Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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(b) ein Vertrag, in dem die Abgabe eigener Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens im<br />
Wert <strong>von</strong> 100 Unzen Gold vereinbart ist.<br />
Obgleich die Erfüllung eines derartigen Vertrags zwingend oder wahlweise durch die Lieferung<br />
eigener Eigenkapitalinstrumente erfolgt, stellt dieser eine finanzielle Verbindlichkeit<br />
des Unternehmens dar. Es handelt sich um kein Eigenkapitalinstrument, dadas Unternehmen<br />
zu seiner Erfüllung eine variable Anzahl eigener Eigenkapitalinstrumente zur<br />
Verfügung stellt. Dementsprechend begründet der Vertrag <strong>nach</strong> Abzug aller Verbindlichkeiten<br />
keinen Residualanspruch an den Vermögenswerten des Unternehmens (<strong>IAS</strong> 32.21).<br />
Demgegenüber stellen Verträge, die erfüllt werden, indem das Unternehmen gegen einen<br />
festen Betrag <strong>von</strong> Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten eine feste<br />
Anzahl an eigenen Eigenkapitalinstrumenten (erhält oder) liefern muss, Eigenkapitalinstrumente<br />
dar (<strong>IAS</strong> 32.22).<br />
Folglich ist etwa eine ausgegebene Aktienoption eines Unternehmens, die den Inhaber<br />
gegen Entrichtung eines vereinbarten Preises oder eines festgelegten Kapitalbetrags einer<br />
Anleihe zum Kauf einer festen Anzahl der Aktien des Unternehmens berechtigt, ein<br />
Eigenkapitalinstrument. Insofern verhindern die sich infolge <strong>von</strong> Schwankungen der<br />
Marktzinssätze ergebenden Änderungen des Fair Value eines Vertrags, die keinerlei Auswirkung<br />
auf den Betrag der bei Erfüllung des Vertrags zu entrichtenden Zahlungsmittel bzw.<br />
sonstigen finanziellen Vermögenswerte oder die Zahl der bei Erfüllung des Vertrags entgegenzunehmenden<br />
bzw. zu liefernden Eigenkapitalinstrumente haben, nicht die Einstufung<br />
des Vertrags als Eigenkapitalinstrument. Sämtliche erhaltenen Vergütungen (wie ein Agio<br />
auf eine geschriebene Option oder ein Optionsschein auf die eigenen Aktien des Unternehmens)<br />
werden direkt zum Eigenkapital hinzugerechnet und sämtliche entrichteten<br />
Vergütungen (wie das auf eine erworbene Option gezahlte Agio) werden direkt vom Eigenkapital<br />
abgezogen. Im Ergebnis sind Fair Value-Änderungen eines Eigenkapitalinstruments<br />
im Abschluss nicht auszuweisen (<strong>IAS</strong> 32.22).<br />
Ein Unternehmen, welches sich zum (Rück-) Kauf eigener Eigenkapitalinstrumente gegen<br />
die Entrichtung <strong>von</strong> Zahlungsmitteln oder anderer finanzieller Vermögenswerte verpflichtet,<br />
begründet eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts des Rückkaufbetrags.<br />
Dies ist auch dann der Fall, wenn der Vertrag selbst ein Eigenkapitalinstrument ist. Als<br />
Beispiel hierfür wird die aus einem Termingeschäft resultierende Verpflichtung eines Unternehmens<br />
genannt, eigene Eigenkapitalinstrumente gegen Zahlungsmittel zurückzuerwerben<br />
(<strong>IAS</strong> 32.23). Beim erstmaligen Ansatz der finanziellen Verbindlichkeit ist ihr Fair Value<br />
(der Barwert des Rückkaufbetrags) aus dem Eigenkapital umzuqualifizieren. Im Anschluss<br />
daran ist die finanzielle Verbindlichkeit entsprechend <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> zu bewerten. Sofern der Vertrag<br />
ausläuft, ohne dass eine Lieferung erfolgt ist, ist der Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit<br />
wieder in das Eigenkapital umzugliedern. Die vertragliche Verpflichtung eines<br />
Unternehmens zum Kauf seiner eigenen Eigenkapitalinstrumente begründet auch dann eine<br />
finanzielle Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts des Rückkaufbetrags, wenn die Verpflichtung<br />
nur im Falle der Ausübung eines Optionsrechts durch den Vertragspartner (z.B. durch<br />
Einlösung einer geschriebenen Verkaufsoption, die dem Vertragspartner das Recht auf den<br />
Verkauf der Eigenkapitalinstrumente an das Unternehmen zu einem festen Preis einräumt) zu<br />
erfüllen ist (<strong>IAS</strong> 32.23).<br />
Vertragliche Vereinbarungen, die erfüllt werden, indem das Unternehmen gegen Zahlungsmittel<br />
oder sonstige finanzielle Vermögenswerte in variabler Höhe eine feste Anzahl an<br />
eigenen Eigenkapitalinstrumenten hingibt oder erhält, stellen finanzielle Vermögenswerte<br />
ERNST & YOUNG I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I <strong>39</strong>