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Teil 1: Grundfunktionen Dr. Joachim Granzow - a-Jur-Kanzleisoftware

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CARLOS CLAUSSEN CONSULTING & CO<br />

- 86 - A-JUR-KANZLEISOFTWARE<br />

Die Angaben können hier aber modifiziert werden und werden gesondert gespeichert. Ist<br />

dieselbe Partei in einem späteren Mahnverfahren erneut beteiligt, werden diese Angaben<br />

wieder verwendet.<br />

Adressänderungen usw. sind dann also gesondert auszuführen, wobei bei einer Änderung<br />

in diesem Fenster die automatische Synchronisation angeboten wird (die wegen der un-<br />

terschiedlichen Feldaufteilung aber nicht immer kongruent ist).<br />

Kennziffer: An dieser Stelle ist ggf. die besondere Kennziffer für die Partei anzugeben<br />

(selten!). Die dem Rechtsanwalt vom Mahngericht zugeteilte Kennziffer ("KEZI") ist nicht hier,<br />

sondern im Hauptfenster anzugeben.<br />

Die sog. "ASPVKEZI", eine speziell für die Kombination Partei + Parteivertreter vergebe-<br />

ne Kennziffer, wird seit der Version 4.x nicht mehr unterstützt.<br />

Datenvalidität<br />

Es ist insbesondere auf die richtige Anrede / Rechtsform und die richtigen dazu passen-<br />

den gesetzlichen Vertreter zu achten.<br />

Ein gesetzlicher Vertreter mit einer vollständigen ladungsfähigen Anschrift ist nur erforder-<br />

lich für den jeweils ersten gesetzlichen Vertreter von<br />

• natürlichen Personen,<br />

• eingetragenen Kaufleuten (früher: Einzelfirmen),<br />

• Wohnungseigentümergemeinschaften,<br />

• bei einer Partei Kraft Amtes (Insolvenzverwalter, etc.).<br />

Bei diesen Parteien ist immer der erste gesetzliche Vertreter der Empfänger von Zustel-<br />

lungen oder Nachrichten.<br />

Bei GmbH & Co KG oder anderen Rechtsformen mit einer Komplementärgesellschaft als<br />

erstem gesetzlichen Vertreter (AG & Co, Stiftung & Co, etc.) muss der erste gesetzliche<br />

Vertreter die Bezeichnung der Komplementärgesellschaft enthalten; mindestens ein wei-<br />

terer gesetzlicher Vertreter ist danach erforderlich (handelnde natürliche Person). Dies gilt<br />

auch für eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die durch eine juristische Person als<br />

Verwalter vertreten wird.

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