spezialzukunft personal - Haufe.de
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BetrVG Sachverständige hinzuzuziehen.<br />
Dies kommt bei allen schwierigen Themen<br />
in Betracht, wie zum Beispiel bei<br />
<strong>de</strong>r EDV, Analyse <strong>de</strong>r Geschäftsbereiche<br />
o<strong>de</strong>r bei versicherungsmathematischen<br />
Berechnungen. Darüber hinaus kann <strong>de</strong>r<br />
Betriebsrat einen Sachverständigen für<br />
die Vorbereitungen für einen Interessenausgleich<br />
und Sozialplan hinzuziehen.<br />
Tritt ein Rechtsanwalt als Sachverstän-<br />
diger auf, wer<strong>de</strong>n Kosten zulasten <strong>de</strong>s<br />
Arbeitgebers erst ausgelöst, wenn eine<br />
Vereinbarung über Person, Honorarhöhe<br />
und Tätigkeitsbereich <strong>de</strong>s Sachverständigen<br />
vorliegt (§ 80 Abs. 3 BetrVG). So<br />
sind etwa Gutachten vom Arbeitgeber<br />
nur dann zu bezahlen, wenn eine solche<br />
Vereinbarung getroffen wur<strong>de</strong> (BAG, Beschluss<br />
vom 25.4.1978 6 ABR 9/75).<br />
Der Arbeitgeber ist nur verpfl ichtet,<br />
die Gebühren nach <strong>de</strong>m Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />
zu erstatten. Einem<br />
darüber hinausgehen<strong>de</strong>n Zeithonorar<br />
muss <strong>de</strong>r Arbeitgeber vorher zustimmen<br />
(BAG, Beschluss vom 20.10.1999, 7 ABR<br />
25/98). Zu<strong>de</strong>m muss <strong>de</strong>r Betriebsrat die<br />
anwaltliche Beauftragung ordnungsgemäß<br />
beschlossen haben.<br />
Die Beisitzerkosten nicht vergessen<br />
Eine weitere Kostenbelastung <strong>de</strong>s Arbeitgebers<br />
wird auch durch betriebsfrem<strong>de</strong><br />
Beisitzer <strong>de</strong>r Einigungsstelle ausgelöst.<br />
Nach § 76 a BetrVG besitzen diese Personen<br />
einen gesetzlichen Vergütungs-<br />
Die Grenzen wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Begriff <strong>de</strong>r „Erfor<strong>de</strong>rlichkeit“<br />
gezogen – ein Kriterium, das <strong>de</strong>r Überprüfung<br />
durch die Arbeitsgerichte zugänglich ist.<br />
anspruch. Eine Vergütung <strong>de</strong>s externen<br />
Beisitzers soll niedriger ausfallen als die<br />
<strong>de</strong>s Einigungsstellenvorsitzen<strong>de</strong>n. Eine<br />
Vergütung in Höhe von 70 Prozent <strong>de</strong>s<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>nhonorars wird als Regelvergütung<br />
akzeptiert.<br />
Überraschungskosten bei Schulungen<br />
Schulungsveranstaltungen gemäß § 37<br />
Abs. 6 BetrVG fallen als Kostenfaktor ins<br />
Gewicht. Die Schulungsinhalte müssen<br />
sich aber auf die Betriebsratsaufgaben<br />
beziehen und für die Bewältigung <strong>de</strong>r<br />
Betriebsratsaufgaben erfor<strong>de</strong>rlich sein.<br />
Dabei ist eine Grundschulung sämt-<br />
Beratung Lösung Nutzen<br />
Schnell<br />
messbarer Erfolg!<br />
Intelligente Lösungen gegen steigen<strong>de</strong> Kosten sind in <strong>de</strong>n Unternehmen<br />
gefragt. Oft geht es um Arbeitszeitverschwendung, mehr Flexibilität,<br />
höhere Produktivität sowie um die Ausschöpfung bestehen<strong>de</strong>r Potenziale.<br />
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RECHT<br />
BETRIEBSVERFASSUNG<br />
licher Betriebsratsmitglie<strong>de</strong>r, in <strong>de</strong>r die<br />
allgemeinen Kenntnisse <strong>de</strong>s Betriebsverfassungsgesetzes,<br />
<strong>de</strong>r Grundzüge<br />
<strong>de</strong>s Arbeitsrechts und <strong>de</strong>r Organisation<br />
<strong>de</strong>s Betriebsrats vermittelt wer<strong>de</strong>n, regelmäßig<br />
erfor<strong>de</strong>rlich. Schulungen zu<br />
Spezialthemen sind hingegen nur erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
wenn im Betrieb in naher Zukunft<br />
Aufgaben anstehen, für die das zu<br />
erwerben<strong>de</strong> Wissen relevant ist. Hier ist<br />
es auch nicht nötig, dass mehrere o<strong>de</strong>r<br />
alle Betriebsratsmitglie<strong>de</strong>r die Schulung<br />
besuchen.<br />
Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung<br />
aber stets <strong>de</strong>n Verhältnismäßigkeitsgrundsatz<br />
zu beachten. Nach <strong>de</strong>r<br />
aktuellen Entscheidung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts<br />
zur Erstattung von Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten<br />
besteht auch in <strong>de</strong>n<br />
Schulungsfällen die Gefahr, dass diese<br />
übernommen wer<strong>de</strong>n müssen. Dies je<strong>de</strong>nfalls<br />
dann, wenn Schulungen außerhalb<br />
<strong>de</strong>r Dienstzeit durchgeführt wer<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r mit entsprechen<strong>de</strong>n Reise- und Abwesenheitszeiten<br />
bei auswärtigen Schulungen<br />
verbun<strong>de</strong>n sind.<br />
Dr. Norbert Pfl üger<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />
Pfl üger Rechtsanwälte<br />
GmbH, Frankfurt<br />
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