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Teil 1: Grundfunktionen Dr. Joachim Granzow - a-Jur-Kanzleisoftware

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CARLOS CLAUSSEN CONSULTING & CO<br />

- 81 - A-JUR-KANZLEISOFTWARE<br />

Zulassung:<br />

Jeder Rechtsanwalt muss sich bei jedem Mahngericht, bei dem er Mahnbescheidsanträge<br />

einreichen möchte, registrieren lassen. Auf dem Formular sind u.a. folgende Angaben zu<br />

machen.<br />

• Ausbaugrad 00 (d.h. lediglich Versand der eigenen Anträge, Rücklauf nur per<br />

Post)<br />

• Version der EDA-Konditionen: 4.0.00<br />

Die Zulassung erfolgt durch das jeweilige Mahngericht dann zweistufig:<br />

1. Zulassung zum Testbetrieb: es sind probeweise Mahnbescheidsanträge einzurei-<br />

chen, um die Funktion von Fachsoftware und Übermittlung zu testen,<br />

2. Zulassung zum Echtbetrieb: nach erfolgreichem Testbetrieb wird der Rechtsan-<br />

walt zum eigentlichen Betrieb zugelassen. Zu diesem Zweck wird auch eine neue<br />

Kennziffer vergeben.<br />

Datenvalidität<br />

Es ist nicht möglich, sämtliche denkbaren inhaltlichen Fehler der Eingaben abzufangen.<br />

Monierungen dieser Art können daher nicht ausgeschlossen werden.<br />

Beim Ausfüllen sind daher die allgemein zugänglichen Ausfüllhinweise zu beachten.<br />

Vor dem Versand sollte der Inhalt immer mit Hilfe der html-Vorschau kontrolliert und aus-<br />

gedruckt werden.<br />

Mahnverfahren: Hauptfenster<br />

Mit der Programmfunktion "Mahnverfahren" wird das Hauptfenster aufgerufen, von dem<br />

aus alle Anträge im elektronischen Mahnverfahren erstellt werden können.

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