17.11.2012 Aufrufe

spezialzukunft personal - Haufe.de

spezialzukunft personal - Haufe.de

spezialzukunft personal - Haufe.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

72<br />

BETRIEBSVERFASSUNG<br />

<strong>personal</strong>magazin 09 / 10<br />

Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@<strong>personal</strong>magazin.<strong>de</strong><br />

Das kann Betriebsratsarbeit kosten<br />

ÜBERBLICK. Eine aktuelles Urteil hat <strong>de</strong>utlich gemacht, dass <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r<br />

„Erfor<strong>de</strong>rlichkeit“ von Betriebsratskosten mitunter weit zu fassen ist.<br />

Babysitter im Einsatz: Die Kosten können unter Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Arbeitgeber auferlegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Von Norbert Pfl üger<br />

Die Kosten für <strong>de</strong>n Betriebsrat<br />

wer<strong>de</strong>n häufi g nur unter <strong>de</strong>m<br />

Aspekt „Freistellung“ kalkuliert.<br />

Tatsächlich kann es aber<br />

zu diversen weiteren Kosten kommen,<br />

<strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Gesetzgeber hat dazu einen „offenen<br />

Tatbestand“ formuliert, <strong>de</strong>r in § 40<br />

Abs. 1 BetrVG wie folgt lautet: „Die durch<br />

die Tätigkeit <strong>de</strong>s Betriebsrats entstehen<strong>de</strong>n<br />

Kosten trägt <strong>de</strong>r Arbeitgeber.“ Diese<br />

Grundregel wird durch spezielle Normen<br />

ergänzt (§§ 76a, 80 Abs. 3 BetrVG).<br />

Der Kin<strong>de</strong>rbetreuungsfall<br />

Eine aktuelle Entscheidung <strong>de</strong>s BAG<br />

zeigt, wie weit diese Kostenersatzvorschrift<br />

auszulegen ist (BAG, Beschluss<br />

vom 23.6.2010, 7 ABR 103/08).<br />

Ein Unternehmen wur<strong>de</strong> zur Übernahme<br />

von Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten<br />

verpfl ichtet. Die waren angefallen, weil<br />

eine alleinerziehen<strong>de</strong> Mutter als Betriebsratsvorsitzen<strong>de</strong><br />

an Sitzungen <strong>de</strong>s<br />

Gesamtbetriebsrats und einer Betriebsräteversammlung<br />

teilgenommen hatte.<br />

Da diese Sitzungen weit entfernt von<br />

ihrem Wohnort stattfan<strong>de</strong>n, ließ die Mitarbeiterin<br />

ihre bei<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>rjährigen<br />

Kin<strong>de</strong>r (elf und zwölf Jahre) von einer<br />

Tagesmutter betreuen, die auch bei <strong>de</strong>n<br />

Kin<strong>de</strong>rn übernachtete. Insgesamt entstan<strong>de</strong>n<br />

hierdurch Kosten in Höhe von<br />

600 Euro. Das BAG hat nun – im Gegensatz<br />

zur Vorinstanz – die Kostenübernahmepfl<br />

icht <strong>de</strong>s Arbeitgebers bestätigt.<br />

Die Entscheidung zeigt: Auch private<br />

Kosten müssen also unter Umstän<strong>de</strong>n<br />

vom Arbeitgeber übernommen wer<strong>de</strong>n,<br />

© PANTHERMEDIA.NET, ROBERT KNESCHKE<br />

wenn sie durch Betriebsratstätigkeit verursacht<br />

sind. Die Grenzen wer<strong>de</strong>n durch<br />

<strong>de</strong>n Begriff <strong>de</strong>r „Erfor<strong>de</strong>rlichkeit“ gezogen,<br />

ein Kriterium, das <strong>de</strong>r Überprüfung<br />

durch die Arbeitsgerichte zugänglich ist.<br />

Der Betriebsrat o<strong>de</strong>r das einzelne Gremiumsmitglied<br />

können nur die Erstattung<br />

von Kosten verlangen, die objektiv für<br />

notwendig gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Kosten eines Rechtsanwalts<br />

Notwendige Kosten können auch Rechtsanwaltshonorare<br />

sein. Dies gilt zunächst<br />

für Streitigkeiten über Inhalt und Umfang<br />

von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten.<br />

Tritt ein Anwalt im Beschlussverfahren<br />

vor <strong>de</strong>m Arbeitsgericht auf, sind<br />

seine Gebühren regelmäßig vom Arbeitgeber<br />

zu tragen. Der Arbeitgeber muss<br />

die Kosten allerdings nicht übernehmen,<br />

wenn es <strong>de</strong>m Betriebsrat zumutbar ist,<br />

<strong>de</strong>n Streit an<strong>de</strong>rweitig zu klären. Die<br />

Anwaltsbeauftragung kann also auf ein<br />

Musterverfahren zu beschränken sein.<br />

Anwaltskosten müssen auch nicht übernommen<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn ein Rechtsstreit<br />

offensichtlich erfolglos o<strong>de</strong>r mutwillig ist.<br />

Als mutwillig kann die Einleitung eines<br />

gerichtlichen Verfahrens angesehen wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn vorher kein Einigungsversuch<br />

mit <strong>de</strong>r Arbeitgeberseite stattgefun<strong>de</strong>n<br />

hat. Mutwillig kann auch <strong>de</strong>r Antrag auf<br />

Erlass einer Einstweiligen Verfügung<br />

sein, wenn dieser Antrag viel zu spät und<br />

zu<strong>de</strong>m noch mit unvollständigen Unterlagen<br />

gestellt wur<strong>de</strong>.<br />

Sachverständigenkosten<br />

Der Betriebsrat ist berechtigt, zur Erfüllung<br />

seiner Aufgaben gemäß § 80 Abs.3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!