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Teil 1: Grundfunktionen Dr. Joachim Granzow - a-Jur-Kanzleisoftware

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CARLOS CLAUSSEN CONSULTING & CO<br />

- 42 - A-JUR-KANZLEISOFTWARE<br />

Dokumente und Dateiverzeichnisse<br />

Aktenordner (elektronische Akte / Dokument-Management-System)<br />

Das Dokument-Management-System legt für jede Akte automatisch auf der Festplatte ein<br />

eigenes Dateiverzeichnis an. Dies ist der so genannte Aktenordner, der als elektronische<br />

Akte alle das Mandat betreffenden Dateien aufnimmt.<br />

Der jeweilige Aktenordner wird vom Programm<br />

automatisch neu erstellt, sobald er erstmalig benötigt<br />

wird.<br />

Wenn ein Worddokument, eine E-Mail oder eine<br />

Exceltabelle durch das Programm gespeichert wird, wird<br />

der Aktenordner als Speicherort automatisch vorgeschla-<br />

gen.<br />

Wenn eine andere Datei in den Aktenordner über-<br />

nommen werden soll, kann dies auch mit der<br />

Programmfunktion "Datei einordnen" erfolgen.<br />

Der im Cockpit angezeigte Aktenordner zeigt auch<br />

Dateien an, deren Attribut "versteckt" gesetzt ist.<br />

Der Ort dieses Verzeichnisses ergibt sich aus dem für<br />

den Datenpool geltenden Dokumentenordner: Für jedes<br />

Kalenderjahr existiert ein gesonderter Ordner. In diesem<br />

Jahresordner wird für jede Akte ein eigenes Verzeichnis<br />

angelegt.<br />

In der Aktenverwaltung kann für einzelne Akten auch ein beliebiger anderer Ordner ange-<br />

geben werden. Dies ist z.B. sinnvoll,<br />

• wenn einzelne Ordner - z. B. wegen Vertraulichkeit - nicht im Netzwerk freigege-<br />

ben, sondern lokal geführt werden sollen,<br />

• wenn die Dokumente mandantenbezogen zusammengefasst werden sollen oder<br />

• wenn es nicht lohnt, einen Altdatenbestand auf eigene Aktenordner zu verteilen.<br />

Sofern hierbei ein lokaler Pfad verwendet wird, geht der Zugriffsversuch anderer Benutzer<br />

dann ins Leere. Es ist zu beachten, die Datensicherung entsprechend einzustellen.

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