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Psychotherapeutenjournal 3/2013 (.pdf)

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Mitteilungen der PsychotherapeutenkammerWissens z. B. Mannheim und Münsteretc.) als Grundlage zu nehmenfür die zukünftige Bedarfsplanung?Kappauf: Eine Bedarfsplanung sollte sichan den Krankendaten sowie an regionalenGesundheitszielen ausrichten. Daran zeigenauch die Krankenkassen bisher kaumInteresse.Bettinger: Was halten Sie von derAbschaffung der Kassenzulassungfür Psychotherapeuten, sodass jederKollege mit psychotherapeutischerQualifikation zugelassen wird? Esgab vor Jahren Bestrebungen, dieKVen abzuschaffen.Kappauf: Die KV ist eine Selbstverwaltungsstrukturfür Ärzte und Psychotherapeuten,sie bietet demokratisch legitimierteMitwirkungsmöglichkeiten und gewährleistetdie gleiche Augenhöhe z. B. in derBeziehung mit den Krankenkassen. DieVorteile einer starken Vereinigung kommenfür die Psychotherapeuten jedochnur dann zum Tragen, wenn eine weitgehendeInteressensgleichheit mit den ärztlichenFachgruppen besteht. Da der Anteilder Psychotherapeutensitze in der KV-Vertreterversammlungauf maximal 10% begrenztist, können sie nur solche Positionendurchsetzen, mit denen die Mehrheitder Ärzte einverstanden ist. Bei Honorarfragenwurden die Psychotherapeuten inden letzten Jahren bei KV-Entscheidungenausnahmslos überstimmt.Kosten- und Versorgungssteuerungszielsetzungenbei der Zulassung sind legitim.Die Qualifikation allein ist auch bei anderenBerufen – z. B. Lehrer, Ingenieure, Verwaltungsfachkräfte– nicht hinreichend füreine Anstellung.Differenzierte Psychotherapeutensuche auf der Homepage der LPKStartseite der Homepage der LPK Rheinland-Pfalz– www.lpk-rlp.dePsychotherapeutInnen in privater Praxisund in der Vertragsarztpraxis brauchen einSuchportal, das eindeutig die Approbationvoraussetzt, und Psychotherapiesuchendebrauchen Stichworte, mit deren Hilfe sieInformationen über die Angebote erfragenkönnen. Unter diesen Gesichtspunktenwurde die Psychotherapeutensuche derLPK überarbeitet. (Außerdem gab es nocheine Umstellung der gesamten Homepagewww.lpk-rlp.de auf das Programm „typo3“.)Mit der Ausweitung der Kostenerstattungvon Psychotherapie können mehrMenschen behandelt werden, wenn sieeinen geeigneten Behandler finden. Dieneue Suchmaske bietet auf den erstenBlick die Wahlmöglichkeit nach Kassenleistungoder Leistungen auf privater Verrechnungsbasis.Für die Erreichbarkeit genügtes, die ersten beiden Zahlen der Postleitzahleinzugeben. Um für die jeweiligenProblemlagen eine präzise Suche zu ermöglichen,sind unter „Personengruppen“besondere Zielgruppen und unter „Präferenzen“und „Methoden“ sind spezielleTätigkeitsschwerpunkte der PsychotherapeutInnenaufgeführt. Damit kann die„Psychotherapeutensuche“ nun den Anfragender PatientInnen Rechnung tragenund eine detailliertere Suche nach deroder dem passenden PsychotherapeutInund Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInanbieten.Wir möchten uns an dieser Stelle bei unserenMitgliedern für die rege Beteiligungund die Bekanntgabe der erforderlichenDaten bedanken und Sie gleichzeitig einladen,unsere Psychotherapeutensuche zubesuchen und dort Ihre Angaben zu überprüfen.Weiterbildung zum Gutachter im Bereich RechtspsychologieRheinland-PfalzSeit einigen Jahren häufen sich bei der LPKNachfragen von Gerichten, Anwälten undStaatsanwälten nach „qualifizierten“ Gutachterinnenund Gutachtern in verschiedenenRechtsbereichen. Weil die LPK RLPgerne entsprechend qualifizierte Kammermitgliedernennen möchte, die Qualifikationaber auch prüfen muss, wurde vomletzten Aus- und Weiterbildungsausschussmit Unterstützung von Dipl.-Psych. ChristophSchmitt ein Vorschlag zur Erweiterungder Weiterbildungsordnung erarbeitet. DieserVorschlag wurde von der Vertreterversammlungim November 2011 angenommen.Die Weiterbildung definiert die Anforderungenan eine rechtspsychologisch-gutachterlicheTätigkeit durch Psychotherapeuten.Die Bereichsbezeichnung führt zur Aufnahmein eine den zuständigen Justiz- und Verwaltungsbehördenvorliegende Sachverständigenliste.Die entsprechenden Gutachterwerden auch, sofern gewünscht, aufder Homepage der Kammer geführt.Nach den Wahlen zur Vertreterversammlungwurde neben anderen Ausschüssenund Kommissionen auch der Prüfungsausschussim Bereich der rechtspsychologischgutachterlichenTätigkeit gegründet. Er tagtnun seither regelmäßig und es sind inzwischenvier Sachverständige anerkannt, einweiterer Antrag ist in Prüfung. Die anerkanntenSachverständigen finden Sie auch aufder Homepage der Kammer (www.lpk-rlp.de/cms/sachverstaendigenliste.html).Wir möchten an dieser Stelle alle Kolleginnenund Kollegen, die schon länger als Gutachterund Gutachterinnen tätig sind unddie eine Anerkennung im Rahmen der Weiterbildungsordnunganstreben, einladen,ihre Unterlagen einzureichen. Die Prüfungdieser Unterlagen erfolgt dann so schnellwie möglich. Wenn Sie Interesse haben, dieWeiterbildung zu absolvieren, wenden Siesich an die Geschäftsstelle der LPK RLP.332 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2013</strong>

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