Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
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<strong>IAS</strong>32.94(g) Umwidmungen<br />
Hat ein Unternehmen einen mit dem Fair Value erfassten finanziellen Vermögenswert umgegliedert,<br />
so dass er nunmehr mit seinen Anschaffungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten<br />
zu bilanzieren ist (vgl. <strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.54), sind die Gründe für diese Umgliederung<br />
anzugeben.<br />
14.9. Freiwillige Angaben<br />
<strong>IAS</strong>32.51 Besseres Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
Die <strong>IAS</strong> 32 geforderten Angaben sollen ein besseres Verständnis der Bedeutung <strong>von</strong> Finanzinstrumenten<br />
für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cashflows eines Unternehmens<br />
sicherstellen. Darüber hinaus sollen sie dazu beitragen, die Beträge, die Zeitpunkte<br />
und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der künftigen Cashflows abschätzen zu können,<br />
dieaus solchen Finanzinstrumenten resultieren.<br />
<strong>IAS</strong>32.64 Rechtsform <strong>von</strong> Finanzinstrumenten<br />
Wenn der bilanzielle Ausweis eines Finanzinstruments sich <strong>von</strong> dessen rechtlicher Form<br />
unterscheidet, ist es wünschenswert, dass das Unternehmen im Anhang des Abschlusses die<br />
Art des Finanzinstruments erläutert.<br />
<strong>IAS</strong> 32.70 Erwartete Zinsanpassungs- und Fälligkeitstermine<br />
Um die Informationen über vertraglich festgelegte Neubewertungs- und Fälligkeitstermine<br />
(„repricing and maturity dates“) zu ergänzen, kann ein Unternehmen Informationen über die<br />
erwarteten Neubewertungs- und Fälligkeitstermine angeben, wenn diese wesentlich <strong>von</strong> den<br />
vertraglich festgelegten Terminen abweichen. Die Angabe solcher Informationen ist z.B. <strong>von</strong><br />
besonderer Bedeutung, wenn ein Unternehmen mit hinreichender Zuverlässigkeit vorhersagen<br />
kann, dass ein festverzinsliches Hypothekendarlehen vor Fälligkeit zurückgezahlt wird<br />
und aufgrund dieser Erwartung sein Zinsänderungsrisiko steuert. Die zusätzlichen Informationen<br />
beinhalten die Angabe der Tatsache, dass sie auf den Einschätzungen und<br />
Erwartungen des Managements beruhen. Darüber hinaus wäre zu erläutern, welche<br />
Annahmen den erwarteten Neubewertungs- und Fälligkeitsterminen zugrunde liegen und in<br />
welchem Umfang die Annahmen <strong>von</strong> den vertraglichen Vereinbarungen abweichen.<br />
130 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG