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spezialzukunft personal - Haufe.de

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BetrVG Sachverständige hinzuzuziehen.<br />

Dies kommt bei allen schwierigen Themen<br />

in Betracht, wie zum Beispiel bei<br />

<strong>de</strong>r EDV, Analyse <strong>de</strong>r Geschäftsbereiche<br />

o<strong>de</strong>r bei versicherungsmathematischen<br />

Berechnungen. Darüber hinaus kann <strong>de</strong>r<br />

Betriebsrat einen Sachverständigen für<br />

die Vorbereitungen für einen Interessenausgleich<br />

und Sozialplan hinzuziehen.<br />

Tritt ein Rechtsanwalt als Sachverstän-<br />

diger auf, wer<strong>de</strong>n Kosten zulasten <strong>de</strong>s<br />

Arbeitgebers erst ausgelöst, wenn eine<br />

Vereinbarung über Person, Honorarhöhe<br />

und Tätigkeitsbereich <strong>de</strong>s Sachverständigen<br />

vorliegt (§ 80 Abs. 3 BetrVG). So<br />

sind etwa Gutachten vom Arbeitgeber<br />

nur dann zu bezahlen, wenn eine solche<br />

Vereinbarung getroffen wur<strong>de</strong> (BAG, Beschluss<br />

vom 25.4.1978 6 ABR 9/75).<br />

Der Arbeitgeber ist nur verpfl ichtet,<br />

die Gebühren nach <strong>de</strong>m Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />

zu erstatten. Einem<br />

darüber hinausgehen<strong>de</strong>n Zeithonorar<br />

muss <strong>de</strong>r Arbeitgeber vorher zustimmen<br />

(BAG, Beschluss vom 20.10.1999, 7 ABR<br />

25/98). Zu<strong>de</strong>m muss <strong>de</strong>r Betriebsrat die<br />

anwaltliche Beauftragung ordnungsgemäß<br />

beschlossen haben.<br />

Die Beisitzerkosten nicht vergessen<br />

Eine weitere Kostenbelastung <strong>de</strong>s Arbeitgebers<br />

wird auch durch betriebsfrem<strong>de</strong><br />

Beisitzer <strong>de</strong>r Einigungsstelle ausgelöst.<br />

Nach § 76 a BetrVG besitzen diese Personen<br />

einen gesetzlichen Vergütungs-<br />

Die Grenzen wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Begriff <strong>de</strong>r „Erfor<strong>de</strong>rlichkeit“<br />

gezogen – ein Kriterium, das <strong>de</strong>r Überprüfung<br />

durch die Arbeitsgerichte zugänglich ist.<br />

anspruch. Eine Vergütung <strong>de</strong>s externen<br />

Beisitzers soll niedriger ausfallen als die<br />

<strong>de</strong>s Einigungsstellenvorsitzen<strong>de</strong>n. Eine<br />

Vergütung in Höhe von 70 Prozent <strong>de</strong>s<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>nhonorars wird als Regelvergütung<br />

akzeptiert.<br />

Überraschungskosten bei Schulungen<br />

Schulungsveranstaltungen gemäß § 37<br />

Abs. 6 BetrVG fallen als Kostenfaktor ins<br />

Gewicht. Die Schulungsinhalte müssen<br />

sich aber auf die Betriebsratsaufgaben<br />

beziehen und für die Bewältigung <strong>de</strong>r<br />

Betriebsratsaufgaben erfor<strong>de</strong>rlich sein.<br />

Dabei ist eine Grundschulung sämt-<br />

Beratung Lösung Nutzen<br />

Schnell<br />

messbarer Erfolg!<br />

Intelligente Lösungen gegen steigen<strong>de</strong> Kosten sind in <strong>de</strong>n Unternehmen<br />

gefragt. Oft geht es um Arbeitszeitverschwendung, mehr Flexibilität,<br />

höhere Produktivität sowie um die Ausschöpfung bestehen<strong>de</strong>r Potenziale.<br />

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RECHT<br />

BETRIEBSVERFASSUNG<br />

licher Betriebsratsmitglie<strong>de</strong>r, in <strong>de</strong>r die<br />

allgemeinen Kenntnisse <strong>de</strong>s Betriebsverfassungsgesetzes,<br />

<strong>de</strong>r Grundzüge<br />

<strong>de</strong>s Arbeitsrechts und <strong>de</strong>r Organisation<br />

<strong>de</strong>s Betriebsrats vermittelt wer<strong>de</strong>n, regelmäßig<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Schulungen zu<br />

Spezialthemen sind hingegen nur erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

wenn im Betrieb in naher Zukunft<br />

Aufgaben anstehen, für die das zu<br />

erwerben<strong>de</strong> Wissen relevant ist. Hier ist<br />

es auch nicht nötig, dass mehrere o<strong>de</strong>r<br />

alle Betriebsratsmitglie<strong>de</strong>r die Schulung<br />

besuchen.<br />

Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung<br />

aber stets <strong>de</strong>n Verhältnismäßigkeitsgrundsatz<br />

zu beachten. Nach <strong>de</strong>r<br />

aktuellen Entscheidung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts<br />

zur Erstattung von Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten<br />

besteht auch in <strong>de</strong>n<br />

Schulungsfällen die Gefahr, dass diese<br />

übernommen wer<strong>de</strong>n müssen. Dies je<strong>de</strong>nfalls<br />

dann, wenn Schulungen außerhalb<br />

<strong>de</strong>r Dienstzeit durchgeführt wer<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r mit entsprechen<strong>de</strong>n Reise- und Abwesenheitszeiten<br />

bei auswärtigen Schulungen<br />

verbun<strong>de</strong>n sind.<br />

Dr. Norbert Pfl üger<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />

Pfl üger Rechtsanwälte<br />

GmbH, Frankfurt<br />

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