforderten sehr hohen Wahrscheinlichkeit („highly probable“)<br />
des Eintritts eines zukünftigen Geschäftsvorfalls können folgende Sachverhalte herangezogen<br />
werden (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.88(c); F.3.7, Hedge accounting:forecast transaction):<br />
(a)<br />
(b)<br />
(c)<br />
(d)<br />
(e)<br />
(f)<br />
die Häufigkeit vergleichbarer Transaktionen in der Vergangenheit,<br />
die finanzielle und operative Fähigkeit des Unternehmens, die Transaktion auch durchzuführen,<br />
umfangreiche Ressourcenbindung für einzelne Aktivitäten (bspw. eine Fertigungseinrichtung,<br />
welche kurzfristig nur zu Herstellung einer bestimmten Warengruppe<br />
geeignet ist),<br />
das Ausmaß eines Verlusts oder <strong>von</strong> Unterbrechungen im operativen Bereich, wenn die<br />
vorhergesehene Transaktion nicht stattfindet,<br />
die Wahrscheinlichkeit, dass Transaktionen mit substanziell anderen Merkmalen zur<br />
Erreichung der gleichen Unternehmensziele eingesetzt werden können (z.B. hat ein<br />
Unternehmen zur Generierung <strong>von</strong> flüssigen Mitteln mehrere Möglichkeiten, die <strong>von</strong><br />
der kurzfristigen Kreditaufnahmebis hin zur Emission <strong>von</strong> Stammaktien reichen),<br />
der Geschäftsplan.<br />
Sofern hingegen zukünftige Transaktionen nicht genügend spezifiziert werden können,<br />
wie z.B. geplante Ausschüttungen (Dividenden) oder nicht genau identifizierbare Käufe oder<br />
Verkäufe, kommen sie <strong>nach</strong> Klarstellung in der Guidance on Implementing nicht als<br />
gesicherte Grundgeschäfte infrage (F.2.4, Hedge accounting: hedging of future foreign<br />
currency revenue; F.2.7, Cash flow hedge: forecast transaction related to an entitiy’s equity;<br />
F.3.10,Hedge accounting: identification of hedged forecast transactions).<br />
Bei Einzelpositionen lässt sich die Art der Hedge-Beziehung (Fair Value Hedge oder Cashflow<br />
Hedge) zweifelsfrei aus dem Sicherungszweck ablesen, d.h. entweder soll durch das<br />
Sicherungsgeschäft eine Fair Value-Änderung abgesichert werden oder es soll eine Änderung<br />
der Cashflows vermieden werden. Bei dem Ausgleich <strong>von</strong> Überhängen aus zusammengesetzten<br />
Positionen z.B. im Rahmen des Asset-Liability-Managements (ALM) stellt sich<br />
ERNST & YOUNG I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I 105