Mitteilungen der Psychotherapeutenkammerdas Feedback der Kammermitglieder undBesucher und Besucherinnen der Seite –sicherstellen. Neben den Neuerungen inDesign und Übersichtlichkeit, sind alle altenFeatures und Services wie die Downloadmöglichkeitvon Gesetzestexten, Infobroschürenund Flyern erhalten gebliebenbzw. wurden ausgebaut und erweitert.Das Kammertelegramm wirdzum Newsletter und FoBi-NewsletterAuch das alte Kammertelegramm, das bisherals einfacher E-Mail-Inhalt versandtwurde, wird durch einen neugestaltetenNewsletter ersetzt. Künftig werden allge-Der neue FoBi-Newsletter der Psychotherapeutenkammer Hamburg.meine Kammerinformationen personalisiertüber dieses neue E-Mail-Format an kreditierten Fortbildungsveranstaltungenter listet separat jeden Monat alle neuak-die Mitglieder verschickt, ein FoBi-Newslet- übersichtlich auf.Der Arbeitskreis „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ der PTK HamburgHamburgIm aktuellen Schuljahr gibt es in Hamburg174.350 Schülerinnen und Schüler. Davonhaben, legt man entsprechende Studienzugrunde, rund 21,9 Prozent eine Prävalenzfür abklärungsbedürftige psychischeAuffälligkeiten und 9,7 Prozent eine Prävalenzfür psychische Störungen.Trotz eines ausreichenden Versorgungsangebotsim KJP-Bereich steht die kinderundjugendlichenpsychotherapeutischeVersorgung in Hamburg vor einem Problem:Mit Ausweitung der Ganztagsschulbetreuungwird das Zeitfenster für Termineimmer kleiner. Die meisten Mädchen undJungen haben erst um 16 Uhr Schulschlussund können erst um 17 Uhr zu ihren Psychotherapiestundenkommen.Hamburger Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenkeine Option, auch wenndie Schulbehörde ihrerseits auf eine Lösungin dieser Richtung drängt. Eine klareRegelung für die psychotherapeutischeVersorgung von Kindern und Jugendlichenin Hamburg, auch während der Schulzeit,ist dringend erforderlich.Ziele des Arbeitskreises „KJP“Darüber zu diskutieren, wie die kinder- undjugendlichenpsychotherapeutische Versorgungmit der neuen Schulform synchronisiertwerden kann, ist ein wichtiges Anliegenvieler Kolleginnen und Kollegen, diesich deshalb regelmäßig in einem KJP-Arbeitskreis(AK „KJP“) in der Kammer treffen.Verfahren wird von den Mitgliedern desArbeitskreises als angenehm und nützlichempfunden, eine effektivere Vernetzungder KJP in Hamburg ist erklärtes Ziel desArbeitskreises.Das nächste Treffen des AK „KJP“ findetstatt am:Datum: 18. Oktober <strong>2013</strong>,Zeit: 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr,Ort: Geschäftsstelle der PTK Hamburg.Alle Interessierten sind herzlich eingeladen,an diesem und weiteren Treffen teilzunehmen.Auswirkungen der Ganztagsschulbetreuungauf die psychotherapeutischeArbeitFür die Hamburger Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenbedeutet das:Die Arbeit wird schwerer und die Arbeitszeitenverschieben sich nach hinten. Vormittagsterminebleiben frei, während dieTermine in den Abendstunden doppeltund dreifach belegt werden könnten.Es gibt Überlegungen, die Psychotherapiein einem Raum innerhalb der Schuledurchzuführen. Dies ist für die meistenAls zweiten wichtigen Bereich beschäftigtsich der AK „KJP“ mit den Auswirkungendes neuen Patientenrechtegesetztes aufdie Arbeit von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.Insbesondere das heikleThema des Umgangs mit der Schweigepflichtbeunruhigt viele Kolleginnen undKollegen.Vernetzung der HamburgerKJPlerDie Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenaus allenGeschäftsstelleHallerstraße 6120146 HamburgTel. 040/226 226 060Fax 040/226 226 089www.ptk-hamburg.deinfo@ptk-hamburg.de312 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2013</strong>
