Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
(a)<br />
(b)<br />
das Ausfallrisiko bei finanziellen Vermögenswerten, die einem Globalverrechnungsvertrag<br />
unterliegen, nur in dem Maße beseitigt wird, wie die finanziellen Verbindlichkeiten<br />
gegenüber demselben Vertragspartner <strong>nach</strong> Realisierung der Vermögenswerten<br />
beglichen werden und<br />
das Ausmaß, bis zu dem die gesamten Ausfallrisikopositionen eines Unternehmens<br />
durch einen Globalverrechnungsvertrag reduziert werden und sich bereits kurze Zeit<br />
<strong>nach</strong> dem Bilanzstichtag beträchtlich ändern können, weil die Höhe des Ausfallrisikos<br />
<strong>von</strong> jeder Transaktion beeinflusst wird, die Gegenstandder Vereinbarung ist.<br />
Es ist außerdem wünschenswert, dass ein Unternehmen die Bedingungen seines Globalverrechnungsvertrags<br />
angibt, die das Ausmaß der Ausfallrisikoreduzierung bestimmen.<br />
<strong>IAS</strong>32.82 Finanzielle Garantien<br />
Ein Unternehmen kann aufgrund einer Transaktion, in der kein finanzieller Vermögenswert<br />
in der Bilanz erfasst wird, wie etwa im Falle einer finanziellen Garantie oder einem<br />
derivativen Kreditvertrag, einem Ausfallrisiko ausgesetzt sein. Die Übernahme einer<br />
Garantie für Verpflichtungen Dritter lässt eine Verbindlichkeit entstehen und setzt den<br />
Garantiegeber einem Ausfallrisiko aus, dem im Rahmen der Angabepflichten Rechnung zu<br />
tragen ist.<br />
14.3. Kategorien <strong>von</strong> Finanzinstrumenten<br />
<strong>IAS</strong>32.94(e) und (f) „At fair value through profit or loss” (und „held for trading“) eingestufte<br />
Finanzinstrumente<br />
(a)<br />
(b)<br />
Ein Unternehmen hat die Buchwerte <strong>von</strong> finanziellen Vermögenswerten und finanziellen<br />
Verbindlichkeiten anzugeben, die:<br />
(i) als „heldfor trading“ klassifiziert sind und<br />
(ii) bei ihrem erstmaligen Ansatz durch das Unternehmen als „at fair value through<br />
profit or loss” zu bewertende finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten<br />
eingestuft wurden (d.h. jene finanziellen Vermögenswerte und<br />
Verbindlichkeiten, die nicht als „held for trading“ eingestuft worden sind).<br />
Hat ein Unternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit als „at fair value through profit<br />
or loss” eingestuft, so sind folgende Angaben zu machen:<br />
(i) die Höhe der Änderung des Fair Value, die nicht auf Änderungen eines<br />
Leitzinssatzes beruht (z.B. Euribor) und<br />
(ii) der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit<br />
und dem Betrag, den das Unternehmen vertragsgemäß bei Fälligkeit an den<br />
Inhaber der Verpflichtung zahlen muss.<br />
<strong>IAS</strong>32.94(h) Nicht als „at fair value through profit or loss” eingestufte Finanzinstrumente<br />
Anzugeben sind die wesentlichen Ertrags- oder Aufwandsposten sowie Gewinne und<br />
Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, unabhängig<br />
da<strong>von</strong>, ob sie im Periodenergebnis oder als gesonderter Bestandteil des Eigenkapitals<br />
berücksichtigt sind. Zu diesem Zweck sind mindestens folgende Angaben zu machen:<br />
122 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG