12.07.2015 Aufrufe

Psychotherapeutenjournal 3/2013 (.pdf)

Psychotherapeutenjournal 3/2013 (.pdf)

Psychotherapeutenjournal 3/2013 (.pdf)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mitteilungen der PsychotherapeutenkammerHessenLiebe Kolleginnen und Kollegen,„Junge, wie Duwieder aussiehst!Du hast dich dochfrüher so für Tiereinteressiert. Wäredas nichts für Dich?Eine eigene Praxis!“,singen „DieÄrzte“ in der Rolle Alfred Kriegerder vom Filius enttäuschten Eltern. Dieeigene Praxis als Ideal scheint auch dasBerufsbild des Psychotherapeuten geprägtzu haben, wie es das Psychotherapeutengesetz(PsychThG) von 1999 implizitvermittelt. Denn im Gesetzgebungsverfahrenging es primär um die berufsrechtlicheRegelung der Tätigkeit Niedergelassener.Die Vielfalt psychotherapeutischerTätigkeiten in Institutionen und diedamit verbundenen Kompetenzen werdennicht abgebildet.Für die Reform des PsychThG, seit Jahrenvon der Profession gefordert, sind grundsätzlicheÜberlegungen zum Berufsbildunerlässlich. Was sind die Essentials psychotherapeutischen(Be-)Handelns? Überwelche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzenmüssen Psychotherapeuten verfügen?Welche Befugnisse sollen sie haben?Wie bedeutsam ist der Verfahrensbezug?Die Diskussion dieser Fragen hatvor dem Hintergrund der umstrittenenAusbildungsreform besondere Brisanz.Eine mitgliederoffene Diskussionsveranstaltungzum Berufsbild wird am1. November <strong>2013</strong> um 16:00 Uhr imHotel Oranien in Wiesbaden stattfinden.Ich freue mich auf Ihre Teilnahme!Alfred KriegerKammerpräsident„Vertikale Differenzierung“: Teamentwicklung in der RehaHessenIn der Diskussionum dieEntwicklung derPsychologischenDienste vonReha-Einrichtungengibt es einneues Schlagwort:„vertikaleDifferenzierung“.Karl-Wilhelm HöfflerWährend vordem Bologna-Prozess die Psychologischen Dienste fastausschließlich aus Diplom-PsychologInnenbestanden, teilweise ergänzt um eine Psychologisch-technischeAssistentIn (PsTA),wird nun das Bild „bunter“. Es gibt mittlerweiledie approbierten KollegInnen, diemit Master-Abschluss, die mit Diplom, undkünftig werden sich vielleicht auch KollegInnenmit einem Psychologie-Bachelor-Abschluss in Reha-Einrichtungen bewerben.Die Deutsche RentenversicherungBund (DRV Bund) hat bereits reagiert. Wobisher beispielsweise in einer Klinik (somatischeIndikation) mit 240 belegtenBetten drei Diplom-PsychologInnen und(ca.) ein(e) PsTA tätig waren, könnte sichkünftig die Zusammensetzung des Teamsdeutlich ändern: 1 Psychologische PsychotherapeutIn,1,5 Diplom- oder Master-PsychologInnen,0,5 Bachelor-PsychologIn,1 PsTA oder 0,75 Bachelor-PsychologIn.Man erkennt dabei auch: Die „vertikale Differenzierung“soll bei der DRV Bund in etwakostenneutral bleiben.Diese Veränderung stellt eine Herausforderungfür die Teams der PsychologischenDienste dar. Es ist mittlerweilenicht mehr so („wie früher“), dass alleKollegInnen alles machen können. Psychotherapie(inkl. Diagnostik im Hinblickauf Psychopathologie) als nicht ärztlichdelegierte Leistung steht unter dem Approbationsvorbehalt,wobei mit gutenGründen die Auffassung vertreten wird,Anamnese, Diagnose- und Indikationsstellungseien als höchstpersönliche Leistungenauch nicht delegierbar. Und dieBachelor-AbsolventInnen werden nur dieLeistungen erbringen dürfen (so die DRVBund), hinsichtlich derer in der Klassifikationtherapeutischer Leistungen (KTL)auch Nicht-PsychologInnen als Leistungserbringergenannt werden, also z. B. Entspannungsverfahren,inkl. Biofeedback, sowiePatientenvorträge und -schulungen.Der Angestellten-Ausschuss (AusschussPsychotherapie in Institutionen) der HessischenPsychotherapeutenkammer erstelltderzeit einen Katalog von Tätigkeitsbeschreibungensowohl für die angestelltenapprobierten KollegInnen wie auch für diejenigen,die mit Diplom, Master oder Bachelorin Kliniken, Beratungsstellen oderanderen Einrichtungen arbeiten möchten.Damit soll die Diskussion in den psychologischenTeams versachlicht und erleichtert,gleichzeitig aber auch der „Wert“ derApprobation und die Notwendigkeit, approbierteKollegInnen in den Einrichtungenzu beschäftigen, herausgehoben werden.Dieser „Wert“ ist nicht überall unumstritten.Während die DRV Bund auch in densomatischen Reha-Einrichtungen mindestenseine(n) Psychologische(n) PsychotherapeutInfordert, konnten sich die DRV-Regionalträger (die früheren LVAs) nur zueiner „Empfehlung“ in diese Richtung<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2013</strong>313

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!