Mitteilungen der PsychotherapeutenkammerHessenLiebe Kolleginnen und Kollegen,„Junge, wie Duwieder aussiehst!Du hast dich dochfrüher so für Tiereinteressiert. Wäredas nichts für Dich?Eine eigene Praxis!“,singen „DieÄrzte“ in der Rolle Alfred Kriegerder vom Filius enttäuschten Eltern. Dieeigene Praxis als Ideal scheint auch dasBerufsbild des Psychotherapeuten geprägtzu haben, wie es das Psychotherapeutengesetz(PsychThG) von 1999 implizitvermittelt. Denn im Gesetzgebungsverfahrenging es primär um die berufsrechtlicheRegelung der Tätigkeit Niedergelassener.Die Vielfalt psychotherapeutischerTätigkeiten in Institutionen und diedamit verbundenen Kompetenzen werdennicht abgebildet.Für die Reform des PsychThG, seit Jahrenvon der Profession gefordert, sind grundsätzlicheÜberlegungen zum Berufsbildunerlässlich. Was sind die Essentials psychotherapeutischen(Be-)Handelns? Überwelche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzenmüssen Psychotherapeuten verfügen?Welche Befugnisse sollen sie haben?Wie bedeutsam ist der Verfahrensbezug?Die Diskussion dieser Fragen hatvor dem Hintergrund der umstrittenenAusbildungsreform besondere Brisanz.Eine mitgliederoffene Diskussionsveranstaltungzum Berufsbild wird am1. November <strong>2013</strong> um 16:00 Uhr imHotel Oranien in Wiesbaden stattfinden.Ich freue mich auf Ihre Teilnahme!Alfred KriegerKammerpräsident„Vertikale Differenzierung“: Teamentwicklung in der RehaHessenIn der Diskussionum dieEntwicklung derPsychologischenDienste vonReha-Einrichtungengibt es einneues Schlagwort:„vertikaleDifferenzierung“.Karl-Wilhelm HöfflerWährend vordem Bologna-Prozess die Psychologischen Dienste fastausschließlich aus Diplom-PsychologInnenbestanden, teilweise ergänzt um eine Psychologisch-technischeAssistentIn (PsTA),wird nun das Bild „bunter“. Es gibt mittlerweiledie approbierten KollegInnen, diemit Master-Abschluss, die mit Diplom, undkünftig werden sich vielleicht auch KollegInnenmit einem Psychologie-Bachelor-Abschluss in Reha-Einrichtungen bewerben.Die Deutsche RentenversicherungBund (DRV Bund) hat bereits reagiert. Wobisher beispielsweise in einer Klinik (somatischeIndikation) mit 240 belegtenBetten drei Diplom-PsychologInnen und(ca.) ein(e) PsTA tätig waren, könnte sichkünftig die Zusammensetzung des Teamsdeutlich ändern: 1 Psychologische PsychotherapeutIn,1,5 Diplom- oder Master-PsychologInnen,0,5 Bachelor-PsychologIn,1 PsTA oder 0,75 Bachelor-PsychologIn.Man erkennt dabei auch: Die „vertikale Differenzierung“soll bei der DRV Bund in etwakostenneutral bleiben.Diese Veränderung stellt eine Herausforderungfür die Teams der PsychologischenDienste dar. Es ist mittlerweilenicht mehr so („wie früher“), dass alleKollegInnen alles machen können. Psychotherapie(inkl. Diagnostik im Hinblickauf Psychopathologie) als nicht ärztlichdelegierte Leistung steht unter dem Approbationsvorbehalt,wobei mit gutenGründen die Auffassung vertreten wird,Anamnese, Diagnose- und Indikationsstellungseien als höchstpersönliche Leistungenauch nicht delegierbar. Und dieBachelor-AbsolventInnen werden nur dieLeistungen erbringen dürfen (so die DRVBund), hinsichtlich derer in der Klassifikationtherapeutischer Leistungen (KTL)auch Nicht-PsychologInnen als Leistungserbringergenannt werden, also z. B. Entspannungsverfahren,inkl. Biofeedback, sowiePatientenvorträge und -schulungen.Der Angestellten-Ausschuss (AusschussPsychotherapie in Institutionen) der HessischenPsychotherapeutenkammer erstelltderzeit einen Katalog von Tätigkeitsbeschreibungensowohl für die angestelltenapprobierten KollegInnen wie auch für diejenigen,die mit Diplom, Master oder Bachelorin Kliniken, Beratungsstellen oderanderen Einrichtungen arbeiten möchten.Damit soll die Diskussion in den psychologischenTeams versachlicht und erleichtert,gleichzeitig aber auch der „Wert“ derApprobation und die Notwendigkeit, approbierteKollegInnen in den Einrichtungenzu beschäftigen, herausgehoben werden.Dieser „Wert“ ist nicht überall unumstritten.Während die DRV Bund auch in densomatischen Reha-Einrichtungen mindestenseine(n) Psychologische(n) PsychotherapeutInfordert, konnten sich die DRV-Regionalträger (die früheren LVAs) nur zueiner „Empfehlung“ in diese Richtung<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2013</strong>313