Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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- die den Geschäften zugrunde liegenden Zahlungsströme werden in der gleichen Währung<br />
generiert,<br />
- die Geschäfte haben den gleichen Referenzzinssatz und die gleiche Zinsbindungsfrist,<br />
- die ersten 24 Monate der Laufzeit sind in monatliche Laufzeitbänder einzuteilen, sodass<br />
sich bei Zinssatzänderungen praktisch keineIneffektivität ergeben kann.<br />
Absicherung einer Nettoposition<br />
Die Absicherung einer gesamten Nettoposition anstelle eines Vergleichs mit einem bestimmten<br />
gesicherten Grundgeschäft, erfüllt nicht die Kriterien für eine Bilanzierung als<br />
Sicherungsgeschäft (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.84; F.2.21, Hedge accounting: netting of assets and liabilities).<br />
In <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.AG101 wird hierfür eine Lösung skizziert, die fast zu identischen Auswirkungen<br />
auf die Gewinn- und Verlustrechnung führt, wie die Absicherung einer Nettoposition. Das<br />
Unternehmen kann alternativ nur einen Teil des Portfolios absichern (zum Beispiel bei einem<br />
aktivischen Überhang, bei dem nur ein Teil der finanziellen Vermögenswerte als gesichert<br />
designiert wird), um für das Hedge Accounting zu qualifizieren. Liegen dem Überhang<br />
festverzinsliche Posten (auf einer Seite oder beiden Seiten) zugrunde, kommen die Hedge-<br />
Accounting-Regeln für Fair Value Hedges zur Anwendung; liegen diesem auf beiden Seiten<br />
variabel verzinsliche Posten zugrunde, kommen die Hedge Accounting-Regeln für Cashflow<br />
Hedges zur Anwendung (F.6.1, Hedge accounting: management of interest rate risk in financial<br />
institutions).<br />
Die restriktiven Anforderungen an die Portfoliobildung für Zwecke des Hedge Accounting<br />
werden derzeit auf der Basis des am 21. August 2003 veröffentlichten (Teil-) Standardentwurfs<br />
zur bilanzielle Abbildung <strong>von</strong> Absicherungen <strong>von</strong> zinstragenden Positionen auf<br />
Portfoliobasis („Fair Value Hedge Accounting for a Portfolio of Interest Rate Risk“) beim<br />
<strong>IAS</strong>B diskutiert (vgl. für eine ausführliche Darstellung der geplanten Änderungen I. Kapitel,<br />
2. Geplante Änderungen im (Teil-) Standardentwurf zum Hedging zinstragender Positionen).<br />
13.4. Bilanzierung der verschiedenen Formen des Hedge Accounting<br />
Nach <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> werden drei Arten <strong>von</strong> Sicherungsbeziehungen unterschieden:<br />
Fair Value Hedge<br />
(a) Fair Value Hedge Accounting: Absicherung des Risikos aus Änderungen des Fair Value<br />
eines bilanzierten Vermögenswerts oder einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einer<br />
nicht bilanzwirksamen festen Verpflichtung (Firm Commitment) oder eines bestimmten<br />
Anteils an einem solchen Vermögenswert, einer solchen Verbindlichkeit oder einer solchen<br />
festen Verpflichtung, das einem bestimmten Risiko zugeordnet werden kann und Auswirkungen<br />
auf das Periodenergebnis haben könnte (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.86(a)).<br />
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.86(a) neutral <strong>von</strong> Sicherungsbeziehungen<br />
bezüglich Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und nicht bilanzwirksamen festen Verpflichtungen<br />
spricht. Damit sind sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Vermögenswerte,<br />
Verbindlichkeiten und nicht bilanzwirksame feste Verpflichtungen gemeint. Im Rahmen des<br />
Hedge Accounting können daher auch z.B. Kupfer, Strom oder Gas gesichert werden.<br />
ERNST & YOUNG I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I 103