Produkte aus Blech â da wird was draus! - Kreis-Volkshochschule ...
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AGB<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Anmeldung<br />
Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich mit<br />
der im Programmheft beiliegenden Anmeldekarte<br />
bei den Anmeldestellen in den Verbandsgemeindeverwaltungen<br />
zu erfolgen, kann aber auch telefonisch,<br />
persönlich oder per Internet (www.kvhsneuwied.de)<br />
erfolgen.<br />
Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet<br />
grundsätzlich zur Zahlung der Kursgebühr.<br />
Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.<br />
Wird ein Kurs abgesagt oder verschoben<br />
bzw. ist er bereits belegt, so werden die angemeldeten<br />
Teilnehmenden telefonisch oder schriftlich<br />
informiert.<br />
Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge<br />
des Eingangs berücksichtigt.<br />
In Ausnahmefällen, z.B. bei nicht voll belegten<br />
Kursen, können Anmeldungen auch noch nach<br />
Beginn des Kurses erfolgen. Die rechtzeitige Anmeldung<br />
VOR Kursbeginn stellt jedoch sicher,<br />
<strong>da</strong>ss keine Veranstaltungen mangels Teilnehmenden<br />
abgesagt werden, die schließlich doch<br />
hätten stattfinden können.<br />
Die Teilnahme an Veranstaltungen der kvhs Neuwied<br />
und ihrer örtlichen Einrichtungen verpflichtet<br />
zur Eintragung in die Teilnahmeliste. Die Kursleitenden<br />
sind verpflichtet, die Unterschrift der Teilnehmenden<br />
in die Liste aufzunehmen und die<br />
Anwesenheit bei jedem Kurstermin zu vermerken.<br />
Kursgebühren<br />
Für die Kursgebühr ist bei der Anmeldung grundsätzlich<br />
<strong>da</strong>s Einverständnis zur Abbuchung im<br />
Lastschriftverfahren zu erteilen. Die Höhe der<br />
Kursgebühr ist i.d.R. <strong>aus</strong> dem Programmheft ersichtlich.<br />
Die Kursgebühr <strong>wird</strong> zu Beginn des Kurses fällig<br />
und muss bis spätestens zum zweiten Kurstermin<br />
bezahlt sein. Ausnahmen sind besonders gekennzeichnet.<br />
Zahlungsbelege sind der Kursleitung vorzulegen<br />
und gelten als Hörerkarte, die auf Verlangen vorzuzeigen<br />
ist.<br />
Materialkosten sind grundsätzlich nicht in der<br />
Kursgebühr enthalten.<br />
Kurse mit weniger als der Mindestteilnehmerzahl<br />
(i.d.R. 8 Personen) werden grundsätzlich nur<br />
durchgeführt, wenn die Teilnehmenden bereit<br />
sind, die Kursgebühr der fehlenden Personen<br />
anteilig zu übernehmen oder wenn die Zahl der<br />
Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt <strong>wird</strong>.<br />
Durch Versäumnisse des/der Teilnehmenden<br />
oder unbegründetes Abbrechen der Teilnahme an<br />
den Veranstaltungen entsteht kein Anspruch auf<br />
Erstattung oder Nachlass der Gebühr (s.a. Rücktritt).<br />
Werden Kursgebühren nicht bezahlt, fallen<br />
ab der zweiten Zahlungserinnerung Mahngebühren<br />
in Höhe von jeweils 5,00 Euro an.<br />
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firmen<br />
und Organisationen, die unser jeweils aktuelles<br />
Programmheft mit einer Anzeige unterstützt haben,<br />
räumen wir auf die Kursgebühren einen<br />
Preisnachlass von 10% ein. Ein entsprechender<br />
Nachweis muss der Anmeldung beigefügt werden.<br />
Rücktritt<br />
Die kvhs Neuwied e.V. und ihre örtlichen Einrichtungen<br />
können wegen mangelnder Beteiligung/Nichterreichen<br />
der Mindestteilnehmerzahl,<br />
Ausfall einer/eines Kursleiters/Kursleiterin oder<br />
<strong>aus</strong> anderen Gründen eine Veranstaltung absagen.<br />
In diesem Fall werden alle im Vor<strong>aus</strong> geleisteten<br />
Zahlungen erstattet. Weiter gehende Ansprüche<br />
gegen die kvhs Neuwied e.V. sind <strong>aus</strong>geschlossen.<br />
Abmeldungen von Teilnehmenden sind grundsätzlich<br />
nur bis zu Beginn der Veranstaltung möglich.<br />
In begründeten Ausnahmefällen können Teilnehmende<br />
nach der zweiten Unterrichtsstunde eines<br />
Kurses schriftlich ihren Rücktritt vom Kurs mitteilen.<br />
Ausgenommen <strong>da</strong>von sind alle Veranstaltungen<br />
mit maximal 4 Kursterminen, Tages- und<br />
Wochenendkurse, Einzelveranstaltungen, Studienreisen<br />
und Exkursionen. In diesen Fällen muss<br />
die Abmeldung eine Woche vor Beginn, in besonders<br />
gekennzeichneten Ausnahmen auch früher,<br />
erklärt werden.<br />
Die Abmeldung muss der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung<br />
oder dem/der Leiter/-in der<br />
örtlichen Einrichtung schriftlich mitgeteilt werden.<br />
Kursleitende sind nicht berechtigt, Abmeldungen<br />
entgegen zu nehmen.<br />
Erfolgt keine form- und fristgerechte Abmeldung,<br />
so müssen bei Fernbleiben/Abbruch des Kurses<br />
die gesamten Kursgebühren gezahlt werden; es<br />
besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder<br />
Erlass.<br />
Bei begründeten Abmeldungen nach Kursbeginn<br />
ist eine Kursgebühr in Höhe der anteilig erteilten<br />
Unterrichtsstunden sowie eine Verwaltungsgebühr<br />
in Höhe von 5.00 Euro zu zahlen.<br />
Der Wechsel vom ursprünglich belegten Kurs in<br />
einen anderen kann nur in Absprache mit der<br />
Außenstellenleitung erfolgen.<br />
Bescheinigungen<br />
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch<br />
<strong>aus</strong>gestellt, wenn mindestens 80% der Unterrichtsstunden<br />
eines Kurses besucht wurden.<br />
Urheberschutz<br />
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen<br />
sind nicht erlaubt. Lehrmaterial <strong>da</strong>rf<br />
ohne Genehmigung der kvhs Neuwied e.V. nur zu<br />
privaten Zwecken genutzt werden.