Teil 1: Grundfunktionen Dr. Joachim Granzow - a-Jur-Kanzleisoftware
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CARLOS CLAUSSEN CONSULTING & CO<br />
- 72 - A-JUR-KANZLEISOFTWARE<br />
Es kann sich sowohl um Vergütungen handeln, als auch um nicht umsatzsteuerpflichtige<br />
Zahlungsvorgänge wie z.B. Auslagen oder Verrechnung von früheren Zahlungen. In der<br />
Rechnung werden diese unterschiedlichen Zwecke getrennt dargestellt.<br />
Mit der Auswahl eines Eintrags wählt das Programm normalerweise auch automa-<br />
tisch die Berechnungsweise, d.h. legt fest, ob die Berechnung<br />
• streitwertabhängig nach RVG ist,<br />
• streitwertabhängig nach BRAGO ist,<br />
• ein Betragsrahmen vorgegeben ist,<br />
• ein Quotenrahmen vorgegeben ist,<br />
• eine einfache Multiplikation vorzunehmen ist<br />
• eine Prozentrechnung vorzunehmen ist oder<br />
• die Gebühr direkt eingegeben wird.<br />
Um zu verhindern, dass sich mit einer Änderung des Textes auch ungewollt die Berechnungsweise<br />
geändert wird (weil der eingetippte Text zufällig einem anderen Tatbestand<br />
entspricht), ist auf "fixieren" zu klicken. Damit wird der Vergütungstatbestand fixiert (und<br />
darunter angezeigt), und der Text kann frei eingegeben werden.<br />
Um eine Buchung hinzuzufügen, ist neu zu klicken.<br />
Das Programm ersetzt keine vergütungsrechtliche Schulung. Ob die Rechnung ver-<br />
gütungsrechtlich zulässig und richtig ist, muss der Sachbearbeiter verantworten. Das Pro-<br />
gramm selbst ist tolerant und gestattet fast beliebige Eingaben.<br />
Die Eingabe von Zeilen kann jederzeit abgebrochen und später fortgesetzt oder fortge-<br />
schrieben werden. Die eingegebenen Zeilen bleiben gespeichert, auch wenn die Berech-<br />
nung nicht gebucht wird.<br />
Es ist auf das richtige Vorzeichen zu achten: Gutschriften sind als negativer Betrag ein-<br />
zugeben.<br />
Die Formulierung der Texte ist weitgehend dem RVG-Vergütungsverzeichnis entlehnt.<br />
Eine wörtliche Übernahme ist nicht sinnvoll, weil diese oft nicht den Zusammenhang er-<br />
kennen lässt. Ohnehin sind die gesetzlichen Formulierungen teils inkonsistent und holprig,<br />
weshalb sich eine sinnvolle Abkürzung empfiehlt. Die Texte können vom Benutzer hier im<br />
Einzelfall oder in den Stammdaten generell abgeändert werden.<br />
Um einen Rechnungstatbestand zu suchen, kann auch ein Stern gefolgt von der Suchzei-<br />
chenfolge eingegeben werden: *hebe selektiert die Liste nach allen Rechnungstatbestän-<br />
den, in denen die Zeichenfolge hebe vorkommt (z.B. Hebegebühr). Zeilenwechsel oder<br />
Sternchen ohne Zusatz vervollständigt die Liste wieder.<br />
Um eine Buchung zu ändern, ist die