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Psychotherapeutenjournal 3/2013 (.pdf)

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Mitteilungen der PsychotherapeutenkammerNordrhein-WestfalenKammerversammlung vom 25. Mai <strong>2013</strong>der Krankenhausplanung aus der Sicht seinesHauses. Das Gesundheitsministeriumstelle nach § 12 Krankenhausgestaltungsgesetzden Krankenhausplan auf undschreibe ihn fort. Dieser beschreibe denStand und die Entwicklung der Krankenhäuserund Ausbildungsstätten, die für eineortsnahe, bedarfsgerechte, leistungsfähigeund wirtschaftliche Versorgung derBürgerinnen und Bürger erforderlich seien.Plenum KammerversammlungAm 25. Mai <strong>2013</strong> beriet die Kammerversammlungschwerpunktmäßig zu Fragender Krankenhausplanung und der Novellierungder Beitragsordnung.Krankenhausplanung 2015Im Bericht des Vorstands erläuterte PräsidentinMonika Konitzer den Stand derKrankenhausplanung 2015 in NRW. DiePsychotherapeutenkammer NRW habeanlässlich der Expertenanhörung im Gesundheitsausschussdes Landtages am7. März <strong>2013</strong> eine ausführliche schriftlicheStellungnahme abgegeben. Bisher gehöredie Kammer nicht zu den Organisationen,die an der Krankenhausplanung zu beteiligenseien. Angesichts der anstehendenStrukturreformen in der stationären Versorgungpsychisch Kranker halte die Kammereine Beteiligung an der Krankenhausplanungfür überfällig und notwendig. WesentlichePunkte der Stellungnahme derPTK NRW seien:Versorgung – auch im Krankenhaus –unverzichtbar. Die Vorgaben im Krankenhausplanberücksichtigen die Bedeutungder PP und KJP für eine bedarfsgerechte,integrative, multiprofessionelle,sektorenübergreifende Versorgungnicht ausreichend.• Eine zukunftsfähige, integrative Krankenhausplanungerfordert eine strukturelleVerankerung der multiprofessionellenKooperation im Krankenhaus, d. h.auch eine strukturelle Verankerung derBerufsgruppen der PP und KJP. Multiprofessionalitätist zum Nutzen der Patientinnenund Patienten notwendig, dahermuss neben ärztlicher Weiterbildungauch die Aus- und Weiterbildungder PP und KJP in der Krankenhausplanungabgesichert werden. Entsprechendsollte auch die Bezeichnung derErkrankungen sprachlich überarbeitetwerden, auch diese sollten nicht weiterhinaus den ärztlichen Gebietsbezeichnungenabgeleitet werden.In Psychiatrie und Psychosomatik ist einbedarfsgerechter Ausbau der Versorgungskapazitätenvorgesehen – von 16.041 (Soll2010) auf 18.344 im Jahr 2015 –, so Lafontaine.Ein weiteres Ziel sei ein integrativesVersorgungsangebot von Psychiatrie undPsychosomatik. Eine gemeinsame Planungund Vorhaltung der Versorgungskapazitätensei wegen der engen Verbindung beiderBereiche zur Somatik und Überschneidungenbei den zu behandelnden Krankheitensachgerecht. Ein gemeinsam verantwortetesVersorgungsangebot trageauch zur Sicherung und Verbesserung derQualität der Versorgung von psychisch undpsychosomatisch Kranken bei. Die LeitungNordrhein-Westfalen• Psychologische Psychotherapeuten (PP)und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten(KJP) sind für die leitliniengerechteund qualitativ hochwertigeNRW-GesundheitsministeriumDr. Jörg Lafontaine vom NRW-Gesundheitsministeriumerläuterte die GrundsätzeDr. Jörg Lafontaine,Gesundheitsministerium NRW<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2013</strong>321

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