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Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

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<strong>IAS</strong>32.94(g) Umwidmungen<br />

Hat ein Unternehmen einen mit dem Fair Value erfassten finanziellen Vermögenswert umgegliedert,<br />

so dass er nunmehr mit seinen Anschaffungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten<br />

zu bilanzieren ist (vgl. <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.54), sind die Gründe für diese Umgliederung<br />

anzugeben.<br />

14.9. Freiwillige Angaben<br />

<strong>IAS</strong>32.51 Besseres Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Die <strong>IAS</strong> 32 geforderten Angaben sollen ein besseres Verständnis der Bedeutung <strong>von</strong> Finanzinstrumenten<br />

für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cashflows eines Unternehmens<br />

sicherstellen. Darüber hinaus sollen sie dazu beitragen, die Beträge, die Zeitpunkte<br />

und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der künftigen Cashflows abschätzen zu können,<br />

dieaus solchen Finanzinstrumenten resultieren.<br />

<strong>IAS</strong>32.64 Rechtsform <strong>von</strong> Finanzinstrumenten<br />

Wenn der bilanzielle Ausweis eines Finanzinstruments sich <strong>von</strong> dessen rechtlicher Form<br />

unterscheidet, ist es wünschenswert, dass das Unternehmen im Anhang des Abschlusses die<br />

Art des Finanzinstruments erläutert.<br />

<strong>IAS</strong> 32.70 Erwartete Zinsanpassungs- und Fälligkeitstermine<br />

Um die Informationen über vertraglich festgelegte Neubewertungs- und Fälligkeitstermine<br />

(„repricing and maturity dates“) zu ergänzen, kann ein Unternehmen Informationen über die<br />

erwarteten Neubewertungs- und Fälligkeitstermine angeben, wenn diese wesentlich <strong>von</strong> den<br />

vertraglich festgelegten Terminen abweichen. Die Angabe solcher Informationen ist z.B. <strong>von</strong><br />

besonderer Bedeutung, wenn ein Unternehmen mit hinreichender Zuverlässigkeit vorhersagen<br />

kann, dass ein festverzinsliches Hypothekendarlehen vor Fälligkeit zurückgezahlt wird<br />

und aufgrund dieser Erwartung sein Zinsänderungsrisiko steuert. Die zusätzlichen Informationen<br />

beinhalten die Angabe der Tatsache, dass sie auf den Einschätzungen und<br />

Erwartungen des Managements beruhen. Darüber hinaus wäre zu erläutern, welche<br />

Annahmen den erwarteten Neubewertungs- und Fälligkeitsterminen zugrunde liegen und in<br />

welchem Umfang die Annahmen <strong>von</strong> den vertraglichen Vereinbarungen abweichen.<br />

130 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG

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