spezialzukunft personal - Haufe.de
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HINWEIS<br />
Die Bezugnahme auf Tarifverträge<br />
lohnt sich etwa bei<br />
● Verkürzung von Kündigungsfristen<br />
(§ 622 Abs. 4 S. 2 BGB )<br />
● Abweichungen bei <strong>de</strong>r Berechnung<br />
<strong>de</strong>r Entgeltfortzahlung<br />
(§ 4 Abs. 4 S. 2 EntgFG)<br />
● Längeren Befristungszeiten<br />
(§ 14 Abs. 2 S. 4 TzBfG)<br />
● Abweichungen bei <strong>de</strong>r Berechnung<br />
und Auszahlung von Urlaubsentgelt<br />
(§ 13 Abs. 1 S. 2 BUrlG)<br />
● Abweichungen von Höchstarbeitszeit,<br />
Ruhepausen et cetera<br />
(§ 17 Abs. 3 S. 1 ArbZG)<br />
Tarifvertragsparteien ausgehan<strong>de</strong>lt und<br />
muss daher insgesamt als ausgewogen<br />
betrachtet wer<strong>de</strong>n. Diese Ausgewogenheit<br />
wäre nicht mehr gewährleistet, wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />
Unternehmer lediglich einzelne Sätze <strong>de</strong>r<br />
abweichen<strong>de</strong>n Gesamtregelung überneh-<br />
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men. So kann zum Beispiel ein Arbeitgeber<br />
in <strong>de</strong>r Chemiebranche aufgrund <strong>de</strong>r<br />
Dispositionsmöglichkeit nach § 622 Abs.<br />
4 S. 2 BGB die in § 11 MTV Chemie vorgesehene<br />
kürzere Kündigungsfrist von<br />
zwei Wochen zum Monatsen<strong>de</strong> bei einer<br />
Unternehmenszugehörigkeit <strong>de</strong>s Mitarbeiters<br />
von bis zu zwei Jahren in Bezug<br />
nehmen. Die Bezugnahme ist aber nur<br />
wirksam, wenn auch die übrigen Kündigungsfristen<br />
<strong>de</strong>s § 11 MTV Chemie zur<br />
Anwendung gelangen.<br />
Den zuständigen Tarifvertrag fi n<strong>de</strong>n<br />
Zu beachten ist, dass nur auf abweichen<strong>de</strong><br />
Regelungen <strong>de</strong>s Tarifvertrags <strong>de</strong>r<br />
eigenen Branche verwiesen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Eine branchenübergreifen<strong>de</strong> Verweisung<br />
auf abweichen<strong>de</strong> Regelungen an<strong>de</strong>rer<br />
Tarifverträge ist nicht zulässig. Dabei<br />
erweist sich die Suche nach einem einschlägigen<br />
Tarifvertrag oft als schwierig.<br />
An<strong>de</strong>rs als es bei <strong>de</strong>n allgemein verbindlichen<br />
Tarifverträgen <strong>de</strong>r Fall ist, sind die<br />
Tarifvertragsparteien nicht verpfl ichtet,<br />
<strong>de</strong>n zwischen ihnen abgeschlossenen<br />
Tarifvertrag öffentlich bekannt zu geben.<br />
Allerdings haben die obersten Arbeitsbe-<br />
RECHT<br />
TARIFRECHT<br />
hör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r jeweiligen Län<strong>de</strong>r Tarifregister<br />
aufgebaut, <strong>de</strong>ssen Kontaktdaten durch<br />
Recherche im Internet leicht herauszufi n<strong>de</strong>n<br />
sind. Die Lan<strong>de</strong>starifregister erfassen<br />
<strong>de</strong>n Abschluss, die Än<strong>de</strong>rung und die<br />
Aufhebung von Tarifverträgen und <strong>de</strong>ren<br />
jeweiligen Inhalte. Zwar sind einige Lan<strong>de</strong>starifregister<br />
bereit, <strong>de</strong>m Anfragen<strong>de</strong>n<br />
die gewünschten Tarifverträge in Kopie<br />
zuzusen<strong>de</strong>n, ein Rechtsanspruch darauf<br />
besteht jedoch nicht.<br />
Sollte das Lan<strong>de</strong>starifregister <strong>de</strong>r Anfrage<br />
nicht nachkommen wollen, bleibt<br />
<strong>de</strong>m Unternehmer letztlich noch die<br />
Möglichkeit, bei tarifgebun<strong>de</strong>nen befreun<strong>de</strong>ten<br />
Unternehmen um Hilfe zu<br />
bitten o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n eigenen Rechtsanwälten<br />
nachzufragen, die oftmals im Laufe<br />
ihrer praktischen Tätigkeit auf <strong>de</strong>m<br />
Gebiet <strong>de</strong>s Arbeitsrechts entsprechen<strong>de</strong><br />
Tarifsammlungen angelegt haben.<br />
Dr. Veit Vossberg<br />
ist Rechtsanwalt bei<br />
Salans LLP, Frankfurt<br />
am Main.<br />
69<br />
ZukunftPersonal,Köln<br />
12.–14. Oktober 2010<br />
Halle 3.2, Stand C.21