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Rechnungslegung von Financial Instruments nach IAS 39 - Schweiz

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Hedge-Beziehung können verschiedene mathematische Verfahren angewandt werden, darunter<br />

die Verhältnisanalyse (Dollar-Offset-Methode), in der z.B. an einem bestimmten Zeitpunkt<br />

die durch den Einsatz des Sicherungsinstruments erzielten Gewinne und Verluste mit<br />

den Gewinnen und Verlusten aus dem gesicherten Grundgeschäft verglichen werden, und<br />

statistische Messtechniken wie die Regressionsanalyse. Wählt das Unternehmen die<br />

Regressionsanalyse, muss es in seiner Dokumentation darlegen, wie es die Ergebnisse der<br />

Analyse beurteilt (F.4.4, Hedge effectiveness:effectiveness tests).<br />

Eine Sicherungsbeziehung kann als perfekt angesehen werden, wenn die wesentlichen<br />

Vertragsbedingungen („principal terms“) wie z.B. Nominalbeträge, Laufzeiten, Zinsanpassungstermine<br />

bei Grundgeschäft und Sicherungsinstrument identisch sind. Es ist aber<br />

auch in diesem Fall nicht zulässig, auf eine fortlaufende Beurteilung der Hedge-Effektivität<br />

während der Laufzeit der Sicherungsbeziehung gänzlich zu verzichten (F.4.7, Assuming<br />

perfect hedge effectiveness).<br />

Sind die wesentlichen Bedingungen eines Sicherungsinstruments und des gesicherten Vermögenswerts<br />

bzw. der gesicherten Verbindlichkeit, festen Verpflichtung oder mit sehr hoher<br />

Wahrscheinlichkeit eintretenden vorhergesehenen Transaktion identisch, so werden sich die<br />

Änderungen des Fair Values und der Cashflows, die dem abgesicherten Risiko zuzurechnen<br />

sind, gegenseitig vollständig ausgleichen, und dies gilt sowohl zu Beginn der Sicherungsbeziehung<br />

als auch für seine gesamte Laufzeit (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.AG108).<br />

Erfüllt eine Sicherungsbeziehung nicht die Wirksamkeitskriterien, stellt das Unternehmen<br />

die Bilanzierung <strong>nach</strong> den Regelungen des Hedge Accounting an dem Tag ein, an dem die<br />

Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung letztmalig <strong>nach</strong>gewiesen wurde (<strong>IAS</strong> <strong>39</strong>.AG113).<br />

Vorhergesehene Transaktion (Forecast Transaction)<br />

(c) Sofern das gesicherte Grundgeschäft bei einem Cashflow Hedge eine vorhergesehene Transaktion<br />

darstellt, muss diese mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit eintreten und Risiken<br />

im Hinblick auf Schwankungen der Cashflows ausgesetzt sein, die sich letztlich im<br />

Periodenergebnis niederschlagen können.<br />

Bei der Einschätzung der geforderten sehr hohen Wahrscheinlichkeit des Eintritts der<br />

gesicherten vorhergesehenen Transaktion können folgende Sachverhalte herangezogen<br />

werden (F.3.7, Hedge accounting:forecast transaction):<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

(d)<br />

(e)<br />

(f)<br />

die Häufigkeit vergleichbarer Transaktionen in der Vergangenheit,<br />

die finanzielle und operative Fähigkeit des Unternehmens, die Transaktion auch durchzuführen,<br />

umfangreiche Ressourcenbindung für einzelne Aktivitäten (bspw. eine Fertigungseinrichtung,<br />

welche kurzfristig nur zu Herstellung einer bestimmten Warengruppe<br />

geeignet ist),<br />

das Ausmaß eines Verlusts oder <strong>von</strong> Unterbrechungen im operativen Bereich, wenn die<br />

vorhergesehene Transaktion nicht stattfindet,<br />

die Wahrscheinlichkeit, dass Transaktionen mit substanziell anderen Merkmalen zur<br />

Erreichung der gleichen Unternehmensziele eingesetzt werden können (z.B. hat ein<br />

Unternehmen zur Generierung <strong>von</strong> flüssigen Mitteln mehrere Möglichkeiten, die <strong>von</strong><br />

der kurzfristigen Kreditaufnahmebis hin zur Emission <strong>von</strong> Stammaktien reichen),<br />

der Geschäftsplan.<br />

108 I RECHNUNGSLEGUNG NACH <strong>IAS</strong> <strong>39</strong> I ERNST & YOUNG

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