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Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

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- die den Geschäften zugrunde liegenden Zahlungsströme werden in der gleichen Währung<br />

generiert,<br />

- die Geschäfte haben den gleichen Referenzzinssatz und die gleiche Zinsbindungsfrist,<br />

- die ersten 24 Monate der Laufzeit sind in monatliche Laufzeitbänder einzuteilen, sodass<br />

sich bei Zinssatzänderungen praktisch keineIneffektivität ergeben kann.<br />

Absicherung einer Nettoposition<br />

Die Absicherung einer gesamten Nettoposition anstelle eines Vergleichs mit einem bestimmten<br />

gesicherten Grundgeschäft, erfüllt nicht die Kriterien für eine Bilanzierung als<br />

Sicherungsgeschäft (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.84; F.2.21, Hedge accounting: netting of assets and liabilities).<br />

In <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.AG101 wird hierfür eine Lösung skizziert, die fast zu identischen Auswirkungen<br />

auf die Gewinn- und Verlustrechnung führt, wie die Absicherung einer Nettoposition. Das<br />

Unternehmen kann alternativ nur einen Teil des Portfolios absichern (zum Beispiel bei einem<br />

aktivischen Überhang, bei dem nur ein Teil der finanziellen Vermögenswerte als gesichert<br />

designiert wird), um für das Hedge Accounting zu qualifizieren. Liegen dem Überhang<br />

festverzinsliche Posten (auf einer Seite oder beiden Seiten) zugrunde, kommen die Hedge-<br />

Accounting-Regeln für Fair Value Hedges zur Anwendung; liegen diesem auf beiden Seiten<br />

variabel verzinsliche Posten zugrunde, kommen die Hedge Accounting-Regeln für Cashflow<br />

Hedges zur Anwendung (F.6.1, Hedge accounting: management of interest rate risk in financial<br />

institutions).<br />

Die restriktiven Anforderungen an die Portfoliobildung für Zwecke des Hedge Accounting<br />

werden derzeit auf der Basis des am 21. August 2003 veröffentlichten (Teil-) Standardentwurfs<br />

zur bilanzielle Abbildung <strong>von</strong> Absicherungen <strong>von</strong> zinstragenden Positionen auf<br />

Portfoliobasis („Fair Value Hedge Accounting for a Portfolio of Interest Rate Risk“) beim<br />

<strong>IAS</strong>B diskutiert (vgl. für eine ausführliche Darstellung der geplanten Änderungen I. Kapitel,<br />

2. Geplante Änderungen im (Teil-) Standardentwurf zum Hedging zinstragender Positionen).<br />

13.4. Bilanzierung der verschiedenen Formen des Hedge Accounting<br />

Nach <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> werden drei Arten <strong>von</strong> Sicherungsbeziehungen unterschieden:<br />

Fair Value Hedge<br />

(a) Fair Value Hedge Accounting: Absicherung des Risikos aus Änderungen des Fair Value<br />

eines bilanzierten Vermögenswerts oder einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einer<br />

nicht bilanzwirksamen festen Verpflichtung (Firm Commitment) oder eines bestimmten<br />

Anteils an einem solchen Vermögenswert, einer solchen Verbindlichkeit oder einer solchen<br />

festen Verpflichtung, das einem bestimmten Risiko zugeordnet werden kann und Auswirkungen<br />

auf das Periodenergebnis haben könnte (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.86(a)).<br />

Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.86(a) neutral <strong>von</strong> Sicherungsbeziehungen<br />

bezüglich Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und nicht bilanzwirksamen festen Verpflichtungen<br />

spricht. Damit sind sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Vermögenswerte,<br />

Verbindlichkeiten und nicht bilanzwirksame feste Verpflichtungen gemeint. Im Rahmen des<br />

Hedge Accounting können daher auch z.B. Kupfer, Strom oder Gas gesichert werden.<br />

ERNST & YOUNG I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I 103

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