spezialzukunft personal - Haufe.de
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72<br />
BETRIEBSVERFASSUNG<br />
<strong>personal</strong>magazin 09 / 10<br />
Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@<strong>personal</strong>magazin.<strong>de</strong><br />
Das kann Betriebsratsarbeit kosten<br />
ÜBERBLICK. Eine aktuelles Urteil hat <strong>de</strong>utlich gemacht, dass <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r<br />
„Erfor<strong>de</strong>rlichkeit“ von Betriebsratskosten mitunter weit zu fassen ist.<br />
Babysitter im Einsatz: Die Kosten können unter Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Arbeitgeber auferlegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Von Norbert Pfl üger<br />
Die Kosten für <strong>de</strong>n Betriebsrat<br />
wer<strong>de</strong>n häufi g nur unter <strong>de</strong>m<br />
Aspekt „Freistellung“ kalkuliert.<br />
Tatsächlich kann es aber<br />
zu diversen weiteren Kosten kommen,<br />
<strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Gesetzgeber hat dazu einen „offenen<br />
Tatbestand“ formuliert, <strong>de</strong>r in § 40<br />
Abs. 1 BetrVG wie folgt lautet: „Die durch<br />
die Tätigkeit <strong>de</strong>s Betriebsrats entstehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten trägt <strong>de</strong>r Arbeitgeber.“ Diese<br />
Grundregel wird durch spezielle Normen<br />
ergänzt (§§ 76a, 80 Abs. 3 BetrVG).<br />
Der Kin<strong>de</strong>rbetreuungsfall<br />
Eine aktuelle Entscheidung <strong>de</strong>s BAG<br />
zeigt, wie weit diese Kostenersatzvorschrift<br />
auszulegen ist (BAG, Beschluss<br />
vom 23.6.2010, 7 ABR 103/08).<br />
Ein Unternehmen wur<strong>de</strong> zur Übernahme<br />
von Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten<br />
verpfl ichtet. Die waren angefallen, weil<br />
eine alleinerziehen<strong>de</strong> Mutter als Betriebsratsvorsitzen<strong>de</strong><br />
an Sitzungen <strong>de</strong>s<br />
Gesamtbetriebsrats und einer Betriebsräteversammlung<br />
teilgenommen hatte.<br />
Da diese Sitzungen weit entfernt von<br />
ihrem Wohnort stattfan<strong>de</strong>n, ließ die Mitarbeiterin<br />
ihre bei<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>rjährigen<br />
Kin<strong>de</strong>r (elf und zwölf Jahre) von einer<br />
Tagesmutter betreuen, die auch bei <strong>de</strong>n<br />
Kin<strong>de</strong>rn übernachtete. Insgesamt entstan<strong>de</strong>n<br />
hierdurch Kosten in Höhe von<br />
600 Euro. Das BAG hat nun – im Gegensatz<br />
zur Vorinstanz – die Kostenübernahmepfl<br />
icht <strong>de</strong>s Arbeitgebers bestätigt.<br />
Die Entscheidung zeigt: Auch private<br />
Kosten müssen also unter Umstän<strong>de</strong>n<br />
vom Arbeitgeber übernommen wer<strong>de</strong>n,<br />
© PANTHERMEDIA.NET, ROBERT KNESCHKE<br />
wenn sie durch Betriebsratstätigkeit verursacht<br />
sind. Die Grenzen wer<strong>de</strong>n durch<br />
<strong>de</strong>n Begriff <strong>de</strong>r „Erfor<strong>de</strong>rlichkeit“ gezogen,<br />
ein Kriterium, das <strong>de</strong>r Überprüfung<br />
durch die Arbeitsgerichte zugänglich ist.<br />
Der Betriebsrat o<strong>de</strong>r das einzelne Gremiumsmitglied<br />
können nur die Erstattung<br />
von Kosten verlangen, die objektiv für<br />
notwendig gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Kosten eines Rechtsanwalts<br />
Notwendige Kosten können auch Rechtsanwaltshonorare<br />
sein. Dies gilt zunächst<br />
für Streitigkeiten über Inhalt und Umfang<br />
von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten.<br />
Tritt ein Anwalt im Beschlussverfahren<br />
vor <strong>de</strong>m Arbeitsgericht auf, sind<br />
seine Gebühren regelmäßig vom Arbeitgeber<br />
zu tragen. Der Arbeitgeber muss<br />
die Kosten allerdings nicht übernehmen,<br />
wenn es <strong>de</strong>m Betriebsrat zumutbar ist,<br />
<strong>de</strong>n Streit an<strong>de</strong>rweitig zu klären. Die<br />
Anwaltsbeauftragung kann also auf ein<br />
Musterverfahren zu beschränken sein.<br />
Anwaltskosten müssen auch nicht übernommen<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn ein Rechtsstreit<br />
offensichtlich erfolglos o<strong>de</strong>r mutwillig ist.<br />
Als mutwillig kann die Einleitung eines<br />
gerichtlichen Verfahrens angesehen wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn vorher kein Einigungsversuch<br />
mit <strong>de</strong>r Arbeitgeberseite stattgefun<strong>de</strong>n<br />
hat. Mutwillig kann auch <strong>de</strong>r Antrag auf<br />
Erlass einer Einstweiligen Verfügung<br />
sein, wenn dieser Antrag viel zu spät und<br />
zu<strong>de</strong>m noch mit unvollständigen Unterlagen<br />
gestellt wur<strong>de</strong>.<br />
Sachverständigenkosten<br />
Der Betriebsrat ist berechtigt, zur Erfüllung<br />
seiner Aufgaben gemäß § 80 Abs.3