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Naturschutzbericht 2012 2013 medium Titelbild ... - Der Wetteraukreis

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Schutzanordnungen im Bereich der Renaturierungsstrecken derNidda in den Jahren <strong>2012</strong> und <strong>2013</strong>Lage:Renaturierte Strecken der Nidda zwischen Nieder – Wöllstadt und Groß - Karben, zwischen Bad Vilbel- Dortelweil (Niddaknie) und Bad Vilbel - Gronau (Ende der letzten Renaturierungsschleife) und in BadVilbel - Massenheim (Erlenbachmündung bis Brücke B 3a).Zweck der Maßnahme:Zum Schutz der freilebenden besonders und streng geschützten Arten Eisvogel, Flussregenpfeifer,Biber, Europäische Sumpfschildkröte sowie zum Schutz der Laich- und Aufwuchshabitate derbedrohten Fischarten Barbe, Bitterling, Elritze, Karausche, Nase, Schneider und Wildkarpfen wurdedas Betreten der Flussparzelle der Nidda einschließlich ihrer Uferbereiche, das Befahren des Flussesmit muskelkraft- und maschinenbetriebenen Wasserfahrzeugen aller Art sowie das Laufen lassen undBaden von Hunden im Zeitraum vom 15./ 01.März bis 30. September <strong>2012</strong> und <strong>2013</strong> untersagt.Anlass:Nach der Fertigstellung der genannten Renaturierungen siedelten sich in kurzer Zeit unter anderemder Eisvogel, der Flussregenpfeifer und der Biber an. Aufgrund der besonderen Eignung desrenaturierten Gewässerabschnittes in Bad Vilbel - Dortelweil wurden dort Europäische Sumpfschildkrötenim Rahmen eines Wiederansiedlungsprojekts ausgesetzt. Wiederansiedlungen fanden auch inder Vergangenheit mit erheblichem finanziellen Aufwand mit der Barbe, der Nase und dem Schneiderstatt, so dass diese und die anderen genannten Arten wieder in der Nidda vorkommen.Die Renaturierungsstrecken sind als störungsfreie Ruhezonen, als Brut-, Laich- und Aufwuchshabitateim Gewässersystem mit noch vielen ausgebauten naturfernen Abschnitten für eine weitereerfolgreiche Ausbreitung dieser Arten unverzichtbar.Leider musste die untere Naturschutzbehörde (UNB) des <strong>Wetteraukreis</strong>es aufgrund ständigeingehender Beschweren und eigener Beobachtungen feststellen, dass besonders die renaturiertenGewässerbereiche durch Freizeitaktivitäten erheblich beeinträchtigt wurden. InsbesondereFeierlichkeiten auf den Sandbänken, das Baden lassen von Hunden und das Befahren der Nidda mitverschiedensten Wasserfahrzeugen führte in der Brut- und Laichzeit zu Brutaufgaben und zurVernichtung wichtiger Laichplätze einschließlich des Laichs und der Fischbrut.Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen der Paragraphen 39 und 44 des Bundesnaturschutzgesetzeswurden damit ständig und nachhaltig verletzt. Deshalb entschloss sich UNB erstmalig imJahre <strong>2012</strong> zu einer zeitlich befristeten Sperrung der genannten Renaturierungsabschnitte.Art und Umfang der Maßnahme:Da die Zuständigkeit für die Schutzanordnung bei der Oberen Naturschutzbehörde beimRegierungspräsidium in Darmstadt (ONB) lag, war eine enge Zusammenarbeit und Abstimmungzwischen der UNB und der ONB erforderlich. Die ONB hat den Entwurf einer Anordnung der UNBüberarbeitet und die Schutzanordnung zum 15.03 <strong>2012</strong> veröffentlicht. Die Maßnahme wurde auf dieökologisch hochwertigsten Renaturierungsabschnitte begrenzt. <strong>Der</strong> Zeitraum wurde auf die zumSchutz der genannten Arten notwendigen Monate begrenzt.Damit gibt es ausreichend große Gewässerabschnitte, die uneingeschränkt im dicht besiedeltenBallungsraum für Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen.Trotzdem wurde die Schutzanordnung beklagt. Im Rahmen des Verfahrens wurden in engerZusammenarbeit der ONB und der UNB umfangreiche Stellungnahmen für das Gericht erstellt. ImEilverfahren wurde die Schutzanordnung vom Gericht bestätigt. In der Hauptsache kam es zu keinerEntscheidung, da die Anordnungen wegen der zeitlichen Befristungen ausgelaufen waren.Beteiligte:Träger:Regierungspräsidium Darmstadt, Obere Naturschutzbehörde in Kooperationmit der Unteren Naturschutzbehörde des <strong>Wetteraukreis</strong>esBemerkungen:<strong>Der</strong> <strong>Wetteraukreis</strong> bedankt sich bei der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium inDarmstadt für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Erstellung und Durchsetzung derSchutzanordnungen.24<strong>Naturschutzbericht</strong> <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> für den <strong>Wetteraukreis</strong>

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