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Psychotherapeutenjournal 3/2013 (.pdf)

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Mitteilungen der PsychotherapeutenkammerFortbildung Berufsrecht: Das neue PatientenrechtegesetzHamburgJohannes Schopohl, Justiziar der BPtK undBettina Nock, Vorstandsmitglied der PTKHamburg.Zu welchem Zeitpunkt und in welchemUmfang muss ein Aufklärungsgespräch geführtwerden, wie muss eine Dokumentationaussehen, kann eine Patientin oder einPatient volle Akteneinsicht verlangen? –Diese und andere Fragen zum neuen Patientenrechtegesetz,das am 26. Februar diesesJahres in Kraft getreten ist, wurden inder kammerinternen Berufsrechtveranstaltungam 22. Mai <strong>2013</strong> im Kleinen Saal derHandwerkskammer Hamburg behandelt.Ein Überblick über Neuerungendes PatientenrechtegesetzesJohannes Schopohl, Justiziar der BPtK, gabin seinem Vortrag einen Überblick über diewichtigsten Neuerungen des Gesetzes.Aufbau und Inhalt, der Behandlungsvertragmit Informationspflicht, Einwilligung undAufklärung der Patientin oder des Patientensowie die Dokumentation und Einsichtnahmein die Patientenakte bildetenden Kern des Vortrags. Einige der angesprochenenThemen waren Anlass für besorgteFragen aus dem Publikum. Insbesonderedas Thema Akteneinsicht wurdevon den Mitgliedern kritisch thematisiert.Im Anschluss standen Herr Schopohl undBettina Nock, Vorstandsmitglied und Vorsitzendeder Beschwerdekommission derPTK Hamburg, den Teilnehmerinnen undTeilnehmern Rede und Antwort.150 Veranstaltungsgäste, eine große Nachfrage,Beteiligung und Anzahl der Fragensowie die angeregte, kontroverse Diskussionnach dem Vortrag zeigten die Aktualitätdes Themas und den Wunsch nach umfangreicherInformation bei den Mitgliedern.Diesem wurde – zumindest in einemersten Schritt – durch die BerufsrechtveranstaltungRechnung getragen. Eine weitereVeranstaltung zum Berufsrecht wird am16. Oktober <strong>2013</strong> stattfinden.Informationen über denVortragDer Vortrag von Herrn Schopohl über dieNeuerungen des Patientenrechtegesetzessowie das neue Patientenrechtegesetz könnenim internen Mitgliederbereich der Kammerhomepageunter www.ptk-hamburg.dein der Kategorie „Veranstaltungen & Präsentationen“heruntergeladen werden.Interviewreihe: Kurz, prägnant – und wichtig!10 Fragen an den Schlichtungsausschuss der Psychotherapeutenkammer HamburgDie Interviewreihe „Kurz, prägnant – undwichtig! 10 Fragen an …“ wird sich in dennächsten Ausgaben des <strong>Psychotherapeutenjournal</strong>smit der Arbeit der Kammerausschüsseund Kommissionen beschäftigen.Welche Ausschüsse und Kommissionengibt es? Für wen arbeiten sie? Und vor allem:Welche Aufgaben haben die Ausschüsseund Kommissionen?Die Vorsitzende des SchlichtungsausschussesSilke Eggerichs-Petersen.Diese und weitere Fragen werden in einemInterview geklärt. Die Reihe eröffnetder Schlichtungsausschuss. Die Vorsitzendedes Ausschusses, Silke Eggerichs-Petersen,hat die Fragen beantwortet:Was genau ist die Aufgabe desSchlichtungsausschusses?Der Schlichtungsausschuss hat die Aufgabe,bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedernoder zwischen Kammermitgliedernund Dritten (i. d. Regel ehemaligePatientinnen und Patienten) zu vermittelnund einen Interessenausgleich zu ermöglichen.Können die Aufgaben des Ausschussesin der Praxis gut umgesetztwerden?Sobald beide Beteiligte einem Schlichtungsverfahrenzugestimmt haben, kanndie Schlichtung stattfinden.Wie oft trifft sich der Ausschussund wie viele Fälle werden im Jahrgeschlichtet?In der Regel gibt es etwa zwei Schlichtungsfälleim Jahr. Der Ausschuss trifft sichdrei- bis viermal im Jahr, um die anstehendenFälle aus verschiedenen Perspektivenzu beleuchten und so eine größtmöglicheUnparteilichkeit zu gewährleisten.Für wen wird der Ausschuss aktiv?Wer kann sich an ihn wenden?Jede/r, die/der ein Anliegen in Bezug aufdie Ausübung der psychotherapeutischenTätigkeit oder Zusammenarbeit klärenmöchte, kann sich an den Schlichtungsausschusswenden. Das können ungeklärte Situationenaus Psychotherapien sein, wieunerledigte Abschiede, Schweigepflichtverletzungen,Forderungen auf Akteneinsicht,Honorarangelegenheiten, oder auch Streitigkeitenzwischen Kolleginnen und Kolle-310 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2013</strong>

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