28.11.2014 Aufrufe

Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

fair value through profit or loss“ zu kategorisieren und erfolgswirksam zum Fair Value zu<br />

bewerten.<br />

Hat ein Unternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit als „at fair value through profit or<br />

loss“ eingestuft, so sind folgende Angaben zu machen (<strong>IAS</strong> 32.94(f)):<br />

(i)<br />

(ii)<br />

die Höhe der Änderung des Fair Value der finanziellen Verbindlichkeit, die nicht auf<br />

Änderungen eines Leitzinssatzes beruht (z.B. Euribor) und<br />

der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit und<br />

dem Betrag, den das Unternehmen vertragsgemäß bei Fälligkeit an den Inhaber der<br />

Verpflichtung zahlen müsste.<br />

Durch das Wahlrecht, Finanzinstrumente in der Bewertungskategorie „at fair value through<br />

profit or loss“ zu erfassen, besteht erstmals die Möglichkeit, finanzielle Verbindlichkeiten<br />

dauerhaft zum Fair Value zu bewerten. Eine Marktbewertung <strong>von</strong> finanziellen Verbindlichkeiten<br />

stellt so gesehen einen Paradigmenwechsel in der Bilanzierung <strong>von</strong> Finanzinstrumenten<br />

dar.<br />

Im Rahmen der Fair Value-Bewertung <strong>von</strong> finanziellen Verbindlichkeiten muss aus den<br />

<strong>nach</strong>folgenden Gründen (<strong>nach</strong> Ansicht des <strong>IAS</strong>B) das eigene Kreditrisiko („own credit<br />

risk“) berücksichtigt werden (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.BC89):<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

(d)<br />

Unternehmen können Änderungen des Fair Value der finanziellen Verbindlichkeiten<br />

erreichen, in dem sie sie zurückkaufen, erneut verhandeln oder Derivateeinsetzen,<br />

Änderungen des eigenen Kreditrisikos wirken sich auf beobachtbare Marktpreise der<br />

finanziellen Verbindlichkeiten und deren Fair Valueaus,<br />

es bereitet Anwendungsprobleme, Änderungen des Kreditrisikos <strong>von</strong> beobachtbaren<br />

Marktpreisschwankungen zu trennen und<br />

bei der erstmaligen Erfassung spiegelt das eigene Kreditrisiko den Fair Value der<br />

finanziellen Verbindlichkeit wider; das <strong>IAS</strong>B-Board ist da<strong>von</strong> überzeugt, das es nicht<br />

angemessen ist, das Kreditrisiko bei der erstmaligen Erfassung und nicht bei den<br />

Folgeperioden zu berücksichtigen.<br />

9.3. Transaktionskosten<br />

Bei Finanzinstrumenten der Bewertungskategorie „at fair value through profit or loss“, sind<br />

die Transaktionskosten bei erstmaliger Einbuchung erfolgswirksam zu erfassen (E.1.1, Initial<br />

measurement: transaction costs).<br />

Die Folgebewertung zum Fair Value erfolgt ohne Abzug <strong>von</strong> bei der künftigen Veräußerung<br />

oder Übertragung anfallenden Transaktionskosten (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.46).<br />

Bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorien „held-to-maturity“ und „loans and<br />

receivables“ sowie bei finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht als „at fair value through<br />

profit or loss“ eingestuft wurden, werden an den Stichtagen <strong>nach</strong> der erstmaligen Erfassung<br />

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei diesen Finanzinstrumenten werden die<br />

Transaktionskosten über die jeweilige Laufzeit mit Hilfe der Effektivzinsmethode amortisiert<br />

(E.1.1, Initial measurement: transaction costs).<br />

ERNST & YOUNG I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I 81

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!