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Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

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Einrichtungen keine Rechtsnachteile zu erleiden. Zivilgesellschaftliche und antifaschistischeFachinstitutionen werden Kommunen dabei gern unterstützen. 183.3 Ausdifferenzierung der VermietungsbedingungenFalls eine Anmietung durch Rechtsextremisten nicht verhindert werden kann,bestehen Möglichkeiten durch <strong>die</strong> Ausgestaltung eines Nutzungsvertrags, denMissbrauch öffentlicher Einrichtungen zu verhindern oder ggf. wenigstens zusanktionieren. Ebenso wie bei privatrechtlichen Mietverhältnissen ist es dabei wünschenswert,insbesondere genaue Kenntnis über den Veranstaltungszweck zu erhaltensowie eine Untervergabe an Dritte zu verhindern. Eine abweichende Veranstaltungsgestaltungkann als wichtiger Grund zur Kündigung führen.Im Rahmen einer Vertragspräambel oder direkter Verankerung in der Vereinbarungkann zu<strong>dem</strong> der besondere Charakter diverser öffentlicher Räume wieSchulen oder parlamentarische Institutionen gewürdigt werden.Formulierungsvorschlag:Der Mieter ist nicht berechtigt, <strong>die</strong> Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungenzu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengutdargestellt und / oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbstoder von Besuchern der Veranstaltung.19Der Mieter bekennt <strong>mit</strong> seiner Unterschrift, dass <strong>die</strong> Veranstaltung keinerechtsextremen, rassistischen, antise<strong>mit</strong>ischen oder anti<strong>dem</strong>okratischen Inhaltehaben wird. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift<strong>die</strong> Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, <strong>die</strong>im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehenoder <strong>die</strong>se repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. 1918 Fachliche Unterstützung ist erhältlich durch das Antifaschistische Pressearchiv und Bildungszentrumin Berlin (apabiz, bundesweit tätig), <strong>die</strong> jeweiligen Mobilen Beratungsteams in denneuen Bundesländern sowie Hessen, Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt (arug, fürNiedersachsen und Bremen), Arbeitsstelle Neonazismus in Düsseldorf (für NRW), Info- und Bildungsstellegegen Rechtsextremismus in Köln (Regierungsbezirk Köln), Antifaschistische Informations-,Dokumentations- und Archivstelle München (aida e.V., für Süddeutschland).19 Formulierung aus <strong>dem</strong> Muster-Raumnutzungsvertrag der MBR, vollständig erhältlich über:www.mbr-berlin.de.Rechtsextremismus und öffentlicher Raum 157

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