12.07.2015 Aufrufe

Psychotherapeutenjournal 3/2013 (.pdf)

Psychotherapeutenjournal 3/2013 (.pdf)

Psychotherapeutenjournal 3/2013 (.pdf)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mitteilungen der PsychotherapeutenkammerVerwaltungsvorschrift Sachverständige in aufenthaltsrechtlichen Fragen geändertDie Kammerversammlung verabschiedeteaktualisierte Kriterien, nach denen Sachverständigein aufenthaltsrechtlichen Fragenin die Liste der PTK NRW aufgenommenwerden.Die Sachverständige Eva van Keuk vomPsychosozialen Zentrum für Flüchtlinge inDüsseldorf berichtete auf der Kammerversammlungüber den aktuellen Erlass desInnenministeriums NRW. Eine Abschiebunghabe danach zu unterbleiben, wennsich dadurch eine psychische Erkrankung(wieder) verschlimmere. Eine Begutachtungam Tag der Abschiebung durch Notfallmedizinersei nicht ausreichend. EineAbklärung müsse vielmehr im Vorfeld erfolgen.Für die Beurteilung, ob eine PTBS die Folgevon Folter sei, sei das Istanbul-Protokollwesentlich. Darin seien von internationalenExpertinnen und Experten unter demDach des UN-Flüchtlingskommissars Normenüber die Dokumentation und Feststellungvon physischen und psychischenFolterspuren vereinbart worden.In NRW werden dringend weitere Sachverständigegebraucht. Die nächste Fortbildungzum Erwerb der Qualifikation alsSachverständige/r in aufenthaltsrechtlichenFragen findet am 15./16. November und13./14. Dezember in Bielefeld, gemeinsammit der Ärztekammer Westfalen-Lippe,statt (siehe: www.ptk-nrw.de/Veranstaltungen).Damit ein Attest anerkannt werde, seienMindeststandards für die Begutachtungeinzuhalten, wie sie das Bundesverfassungsgerichtim Jahr 2007 nenne.Die Verwaltungsvorschrift ist als Einhefterdiesem Heft beigefügt. Sie ist auch auf derHomepage der Kammer in der RubrikRecht unter „Sachverständige aufenthaltsrechtlicheFragen“ veröffentlicht, ebensoEva van Keuk, Psychosoziales Zentrum fürFlüchtlinge in Düsseldorfwie der maßgebliche Erlass des InnenministeriumsNRW.KurzmeldungenNordrhein-WestfalenLandesrechnungshof prüft PTK:Keine BeanstandungDer Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalenhat im April/Mai über mehrere Wochendie Haus- und Wirtschaftsführung derPTK NRW geprüft. Die Prüfung endete ohneBeanstandung – eine überzeugendeBestätigung der ordnungsgemäßen undsparsamen Wirtschaftsführung der Kammer.Erste Ergebnisse der BPtK-Angestelltenbefragung für NRWDie angestellten Psychotherapeuten inNRW wurden Anfang des Jahres von unsmit der Bitte angeschrieben, sich an einervon der BPtK organisierten Online-Befragungzu ihrer beruflichen Situation zu beteiligen.Es wurden unter anderem Informationenzur beruflichen Position, zur Rolle in derOrganisation und zu den Arbeitsaufgabenerhoben.Nach den ersten Ergebnissen haben sichvon den rund 3.500 angeschriebenen Angestelltenknapp 1.000 beteiligt, was einerRücklaufquote von fast 30% entspricht.Von diesen knapp 1.000 Antwortendensind 70% als PP, 25% als KJP und 5%doppelt approbiert. 30% (n=272) übenzusätzlich zur Anstellung eine selbstständigeTätigkeit, meist eine ambulante psychotherapeutischeTätigkeit (n=160), aus.Auch die Kombination von angestellterund vertragspsychotherapeutischer Tätigkeitkommt regelmäßig vor (n=43). HäufigsterArbeitsplatz der angestellten Kolleginnenund Kollegen ist das Krankenhaus(40%), gefolgt von einer Vielzahl unterschiedlicherTätigkeitsfelder in der Jugendhilfe,Rehabilitation, Beratungsstellen undAnstellung in einem Medizinischen Versorgungszentrum(MVZ). 50% gehen ihrerangestellten Tätigkeit in Vollzeit (> 35 Std.)nach. Bei den Männern sind ca. 70% vollzeitbeschäftigt,bei den Frauen 40%. TrotzApprobation ist die Mehrheit der angestelltenPsychotherapeuten (56,6%) in ihremGrundberuf, meist als Diplom-Psychologe/-Psychologin eingestellt, bei nur jedemDritten (29,1%) steht die Approbation alsPP oder KJP auch im Arbeitsvertrag. Beiden PP in Vollzeit-Anstellung erzielen rund50% und bei den KJP bei voller Arbeitszeitknapp 15% ein Einkommen von mehr als60.000 Euro. Über 80% der 3,3Kolleginnenund Kollegen stimmen „voll“ oder„eher“ der Aussage zu: „Ich bin mit meinerArbeit zufrieden.“Derzeit werden die Ergebnisse der umfangreichenOnline-Befragung durch dieBPtK ausgewertet. Eine Auswertung aufBundes- und Länderebene soll noch indiesem Jahr zur Verfügung stehen. Eineweitere differenzierte Auswertung bezogenauf NRW ist geplant.Gemeinsamer Workshop vonÄKWL und PTK zur BarrierefreiheitIm Gesundheitswesen existieren für Menschenmit Behinderung noch zu viele Hür-324 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2013</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!