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Teil 1: Grundfunktionen Dr. Joachim Granzow - a-Jur-Kanzleisoftware

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CARLOS CLAUSSEN CONSULTING & CO<br />

- 92 - A-JUR-KANZLEISOFTWARE<br />

Im EGVP-lässt sich der Inhalt einer Nachricht nicht unmittelbar anzeigen. Doppelklick<br />

führt zu einer irreführenden Fehlermeldung "... bitte verknüpfen Sie...."). Die Nachricht<br />

(bzw. ihr Anhang) lässt sich über die rechte Maustaste aber andernorts speichern und<br />

dort per Doppelklick öffnen. Sie kann mittels rechter Maustaste auch in ein Anhang einer<br />

E-Mail exportiert werden und von dort aus (auch vor dem senden!) per Doppelklick geöff-<br />

net werden.<br />

Wird im EGVP ein Exportverzeichnis deklariert, werden die eingegangenen Nachrichten<br />

durch das EGVP in dieses kopiert.<br />

Das Unterverzeichnis attachments jedes Posteingangs enthält dabei die eigentlichen<br />

Nachrichtigen vom Typ .eda. Diese können durch Doppelklick geöffnet werden. Das Pro-<br />

gramm generiert dabei aus der eda-Datei eine html-Version, die automatisch mit dem<br />

Standardbrowser angezeigt wird.<br />

Alternativ kann aus dem EGVP heraus auch der Dateianhang einer eingegangenen Nach-<br />

richt durch "Speichern unter" an einem beliebigen Ort gespeichert werden (es empfiehlt<br />

sich ein zu diesem Zweck eingerichtetes Unterverzeichnis der "Eigenen Dateien"). Die<br />

EGVP-Funktion "Speichern unter" ist insofern etwas irreführend, als mit dem Dateidialog<br />

nicht die neue Zieldatei, sondern nur der Zielordner ausgewählt wird, in den die Datei mit<br />

unverändertem Namen kopiert wird. In diesem Ordner kann dann jedenfalls die EDA-<br />

Nachricht durch Doppelklick geöffnet werden.<br />

Zwangsvollstreckung<br />

Programmfunktion zum integrierten<br />

1. Erfassen des Zwangsvollstreckungsorgans,<br />

2. Berechnen, Buchen und Nachweis der ent-<br />

stehenden Kosten und<br />

3. Erstellen eines Zwangsvollstreckungsantrags,<br />

auch erreichbar im Cockpit über die rechte Maustas-<br />

te.<br />

Zuvor sollte das Konto des Schuldners vollständig<br />

und richtig gebucht sein.<br />

Nach dem Aufruf des Zwangsvollstreckungsfensters mit dem Schuldner ist wie folgt vor-<br />

zugehen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

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