Teil 1: Grundfunktionen Dr. Joachim Granzow - a-Jur-Kanzleisoftware
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CARLOS CLAUSSEN CONSULTING & CO<br />
- 81 - A-JUR-KANZLEISOFTWARE<br />
Zulassung:<br />
Jeder Rechtsanwalt muss sich bei jedem Mahngericht, bei dem er Mahnbescheidsanträge<br />
einreichen möchte, registrieren lassen. Auf dem Formular sind u.a. folgende Angaben zu<br />
machen.<br />
• Ausbaugrad 00 (d.h. lediglich Versand der eigenen Anträge, Rücklauf nur per<br />
Post)<br />
• Version der EDA-Konditionen: 4.0.00<br />
Die Zulassung erfolgt durch das jeweilige Mahngericht dann zweistufig:<br />
1. Zulassung zum Testbetrieb: es sind probeweise Mahnbescheidsanträge einzurei-<br />
chen, um die Funktion von Fachsoftware und Übermittlung zu testen,<br />
2. Zulassung zum Echtbetrieb: nach erfolgreichem Testbetrieb wird der Rechtsan-<br />
walt zum eigentlichen Betrieb zugelassen. Zu diesem Zweck wird auch eine neue<br />
Kennziffer vergeben.<br />
Datenvalidität<br />
Es ist nicht möglich, sämtliche denkbaren inhaltlichen Fehler der Eingaben abzufangen.<br />
Monierungen dieser Art können daher nicht ausgeschlossen werden.<br />
Beim Ausfüllen sind daher die allgemein zugänglichen Ausfüllhinweise zu beachten.<br />
Vor dem Versand sollte der Inhalt immer mit Hilfe der html-Vorschau kontrolliert und aus-<br />
gedruckt werden.<br />
Mahnverfahren: Hauptfenster<br />
Mit der Programmfunktion "Mahnverfahren" wird das Hauptfenster aufgerufen, von dem<br />
aus alle Anträge im elektronischen Mahnverfahren erstellt werden können.