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vsbericht-2013

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VERFASSUNGSSCHUTZ UND DEMOKRATIESeit Ende 2004 tauschen Vertreter von Sicherheitsbehörden desBundes und der Länder im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum(GTAZ) Informationen zur Bekämpfung des islamistischenTerrorismus aus. Die Abstimmung von Bewertungen undMaßnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezugwird dadurch deutlich erleichtert und beschleunigt.Die Einrichtung einer gemeinsamen Antiterrordatei von Nachrichtendienstenund Polizeibehörden des Bundes und der Länderim Frühjahr 2007 sowie die Möglichkeit zur Führung gemeinsamerProjektdateien haben die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehördengezielt unterstützt und den Informationsaustauschweiter optimiert. Das Bundesverfassungsgericht hat mit demUrteil vom 24. April <strong>2013</strong> die Antiterrordatei in ihren Grundstrukturenfür verfassungsgemäß erklärt, allerdings festgestellt, dasseine solche Verbunddatei hinsichtlich der zu erfassenden Datenund ihrer Nutzungsmöglichkeiten einer hinreichend bestimmtengesetzlichen Ausgestaltung bedarf, die bis zum 31. Dezember 2014geschaffen sein muss.Mit dem am 31. August 2012 in Kraft getretenen „Rechtsextremismus-Datei-Gesetz“(RED-G) ist die gesetzliche Voraussetzungfür eine Datei geschaffen worden, die dazu dient, den Informationsaustauschzwischen den Verfassungsschutz- und den Polizeibehördenin Bund und Ländern sowie dem MAD im Bereich derBekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus effektiverzu gestalten.Ende 2012 wurde das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum(GETZ) zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus,des Linksextremismus/-terrorismus, des Ausländerextremismus/-terrorismusund der Spionage einschließlichproliferationsrelevanter Aspekte eingerichtet, in dem Vertreterder Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern Informationenaustauschen. Ebenso wie das GTAZ ist das GETZ keine neueBehörde, sondern die zeitgemäße Ausformung einer Informations-und Kommunikationsplattform aller beteiligten Behörden.Durch die Einrichtung des GETZ werden weder ZuständigkeitsnochBefugnisfragen tangiert. Ziel ist es, die Fachexpertise allerBehörden unmittelbar zu bündeln und einen möglichst lückenlosenund schnellen Informationsfluss sicherzustellen.19

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