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Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

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neten freien Trägern entwickeln und durchführen zu lassen. Im Unterschiedzur eher fernen Justiz <strong>mit</strong> Behördencharakter haben letztere den unbestrittenenVorteil der Nähe zum sozialen wie un<strong>mit</strong>telbaren <strong>kommunale</strong>n Umfeldund da<strong>mit</strong> <strong>die</strong> Möglichkeit, Beratung und Hilfe sehr nah an <strong>die</strong> Betroffenenund deren Lebenswelt herantragen zu können. Umgekehrt können auch <strong>die</strong>Kommune im schwierigen Umgang <strong>mit</strong> rechtsextremen Straftätern beraten,beispielsweise im Fall der Rückkehr in das Gemeinwesen nach Verbüßen einerHaftstrafe.Ähnliches ist für den Bereich von Diversionsverfahren zu fordern. Nach JGG §45 kann unter bestimmten Umständen einer Tat von Strafverfolgung abgesehenwerden. In der Regel ist das verbunden da<strong>mit</strong>, bestimmte pädagogischeAuflagen zu erfüllen. Dazu zählen bspw. ebenso gemeinnützige Tätigkeitenwie <strong>die</strong> Teilnahme an sozialen Trainings. Auch hier sind nur ausgesprochenwenige Angebote bekannt, <strong>die</strong> speziell auf <strong>die</strong> Zielgruppe rechtsextremistischmotivierter junger Täter zugeschnitten sind.Betroffene Jugendliche und Szenen frühzeitig in den KommunenerreichenJugendliche, <strong>die</strong> strafrechtlich (auch) im Zusammenhang <strong>mit</strong> einschlägigenrechtsextremistischen Delikten auffällig werden, sind gerade im beginnendenJugendalter gut für Jugendhilfe und Jugendarbeit erreichbar. Erkennbar sind<strong>die</strong> Entwicklungen oft schon früh im Schulalltag. Entsprechend empfiehlt sich<strong>die</strong> Zusammenarbeit in der <strong>kommunale</strong>n <strong>Auseinandersetzung</strong> <strong>mit</strong> Rechtsextremismuszwischen Kommunalpolitik, Verwaltung, der Jugendhilfe und Schulen– wohl wissend um <strong>die</strong> Probleme, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Zusammenarbeit nach wievor beinhaltet. Zugleich muss davor gewarnt werden, möglicherweise nochfrüher oder bereits im Kindesalter entsprechende Gefährdungen ausmachenzu wollen. Gewarnt werden soll gleichzeitig vor prognostischen „Allmachtsphantasien“,<strong>die</strong> früh zu wissen glauben, wohin sich jemand entwickelt. SolcheInterpretationen vermeintlich früher Gefährdungen enthalten immer aucheine Festlegung, <strong>die</strong> stigmatisierend wirkt. Wird sie zu<strong>dem</strong> noch aktenkundig,könnte sie eine Eigendynamik produzieren: Das Urteil steht fest und <strong>die</strong> Entwicklungnimmt wie eine „sich selbst erfüllende Prophezeiung“ ihren Lauf. DasSchwierige an pädagogischer Praxis liegt gerade darin, einerseits aufmerksamfür frühe Entwicklungen zu sein, aber immer auch <strong>die</strong> Offenheit zu zeigen,einmal gefasste Urteile revi<strong>die</strong>ren zu können bzw. <strong>mit</strong> Anteilnahme <strong>die</strong> weitereEntwicklung zu verfolgen.Der Umgang <strong>mit</strong> rechtsextremen Straf- und Gewalttaten 87

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