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Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

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Nutzungsbekundungen angemietet. Erst am Abend selbst entpuppt sich dann<strong>die</strong> „Geburtstagsparty“ als bundesweit beworbenes Rechtsrockkonzert oder <strong>die</strong>Veranstaltung des „Heimatvereins“ als rechtsextremer Kameradschaftsabend.Hier kann ein detaillierter Mietvertrag schon im Voraus genauer Auskunftverlangen, was eigentlich genau in den Veranstaltungsräumen stattfinden soll und<strong>die</strong> Gefahr von „Strohmiet-Verhältnissen“ verringern. Bei Verstößen und falschenAngaben bietet ein entsprechender Vertragsverstoß zu<strong>dem</strong> <strong>die</strong> Grundlage füreine sofortige Kündigung der Räumlichkeiten oder eine Vertragsstrafe.3Formulierungsvorschlag Vertragszweck:§ XDie Vermietung erfolgt zum Zwecke / aus Anlass der im Folgenden genauaufgeführten Veranstaltung unter <strong>dem</strong> Titel:§ XXCharakter der VeranstaltungDer Mieter erklärt durch Ankreuzen, dass <strong>die</strong> Veranstaltung folgendenCharakter hat:Parteipolitische VeranstaltungÜberparteiliche, politische VeranstaltungKulturelle VeranstaltungPartyPrivater Charakter 3Auch Mieter von Ladenräumen stehen in der Pflicht, über ihr Sortiment und zuerwartende Reaktionen der Öffentlichkeit im vornherein aufzuklären. So gab dasLandgericht Berlin der Räumungsklage einer Vermieterin statt, <strong>die</strong> den Mietvertrageines Mieters angefochten hatte, der in seinem Laden zumindest auch Bekleidungder in rechtsextremen Kreisen populären Marke „Thor Steinar“ anbot. 43 Formulierung aus <strong>dem</strong> Muster-Raumnutzungsvertrag der MBR, vollständig erhältlich über:www.mbr-berlin.de.4 Landgericht Berlin, Urteil vom 14.10.2008 – 29 0 143/08.Rechtsextremismus und öffentlicher Raum 147

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