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Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

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Lebensgefährten, der nach Einschätzung der Beraterin deutlich als rechtsextremerkennbar ist. Die Mitarbeiterin der Beratungsstelle beschreibt im Folgenden,dass sie – obgleich sie <strong>die</strong>se Situation sehr wohl erkennt – ihre Aufgabe nichtdarin sieht, sich zu <strong>die</strong>sem Mann und seiner Haltung zu positionieren bzw. einedirekte Intervention zu <strong>die</strong>ser Tatsache einzuleiten. Vielmehr diagnostiziert sieim Laufe der Beratungsgespräche ein deutliches Autonomiedefizit der jungenFrau, <strong>die</strong> dazu neigt, sich in ihren sozialen Beziehungen generell von vermeintlichstarken Personen abhängig zu machen. Die Beraterin sieht ihre primäreAufgabe nun zunächst darin, <strong>die</strong>ses Autonomiedefizit gemeinsam <strong>mit</strong> der jungenFrau zu bearbeiten. Die Aufarbeitung <strong>die</strong>ses Grunddefizits begreift sie alsBasis aller weiteren Interventionen, da für sie <strong>die</strong> psychosoziale Entlastung derjungen Frau und <strong>die</strong> Entwicklung ihres Selbstkonzepts im Vordergrund stehenmüssen. Die Möglichkeit, <strong>die</strong> junge Frau un<strong>mit</strong>telbar und fordernd <strong>mit</strong> der Ablehnungihres Lebenspartners – besser seiner offenkundigen Einstellungen –zu konfrontieren bzw. daraus eine direkte Intervention abzuleiten, hält sie vor<strong>dem</strong> Hintergrund der eingeschätzten Problemlage und der professionellen Beziehungfür fachlich unangemessen und strategisch unklug.Die Beispiele verdeutlichen <strong>die</strong> Spannung zwischen Ansprüchen der Themen-Spezialisten und denen der jeweiligen Regel<strong>die</strong>nste. „Die Angehörigen der jeweiligenhistorisch ausdifferenzierten Professionen sind Spezialisten zur Konstruktionvon ‚Spezialwahrheiten’, von spezifischen Wahrheitsausschnitten,eben jenen, über <strong>die</strong> kompetent zu entscheiden man geschult ist“ (Soeffner:251). Die gesellschaftliche Aufgabenzuweisung der jeweiligen Profession istalso entscheidend für <strong>die</strong> Problemdeutung und <strong>die</strong> Ausbildung von Verfahrenswissenzur Intervention. Der gesellschaftliche Auftrag der Rechtsextremismus-Expertenist vorrangig <strong>die</strong> Bekämpfung eines gesamtgesellschaftlichenProblems. Folgerichtig ist <strong>die</strong> Sicht auf seine Repräsentanten bzw. auf seineRepräsentationsformen <strong>die</strong> auf einen politischen Feind. Die Arbeitsansätzekönnen nur im konsequenten Thematisieren, Positionieren, Abgrenzen undBekämpfen liegen. Der gesellschaftliche Auftrag der Regel<strong>die</strong>nste, in <strong>die</strong>semBeispiel der Beratungsangebote des Jugendamtes, ist <strong>dem</strong>gegenüber <strong>die</strong> Stärkungpersonenbezogener Kompetenzen als Beitrag zum gelingenderen Leben.Die Mitarbeiter/innen betrachten Repräsentanten wie Repräsentationsformendes Rechtsextremismus in der Beratung – ebenso folgerichtig – als individuelleFälle <strong>mit</strong> komplexen Problemhintergründen. Rechtsextreme Orientierung vonJugendlichen beispielsweise kann aus <strong>die</strong>ser Perspektive nur als ein Symptom,als Ausdruck tiefer gehender Prozesse gesehen werden. Ansatz der Bearbeitungmüssen <strong>die</strong> eigenen Ressourcen der Klienten sein, <strong>die</strong> zur Bewältigungihrer Lebensprobleme zur Verfügung stehen. Im Fall der Erziehungs- und Familienberatungliegen <strong>die</strong>se wiederum vorrangig in der Familie – in der Refle-282 Prävention gegen Rechtsextremismus in der Kommune

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