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Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

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Das Landgericht Berlin zur Aufklärungspflicht des Mieters:„Es lag auf der Hand, dass der öffentliche Verkauf von Produkten der in Me<strong>die</strong>nund Öffentlichkeit <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Image einer rechtsradikalen Gesinnung belastetenMarke nicht nur ein hohes politisches und erfahrungsgemäß auchtätliches Konfliktpotential birgt. Dafür kommt es nicht entscheidend auf <strong>die</strong>Frage an, ob das Image der Marke objektiv zu Recht in <strong>die</strong>ser Weise dargestelltund empfunden wird. Die entsprechende öffentliche Publizierung und<strong>die</strong> Reaktionen – etwa Verbote des Tragens von Kleidung <strong>die</strong>ser Marke inBehördengebäuden und Sportsta<strong>die</strong>n – sind geeignet, <strong>die</strong> öffentliche Meinungentsprechend zu prägen und gerade angesichts der Erfahrungen <strong>mit</strong><strong>dem</strong> Nationalsozialismus in der deutschen Geschichte couragierte und heftigeGegenwehr in verschiedenen Formen gegen <strong>die</strong> Verbreitung derartigerKleidung hervorzurufen.“ Daher durfte „<strong>die</strong> Klägerin redlicherweise Aufklärungüber den beabsichtigten Vertrieb von Kleidung der in der Öffentlichkeitumstrittenen Marke erwarten“. 55Ebenso entschied kurz darauf das Oberlandesgericht Naumburg: 6Oberlandesgericht Naumburg:„Macht der Mieter in seiner Sortimentsliste bewusst unvollständige Angabenund verschweigt er insbesondere eine Mo<strong>dem</strong>arke, <strong>die</strong> in der Öffentlichkeit<strong>mit</strong> einem Bezug zur rechtsradikalen Szene wahrgenommen wird, so kannder Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.“ 6Neben den ordnungsrechtlichen Regulierungsmöglichkeiten des GaststättenundGewerberechts stehen den Kommunen insbesondere auch bauordnungsundbauplanungsrechtliche Ansätze gegen rechtsextremistische Nutzungsversuchezur Verfügung. Dafür einige Beispiele:5 Ibid.6 Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 28.10.2008 – 9 U 39/08. Das Urteil ist nicht letztinstanzlich.Der beklagte Mieter will laut Presse<strong>mit</strong>teilung der Mediatex GmbH vom 4.12.2008Revision vor <strong>dem</strong> Bundesgerichtshof einlegen.148 Rechtsextremismus und öffentlicher Raum

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