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Downloads - Österreichischer Kommunal-Verlag

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Recht & Verwaltung 13Der Gemeindebund hat nicht weniger als viermal Verhandlungen über die Kostenfolgen im Konsultationsgremiumeingefordert. Aber der Bundeskanzler als Vorsitzender dieses Gremiums gingjedenfalls den Weg des geringsten Widerstandes – er berief das Gremium gleich gar nicht ein.den Maßnahmen zu berücksichtigenund einzuhalten sind. Dieswurde bereits im Jahr 1998 imRahmen der Vereinbarung desBundes, der Länder und Gemeindenüber einen Konsultationsmechanismusfestgelegt. Darin sindneben Informationspflichtenauch Verhandlungs- und Kostentragungspflichtenvereinbart.Gemäß dieser Vereinbarung hatder Bund seine Verordnungsentwürfesamt einer Darstellungder finanziellen Auswirkungenauf die Gebietskörperschaftenallen Partnern dieser Vereinbarungmit mindestens vierwöchigerFrist zur Stellungnahme zuübermitteln. Für den Fall, dassein Rechtsetzungsvorhaben desBundes finanzielle Belastungenanderer Gebietskörperschaftennach sich zieht, können dieseverlangen, dass in einem sogenanntenKonsultationsgremiumVerhandlungen über die durchdieses Vorhaben zusätzlich verursachtenfinanziellen Ausgabenaufgenommen werden.Unmissverständlich bestimmtArt. 4 dieser Vereinbarung:„Wurde die Aufnahme von Verhandlungenim Konsultationsgremiumverlangt, so ist dieseszu konstituieren und hiezu vomVorsitzenden unverzüglich einzuberufen.“Ob Gemüt oder Befindlichkeit,der Bundeskanzler als Vorsitzenderdieses Gremiums gingjedenfalls den Weg des geringstenWiderstandes – er rief dasGremium gleich gar nicht ein.Dabei hat der ÖsterreichischeGemeindebund nicht wenigerSt. ValentinIn der niederösterreichischenGemeinde St. Valentin (9222Einwohner) führt ein Bescheiddes Landes zu Kopfschütteln.Dieser besagt, dass der dortigeBahnübergang für Fußgängerund Radfahrer technisch gesichertwerden muss. Bis dahingibt es auch dort ein technischesSignal, das die Bewohner an dienahe Bahnstrecke mehrmalstäglich erinnert. Auch hier warnun rasches Handeln gefragt,bestätigt Bürgermeisterin KerstinSuchan: „Es gab mehrereVerhandlungsrunden. Gott seiDank wurde der Bescheid inzwischenaufgehoben. Damit hatzumindest seit 8. Juli das akustischeSignal wieder aufgehörtund die Bewohner können aufatmen.Für unsere Bürger ist derGrund für den ganzen Wirbelsowieso unverständlich, weilman die Bahnstrecke beim Übergangeigentlich gut einsehenkann. Auflassen kann man diesenauch nicht, weil er einewichtige Verbindung zu einemanderen Stadtteil ist.“ Eine Erhebungergab, dass dort täglichals viermal Verhandlungenüber die Kostenfolgen imKonsultationsgremium einge -fordert. Die Verordnung ist seiteinem Jahr in Kraft. Zusammengetretenist das Gremium bisheute nicht.Nachdem der Bund mit dieserVorgehensweise aus Sicht desÖsterreichischen Gemeindebundeswesentliche Pflichten ausdieser Vereinbarung verletzt hat,sah er sich gezwungen, erstmalsNeuland zu betreten und denVerfassungsgerichtshof anzurufen.Im Juli 2013 hat der ÖsterreichischeGemeindebundeinen Antrag gemäß Art. 138aAbs. 1 B-VG eingebracht, mitdem der Verfassungsgerichtshofersucht wird, festzustellen, dassBestimmungen der Vereinbarungüber einen Konsultationsmechanismusverletzt wurden.Nicht ausgeschlossen ist, dassin einem weiteren Verfahren dieallenfalls bestehenden Kostentragungspflichtendes Bundesklageweise geltend gemachtwerden. Vorerst bleibt aber abzuwarten,zu welchem SchlussFür die Bürger ist der Grund für den ganzen WirbelunverständlichBürgermeisterin Kerstin Suchan.ungefähr 500 Menschen dieBahngleise kreuzen. Eine Lichtzeichenanlagewürde insgesamtrund 300.000 Euro kosten. Davonmuss auch hier die Gemeinde50 Prozent zahlen. „Wir planenderzeit die Umgestaltungdes ganzen Bereichs. Deswegenwürde in voraussichtlich zweiJahren diese Fußgänger- undRadverkehrsübergang sowiesoverlegt werden. Da wir nun soeine teure technische Sicherunginstallieren zu müssen, ist wahreGeldverschwendung“, betontSuchan.Kerstin Suchan,Bürgermeisterin vonSt. Valentin/NÖ

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