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Tätigkeitsbericht 2010.pdf - Landwirtschaftskammer Tirol

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landwirtschaftlichen Siedlungsverfahren, grundverkehrsbehördlichen Verfahren, Verfahrennach dem Wald- und Weideservitutengesetz, Verfahren nach dem Güter- undSeilwegelandesgesetz sowie Verfahren betreffend Agrargemeinschaften nach dem<strong>Tirol</strong>er Flurverfassungslandesgesetz 1996.Den Mitgliedern wurde insbesondere Hilfestellung bei der Erstellung von Anträgenvon Siedlungsübereinkommen und –verträgen sowie Flurbereinigungsübereinkommenund –verträgen geboten.n Die Beratung bei landwirtschaftlichen Hofübergaben erfolgte im Zuge von Vorgesprächenhinsichtlich Übergabsverträgen mit allen Familienangehörigen, welchenumfassend Rechtsauskunft betreffend das <strong>Tirol</strong>er Höfegesetz (grundverkehrsrechtlicheBeschränkungen, gesetzliche Sondererbteilungsvorschriften, Anerbenrecht,Übernahmswert, Grundsatz des Wohlbestehenkönnens, Abfindungsansprüche,Nachtragserbteilung, gesetzliches Ausgedinge zu Gunsten des Ehegatten), das <strong>Tirol</strong>erGrundverkehrsgesetz 1996 (Genehmigungsvoraussetzungen, Ausnahmen von derGenehmigungspflicht), das <strong>Tirol</strong>er Grundsicherungsgesetz (Vermögensregress, Zugriffauf Ausgedingeleistungen), das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht, das Wohnungsgebrauchsrechtsowie hinsichtlich der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten§(Baugrundstücke, Geldzahlungen und Wohnrecht für Weichende, Pflichtteilsverzicht,Nachtragserbteilung, Belastungs- und Veräußerungsverbot, Heimfallsrecht, Aufgriffsrecht,Vorkaufsrecht, Dienstbarkeiten, etc.) gegeben wurde.Die Ergebnisse dieser Beratungen wurden in Aktenvermerken und Schreiben (Ersuchenum Vertragserstellung) festgehalten, welche in der Folge die Grundlage für dieErstellung von Übergabsverträgen durch Notare in Innsbruck waren.n Neben den oben erwähnten Übergabsverträgen, wurden auch umfassende Beratungenin sonstigen erbrechtlichen Angelegenheiten gegeben. Hier wurde vor allemauf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht eingegangen sowie die Gestaltung dergewillkürten Erbfolge erörtert. Den Mitgliedern wurden nach ihren Wünschen undVorstellungen Testamentsentwürfe erstellt.n Die Mitglieder wurden vor allem auch in Rechtsberatungen auf die Gefahren einesRückgriffs durch das Land <strong>Tirol</strong> im Rahmen des <strong>Tirol</strong>er Grundsicherungsgesetzes hingewiesen.Zusätzlich wurden Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Grundsicherungsansprücheunterstützt.n Rechtsauskünfte wurden vor allem betreffend Dienstbarkeiten (Wohnrechte, Wegerechte,Wasserrechte, Holzbezugsrechte usw.) sowie zu verschiedensten Materiengesetzengegeben.n Neben Prüfungen und Stellungnahmen zu diversen Verträgen wurden auch Antwortschreibenim Namen der Mitglieder an Rechtsanwälte sowie Aufforderungsschreibenim Namen der Mitglieder verfasst.n Im Namen der Mitglieder wurden Stellungnahmen in den verschiedensten verwaltungsrechtlichenVerfahren sowie Berufungen und verschiedenste Anträge zur Vorlagean Behörden verfasst.n Als Rechtsreferent der <strong>Landwirtschaftskammer</strong> wurden verschiedenste Fachvorträge(Übergabeseminar, Agrarrechtliche Vorschriften für den Liegenschaftsverkehr, Grundverkehrnach den Novellen 2009/2010, Pachtverträge aus vertragsrechtlicher Sicht, Rechtsgrundlagender Wald- und Weidenutzungsrechte) erstellt und auch mehrfach gehalten.n Als Rechtsreferent der <strong>Landwirtschaftskammer</strong> wurde auch in Schulungs- undFortbildungsveranstaltungen (WIFI, LFI, LK) mitgewirkt.66 Recht und Wirtschaft

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