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Europas Aufstieg und Verrat

Wie Gott Geschichte macht Ein Auszug von 480 Seiten als Leseprobe

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III. Früchte der Freiheit | Befreiung <strong>und</strong> <strong>Aufstieg</strong> der Frau<br />

Christus versöhnte Sünder ahnt die Herrlichkeit Gottes. Das Mittelalter war<br />

nicht finster. Im Gegenteil: Im Mittelalter ging über Europa die Sonne auf.<br />

Im Mittelalter wurden jene F<strong>und</strong>amente gelegt, welche den Bau der europäischen<br />

<strong>und</strong> westlichen Kultur der Freiheit möglich gemacht haben. Das<br />

bestätigt auch der gesellschaftliche <strong>Aufstieg</strong> der Frau.<br />

2. Befreiung <strong>und</strong> <strong>Aufstieg</strong> der Frau<br />

Im alten Griechenland durfte eine anständige Frau nur in Begleitung eines<br />

vertrauenswürdigen männlichen Begleiters das Haus verlasssen. Hatte ihr<br />

Mann männliche Gäste, durfte sie nicht zusammen mit ihnen essen. 30 Wir<br />

haben bereits gesehen, wie der Apostel Paulus das römische Eherecht umgedeutet<br />

<strong>und</strong> damit die Gr<strong>und</strong>lage für ein christliches Eheverständnis <strong>und</strong><br />

für die Überwindung des römischen Rechtes gelegt hat. Dadurch wurde<br />

die Würde der Frau als Ebenbild Gottes dem Manne gleichgestellt. Daraus<br />

erklärt sich, weshalb Frau im Mittelalter im Vergleich zu anderen Kulturen<br />

einen steilen <strong>Aufstieg</strong> erfuhr.<br />

Nicht nur im römischen, auch im germanischen Recht war die Familie<br />

ebenfalls streng patriarchalisch geordnet. Die germanische Frau war allerdings<br />

nicht ganz rechtlos. Die Historikerin Edith Ennen schreibt dazu:<br />

„Aber sie war rechtlich handlungsunfähig, sie konnte nicht selbständig vor<br />

Gericht auftreten, ihr Vermögen nicht selbst verwalten, sie war im Erbrecht<br />

benachteiligt… Die Frau untersteht der Muntgewalt (Vorm<strong>und</strong>schaft) des<br />

Vaters oder des nächsten männlichen Verwandten – das bedeutet u.a. das<br />

Recht des Muntwaltes, sie zu verheiraten – …Die Ehe wird nach germanischem<br />

Recht zwischen dem Muntwalt der Frau <strong>und</strong> dem künftigen Gatten<br />

vereinbart...“ 31 Daneben gab es auch die Ehe aus Zuneigung, Friedelehe<br />

genannt. Dazu schreibt Ennen: „Die Friedelehe beruhte auf der freien<br />

Zuneigung der Partner; die eheliche Gemeinschaft wurde bei ihr durch<br />

öffentliche Heimführung <strong>und</strong> Bettbeschreitung begründet… diente im<br />

Adelsstand öfters dazu, den Eintritt einer Frau niederen Standes <strong>und</strong> ihrer<br />

Kinder in den Stand des Mannes zu verhindern… Die Friedelehe führte<br />

keine Standesgemeinschaft der Ehegatten herbei.“ 32 Auch wenn die einzelnen<br />

Bestimmungen im germanischen Ehe- <strong>und</strong> Familienrecht nicht zu<br />

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