Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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fair value through profit or loss“ zu kategorisieren und erfolgswirksam zum Fair Value zu<br />
bewerten.<br />
Hat ein Unternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit als „at fair value through profit or<br />
loss“ eingestuft, so sind folgende Angaben zu machen (<strong>IAS</strong> 32.94(f)):<br />
(i)<br />
(ii)<br />
die Höhe der Änderung des Fair Value der finanziellen Verbindlichkeit, die nicht auf<br />
Änderungen eines Leitzinssatzes beruht (z.B. Euribor) und<br />
der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit und<br />
dem Betrag, den das Unternehmen vertragsgemäß bei Fälligkeit an den Inhaber der<br />
Verpflichtung zahlen müsste.<br />
Durch das Wahlrecht, Finanzinstrumente in der Bewertungskategorie „at fair value through<br />
profit or loss“ zu erfassen, besteht erstmals die Möglichkeit, finanzielle Verbindlichkeiten<br />
dauerhaft zum Fair Value zu bewerten. Eine Marktbewertung <strong>von</strong> finanziellen Verbindlichkeiten<br />
stellt so gesehen einen Paradigmenwechsel in der Bilanzierung <strong>von</strong> Finanzinstrumenten<br />
dar.<br />
Im Rahmen der Fair Value-Bewertung <strong>von</strong> finanziellen Verbindlichkeiten muss aus den<br />
<strong>nach</strong>folgenden Gründen (<strong>nach</strong> Ansicht des <strong>IAS</strong>B) das eigene Kreditrisiko („own credit<br />
risk“) berücksichtigt werden (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.BC89):<br />
(a)<br />
(b)<br />
(c)<br />
(d)<br />
Unternehmen können Änderungen des Fair Value der finanziellen Verbindlichkeiten<br />
erreichen, in dem sie sie zurückkaufen, erneut verhandeln oder Derivateeinsetzen,<br />
Änderungen des eigenen Kreditrisikos wirken sich auf beobachtbare Marktpreise der<br />
finanziellen Verbindlichkeiten und deren Fair Valueaus,<br />
es bereitet Anwendungsprobleme, Änderungen des Kreditrisikos <strong>von</strong> beobachtbaren<br />
Marktpreisschwankungen zu trennen und<br />
bei der erstmaligen Erfassung spiegelt das eigene Kreditrisiko den Fair Value der<br />
finanziellen Verbindlichkeit wider; das <strong>IAS</strong>B-Board ist da<strong>von</strong> überzeugt, das es nicht<br />
angemessen ist, das Kreditrisiko bei der erstmaligen Erfassung und nicht bei den<br />
Folgeperioden zu berücksichtigen.<br />
9.3. Transaktionskosten<br />
Bei Finanzinstrumenten der Bewertungskategorie „at fair value through profit or loss“, sind<br />
die Transaktionskosten bei erstmaliger Einbuchung erfolgswirksam zu erfassen (E.1.1, Initial<br />
measurement: transaction costs).<br />
Die Folgebewertung zum Fair Value erfolgt ohne Abzug <strong>von</strong> bei der künftigen Veräußerung<br />
oder Übertragung anfallenden Transaktionskosten (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.46).<br />
Bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorien „held-to-maturity“ und „loans and<br />
receivables“ sowie bei finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht als „at fair value through<br />
profit or loss“ eingestuft wurden, werden an den Stichtagen <strong>nach</strong> der erstmaligen Erfassung<br />
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei diesen Finanzinstrumenten werden die<br />
Transaktionskosten über die jeweilige Laufzeit mit Hilfe der Effektivzinsmethode amortisiert<br />
(E.1.1, Initial measurement: transaction costs).<br />
ERNST & YOUNG I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I 81