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spezialzukunft personal - Haufe.de

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HINWEIS<br />

Die Bezugnahme auf Tarifverträge<br />

lohnt sich etwa bei<br />

● Verkürzung von Kündigungsfristen<br />

(§ 622 Abs. 4 S. 2 BGB )<br />

● Abweichungen bei <strong>de</strong>r Berechnung<br />

<strong>de</strong>r Entgeltfortzahlung<br />

(§ 4 Abs. 4 S. 2 EntgFG)<br />

● Längeren Befristungszeiten<br />

(§ 14 Abs. 2 S. 4 TzBfG)<br />

● Abweichungen bei <strong>de</strong>r Berechnung<br />

und Auszahlung von Urlaubsentgelt<br />

(§ 13 Abs. 1 S. 2 BUrlG)<br />

● Abweichungen von Höchstarbeitszeit,<br />

Ruhepausen et cetera<br />

(§ 17 Abs. 3 S. 1 ArbZG)<br />

Tarifvertragsparteien ausgehan<strong>de</strong>lt und<br />

muss daher insgesamt als ausgewogen<br />

betrachtet wer<strong>de</strong>n. Diese Ausgewogenheit<br />

wäre nicht mehr gewährleistet, wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Unternehmer lediglich einzelne Sätze <strong>de</strong>r<br />

abweichen<strong>de</strong>n Gesamtregelung überneh-<br />

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men. So kann zum Beispiel ein Arbeitgeber<br />

in <strong>de</strong>r Chemiebranche aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Dispositionsmöglichkeit nach § 622 Abs.<br />

4 S. 2 BGB die in § 11 MTV Chemie vorgesehene<br />

kürzere Kündigungsfrist von<br />

zwei Wochen zum Monatsen<strong>de</strong> bei einer<br />

Unternehmenszugehörigkeit <strong>de</strong>s Mitarbeiters<br />

von bis zu zwei Jahren in Bezug<br />

nehmen. Die Bezugnahme ist aber nur<br />

wirksam, wenn auch die übrigen Kündigungsfristen<br />

<strong>de</strong>s § 11 MTV Chemie zur<br />

Anwendung gelangen.<br />

Den zuständigen Tarifvertrag fi n<strong>de</strong>n<br />

Zu beachten ist, dass nur auf abweichen<strong>de</strong><br />

Regelungen <strong>de</strong>s Tarifvertrags <strong>de</strong>r<br />

eigenen Branche verwiesen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Eine branchenübergreifen<strong>de</strong> Verweisung<br />

auf abweichen<strong>de</strong> Regelungen an<strong>de</strong>rer<br />

Tarifverträge ist nicht zulässig. Dabei<br />

erweist sich die Suche nach einem einschlägigen<br />

Tarifvertrag oft als schwierig.<br />

An<strong>de</strong>rs als es bei <strong>de</strong>n allgemein verbindlichen<br />

Tarifverträgen <strong>de</strong>r Fall ist, sind die<br />

Tarifvertragsparteien nicht verpfl ichtet,<br />

<strong>de</strong>n zwischen ihnen abgeschlossenen<br />

Tarifvertrag öffentlich bekannt zu geben.<br />

Allerdings haben die obersten Arbeitsbe-<br />

RECHT<br />

TARIFRECHT<br />

hör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r jeweiligen Län<strong>de</strong>r Tarifregister<br />

aufgebaut, <strong>de</strong>ssen Kontaktdaten durch<br />

Recherche im Internet leicht herauszufi n<strong>de</strong>n<br />

sind. Die Lan<strong>de</strong>starifregister erfassen<br />

<strong>de</strong>n Abschluss, die Än<strong>de</strong>rung und die<br />

Aufhebung von Tarifverträgen und <strong>de</strong>ren<br />

jeweiligen Inhalte. Zwar sind einige Lan<strong>de</strong>starifregister<br />

bereit, <strong>de</strong>m Anfragen<strong>de</strong>n<br />

die gewünschten Tarifverträge in Kopie<br />

zuzusen<strong>de</strong>n, ein Rechtsanspruch darauf<br />

besteht jedoch nicht.<br />

Sollte das Lan<strong>de</strong>starifregister <strong>de</strong>r Anfrage<br />

nicht nachkommen wollen, bleibt<br />

<strong>de</strong>m Unternehmer letztlich noch die<br />

Möglichkeit, bei tarifgebun<strong>de</strong>nen befreun<strong>de</strong>ten<br />

Unternehmen um Hilfe zu<br />

bitten o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n eigenen Rechtsanwälten<br />

nachzufragen, die oftmals im Laufe<br />

ihrer praktischen Tätigkeit auf <strong>de</strong>m<br />

Gebiet <strong>de</strong>s Arbeitsrechts entsprechen<strong>de</strong><br />

Tarifsammlungen angelegt haben.<br />

Dr. Veit Vossberg<br />

ist Rechtsanwalt bei<br />

Salans LLP, Frankfurt<br />

am Main.<br />

69<br />

ZukunftPersonal,Köln<br />

12.–14. Oktober 2010<br />

Halle 3.2, Stand C.21

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