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Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

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Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitDie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist unbedingt in <strong>die</strong> Strategie einzubeziehen.Auch <strong>die</strong>sbezüglich können <strong>die</strong> Kommunen Unterstützung durch denVerfassungsschutz erhalten. Grundsätzlich gilt, dass <strong>mit</strong> Bekanntwerden einesVorgangs in der Presse eine konsequente Handlungslinie kommuniziert undverfolgt werden sollte. Diese Linie ist so gut zu begründen, dass sie auch beisteigen<strong>dem</strong> Druck (z. B. durch Presse, Bürgerinitiativen, örtliche Politik) beibehaltenwerden kann. Dazu ist eine Abstimmung der beteiligten Stellen voneminenter Bedeutung.Insgesamt ist Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Immobiliengeschäften <strong>mit</strong>rechtsextremistischem Hintergrund ein „zweischneidiges Schwert“: Einerseitssollen dadurch <strong>die</strong> Bürger informiert und der zivilgesellschaftliche Protest gefördertwerden, andererseits bietet eine umfängliche Presseberichterstattung denRechtsextremisten immer auch eine Gelegenheit, sich öffentlichkeitswirksamzu präsentieren. Es muss da<strong>mit</strong> gerechnet werden, dass <strong>die</strong> Presseberichterstattungdurch Rechtsextremisten durch gezielte Provokationen (z. B. das Zurschaustellenvon NPD-Symbolen am Objekt oder großspurige Ankündigungen von„Schulungszentren“, „Wahlkampfzentralen“ etc.) bewusst „angeheizt“ wird.Vor <strong>die</strong>sem Hintergrund ist ein guter Kontakt der Kommunen zu den örtlichenMe<strong>die</strong>n sehr hilfreich. Ziel der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist in je<strong>dem</strong> Fallein sachlicher und unaufgeregter Umgang <strong>mit</strong> der Angelegenheit.Kontakt:Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration- Verfassungsschutz -Präventions- und ÖffentlichkeitsarbeitPostfach 44 20, 30044 HannoverTelefon: 0511/6709-217Telefax: 0511/6709-380E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@abt6.mi.niedersachsen.deRechtsextremismus und öffentlicher Raum 181

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